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   LSG Bayern, 06.12.2000 - L 12 KA 113/99   

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https://dejure.org/2000,14312
LSG Bayern, 06.12.2000 - L 12 KA 113/99 (https://dejure.org/2000,14312)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.12.2000 - L 12 KA 113/99 (https://dejure.org/2000,14312)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - L 12 KA 113/99 (https://dejure.org/2000,14312)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen; Als Internist zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen; Über- bzw. Unterschreitungen in den verschiedenen Leistungsgruppen; Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise (Überschreitungen) in den Leistungsgruppen 03 (Eingehende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 45/95

    Wirtschaftlichkeitsprüfung bei einem sowohl zur vertragsärztlichen als auch zur

    Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2000 - L 12 KA 113/99
    Der Beklagte musste deshalb die Höhe der Kürzung nicht besonders begründen (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 36 S.207).

    Begnügen sich die Prüfgremien mit einer Kürzung, die sich noch im Bereich des offensichtlichen Missverhältnis bewegt, so braucht die Höhe der Kürzung aber nicht besonders begründet zu werden (vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 36 S.207).

  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 1/97

    Anerkennung kompensierender Einsparungen bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2000 - L 12 KA 113/99
    Dazu wäre zumindest die strukturelle Darlegung der methodischen Zusammenhänge und der medizinischen Gleichwertigkeit erforderlich gewesen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 42, S.233 f).
  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 50/97 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Ausschluß der Prüfung nach Durchschnittswerten bei

    Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2000 - L 12 KA 113/99
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 45 S.244 ff.) rechtfertigt die Tatsache einer niedrigen Fallzahl grundsätzlich noch keine Leistungsausweitung, weil bei kleinen Praxen die Relation von behandlungsintensiven und weniger aufwendigen Behandlungsfällen nicht notwendig anders sein muss als bei großen Praxen.
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94

    Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2000 - L 12 KA 113/99
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind Praxisbesonderheiten solche Umstände, die sich auf das Behandlungs- und Verordnungsverhalten des Arztes auswirken und in der Praxis der Vergleichsgruppe typischerweise nicht oder nicht in derselben Häufigkeit anzutreffen sind (vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27 S.153).
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