Rechtsprechung
   LSG Bayern, 07.07.2004 - L 12 KA 97/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16661
LSG Bayern, 07.07.2004 - L 12 KA 97/03 (https://dejure.org/2004,16661)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.07.2004 - L 12 KA 97/03 (https://dejure.org/2004,16661)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - L 12 KA 97/03 (https://dejure.org/2004,16661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,16661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Kinderpsychotherapeut und Jugendlichenpsychotherapeut zur vertragsärztlichen Versorgung; Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung im Wege des Delegationsverfahrens; Approbation und Fachkundenachweis als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2004 - L 12 KA 97/03
    Die Auslegung des Merkmals der "Teilnahme" an der Versorgung im Sinne des § 95 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 SGB V wird durch die Funktion der Vorschrift bestimmt, für Härtefälle eine Ausnahme von dem Grundsatz der bedarfsabhängigen Zulassung der Psychologischen Psychotherapeuten zu ermöglichen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S.111 unter Hinweis auf BT-Drucksache 13/9212 S.40 und BVerfG SozR 3-2500 § 95 Nr. 24 S.103).

    Die nachhaltig auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Versicherten der GKV ausgerichtete Tätigkeit muss zudem zumindest einen von zwei gleich zu gewichtenden Schwerpunkten der beruflichen Tätigkeit des Betroffenen gebildet haben (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 25, S.126 sowie BSG, Urteil vom 11. September 2002, Az.: B 6 KA 41/01 R, MedR 2003, S.356 ff).

    Die Beschränkung der Zulassung zur vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung in überversorgten Gebieten stellt sich als eine Berufsausübungsregelung dar, die vor allem zur Sicherung einer gleichmäßigen Versorgung der Versicherten im gesamten Bundesgebiet gerechtfertigt ist (vgl. BSGE 82, 41, 44 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S.13 für die vertragsärztliche Versorgung; BSGE 81, 207, 212 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 2 S.13 für die vertragszahnärztliche Versorgung; BSGE 87, 158, 163 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S.110 für die vertragspsychotherapeutische Versorgung).

    Die sich unter diesem Gesichtspunkt ergebenden verfassungsrechtlichen Erfordernisse hat § 95 Abs. 10 Satz 1 SGB V in angemessener Weise aufgenommen und verwirklicht (vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S.108 sowie BSG, Urteil vom 11. September 2002, B 6 KA 41/01 R, S.13/14).

  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 41/01 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - bedarfsunabhängige Zulassung -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2004 - L 12 KA 97/03
    Die nachhaltig auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Versicherten der GKV ausgerichtete Tätigkeit muss zudem zumindest einen von zwei gleich zu gewichtenden Schwerpunkten der beruflichen Tätigkeit des Betroffenen gebildet haben (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 25, S.126 sowie BSG, Urteil vom 11. September 2002, Az.: B 6 KA 41/01 R, MedR 2003, S.356 ff).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG ">95%20SGB%20V%20Nr.%2025#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2500 § 95 SGB V Nr. 25 S.118, 119, 125 sowie BSG, MedR 2003, 359, 360) können nur solche Behandlungsstunden zur Erfüllung der Teilnahme im Sinne von § 95 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 SGB V berücksichtigt werden, die der Therapeut eigenverantwortlich erbracht und selbst abgerechnet hat, sei es gegebüber der KÄV nach den Regelungen der PTV, sei es auf der Grundlage des § 13 Abs. 3 SGB V zu Lasten der Krankenkassen, und mit denen der niedergelassene Therapeut sein Erwerbseinkommen erzielt.

    Die sich unter diesem Gesichtspunkt ergebenden verfassungsrechtlichen Erfordernisse hat § 95 Abs. 10 Satz 1 SGB V in angemessener Weise aufgenommen und verwirklicht (vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S.108 sowie BSG, Urteil vom 11. September 2002, B 6 KA 41/01 R, S.13/14).

  • BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00

    Ablehnung eines Antrags auf bedarfsunabhängige Zulassung bzw Ermächtigung zur

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2004 - L 12 KA 97/03
    Die Auslegung des Merkmals der "Teilnahme" an der Versorgung im Sinne des § 95 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 SGB V wird durch die Funktion der Vorschrift bestimmt, für Härtefälle eine Ausnahme von dem Grundsatz der bedarfsabhängigen Zulassung der Psychologischen Psychotherapeuten zu ermöglichen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S.111 unter Hinweis auf BT-Drucksache 13/9212 S.40 und BVerfG SozR 3-2500 § 95 Nr. 24 S.103).

    Ein Psychologischer Psychotherapeut hat daher nicht allein deswegen Anspruch auf eine Zulassung ohne Berücksichtigung des Bedarfs, weil er bereits vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes vom 16. Juni 1998 die nach damaligem Recht erforderliche Qualifikation zur Behandlung von Versicherten der GKV besaß (BVerfG, SozR 3-2500 § 95 Nr. 24 S.103).

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2004 - L 12 KA 97/03
    Auf den Umstand, dass das Rechtsstaatsprinzip Vertrauensschutz auch im Hinblick auf Dispositionen gewährt, die der Bürger in der berechtigten Erwartung getätigt hat, dass sich bestimmte rechtliche Ausgangsbedingungen nicht ändern werden (vgl. BVerfGE 13, 39, 45 f.; 30, 367, 389), musste der Gesetzgeber übergangsrechtlich nur dadurch reagieren, dass Psychologische Psychotherapeuten, die eine Praxis aufgebaut und in diese in der Erwartung investiert hatten, sie zu alten Bedingungen weiterzuführen, einen gewissen Schutz genossen.
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2004 - L 12 KA 97/03
    Auf den Umstand, dass das Rechtsstaatsprinzip Vertrauensschutz auch im Hinblick auf Dispositionen gewährt, die der Bürger in der berechtigten Erwartung getätigt hat, dass sich bestimmte rechtliche Ausgangsbedingungen nicht ändern werden (vgl. BVerfGE 13, 39, 45 f.; 30, 367, 389), musste der Gesetzgeber übergangsrechtlich nur dadurch reagieren, dass Psychologische Psychotherapeuten, die eine Praxis aufgebaut und in diese in der Erwartung investiert hatten, sie zu alten Bedingungen weiterzuführen, einen gewissen Schutz genossen.
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2004 - L 12 KA 97/03
    Die Beschränkung der Zulassung zur vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung in überversorgten Gebieten stellt sich als eine Berufsausübungsregelung dar, die vor allem zur Sicherung einer gleichmäßigen Versorgung der Versicherten im gesamten Bundesgebiet gerechtfertigt ist (vgl. BSGE 82, 41, 44 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S.13 für die vertragsärztliche Versorgung; BSGE 81, 207, 212 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 2 S.13 für die vertragszahnärztliche Versorgung; BSGE 87, 158, 163 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S.110 für die vertragspsychotherapeutische Versorgung).
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2004 - L 12 KA 97/03
    Der Bescheid des Beklagten vom 12. März 2002, der allein Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist (vgl. z.B. BSG SozR 3-2500 § 96 Nr. 1 S.5 f.), ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2004 - L 12 KA 97/03
    Zwar ist der Gesetzgeber bei der Neuordnung von Berufsausübungsregelungen aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gehalten, Übergangsregelungen für solche Personen zu schaffen, welche die von der Neuregelung betroffene Tätigkeit in der Vergangenheit in erlaubter Weise ausgeübt haben (BVerfGE 98, 265, 309 f.).
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 64/96

    Bildung von Planungsbereichen in der Vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2004 - L 12 KA 97/03
    Die Beschränkung der Zulassung zur vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung in überversorgten Gebieten stellt sich als eine Berufsausübungsregelung dar, die vor allem zur Sicherung einer gleichmäßigen Versorgung der Versicherten im gesamten Bundesgebiet gerechtfertigt ist (vgl. BSGE 82, 41, 44 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S.13 für die vertragsärztliche Versorgung; BSGE 81, 207, 212 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 2 S.13 für die vertragszahnärztliche Versorgung; BSGE 87, 158, 163 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S.110 für die vertragspsychotherapeutische Versorgung).
  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2004 - L 12 KA 97/03
    Prüfungsmaßstab ist hierbei zunächst Art. 12 Abs. 1 GG, da es der Klägerin darum geht, ihre psychotherapeutische Praxis in M. in der Zukunft (bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres am 29. Juni 2005) in G. weiter betreiben zu können, so dass die damit verbundenen Erwerbsmöglichkeiten im Vordergrund des Begehrens stehen (vgl. BVerfGE 30, 292, 334 f.; 85, 360, 383).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht