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   LSG Bayern, 07.04.2022 - L 7 AS 664/19   

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https://dejure.org/2022,21158
LSG Bayern, 07.04.2022 - L 7 AS 664/19 (https://dejure.org/2022,21158)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.04.2022 - L 7 AS 664/19 (https://dejure.org/2022,21158)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. April 2022 - L 7 AS 664/19 (https://dejure.org/2022,21158)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Berufung, Revision, Anfechtungsklage, Widerspruchsbescheid, Bescheid, Minderung, Wohnung, Vorrichtung, Zustellung, Sanktionsbescheid, Klage, Klagefrist, Leistungsminderung, Postzustellungsurkunde, Zulassung der Revision, Klage verfristet, ohne Verschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ersatzzustellung eines Bescheides durch Einwurf in den Briefkasten des Vermieters; Wirksame Zustellung eines Bescheides bei fehlendem eigenem Briefkasten des Empfängers; Wirksamkeit eines Sanktionsbescheides

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.08.2019 - B 14 AS 157/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 07.04.2022 - L 7 AS 664/19
    Danach adressierte der Beklagte die Post an den Kläger ab November 2016 regelmäßig mit dem Adresszusatz "c/o" und dem Namen des unter gleicher Adresse lebenden Vermieters (vgl ua Schreiben des Beklagten vom 26.11.2016, 20.2., 22. und 30.3., 4. und 27.4., 16. und 23.6., 4. und 31.8, 15 und 25.11.2017 bzw Bl 2913, 2986, 3000, 3084, 3118, 3125, 3135, 3179, 3314, 3335, 3337 bzw 3347, 3412 der Beklagtenakte, Bl 4 zur Akte des Sozialgerichts Augsburg S 14 AS 157/18).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R

    Keine Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen

    Auszug aus LSG Bayern, 07.04.2022 - L 7 AS 664/19
    Die gegen den Sanktionsbescheid als reine Anfechtungsklage (vgl BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R -, Rn 12) statthafte Klage ist unzulässig, da sie erst am 5.11.2018 und damit erheblich nach Ablauf der Klagefrist erhoben worden ist.
  • VGH Bayern, 12.02.2024 - 11 ZB 23.2021

    Ersatzzustellung eines Bescheids durch Einlegen in den Briefkasten,

    Im Falle einer ordnungsgemäßen Ersatzzustellung gemäß § 180 Satz 2 ZPO trägt derjenige, dem die Empfangsvorrichtung zuzuordnen ist und zu dessen Machtbereich sie gehört, das Risiko für den Erhalt des zugestellten Schriftstücks (vgl. Häublein/Müller, Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 180 Rn. 7; BGH, U.v. 10.11.2005 - III ZR 104/05 - NJW 2006, 150/151; BayLSG, U.v. 7.4.2022 - L 7 AS 664/19 - juris Rn. 27; U.v. 16.10.2014 - L 13 R 69/14 - juris Rn. 26).
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