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   LSG Bayern, 07.08.2018 - L 20 KR 215/18 B ER   

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https://dejure.org/2018,48062
LSG Bayern, 07.08.2018 - L 20 KR 215/18 B ER (https://dejure.org/2018,48062)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.08.2018 - L 20 KR 215/18 B ER (https://dejure.org/2018,48062)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. August 2018 - L 20 KR 215/18 B ER (https://dejure.org/2018,48062)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • BAYERN | RECHT

    SGB V § 31 Abs. 6
    Krankenversicherung, Leistungen, Erkrankung, Krankenkasse, Cannabis, Versorgung, Bescheid, Therapie, Beschwerde, Kostenerstattung, Vertragsarzt, Arzt, MDK, Widerspruchsbescheid, einstweilige Anordnung, Abwendung wesentlicher Nachteile, einstweiliger Anordnung

  • BAYERN | RECHT

    SGB V § 13 Abs. 3a, § 31 Abs. 6; BtMVV § 8 Abs. 1 S. 1; GG Art. 2 Abs. 2; SGG § 86b
    Gesetzliche Krankenversicherung: Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten im Eilverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Krankenversicherung, Leistungen, Erkrankung, Krankenkasse, Cannabis, Versorgung, Bescheid, Therapie, Beschwerde, Kostenerstattung, Vertragsarzt, Arzt, MDK, Widerspruchsbescheid, einstweilige Anordnung, Abwendung wesentlicher Nachteile, einstweiliger Anordnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesetzliche Krankenversicherung: Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten im Eilverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 31 Abs. 6 S. 1; BTMVV § 8 Abs. 1 S. 1
    Kostenübernahme für die Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus LSG Bayern, 07.08.2018 - L 20 KR 215/18
    Soweit Leistungen von existenzieller Bedeutung in Frage stehen und deshalb eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in den Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, droht, ist eine Versagung der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nur dann möglich, wenn die Sach- und Rechtslage abschließend geklärt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13 - juris).

    Für eine Entscheidung aufgrund einer sorgfältigen und hinreichend substantiierten Folgenabwägung ist nur dann Raum, wenn eine - nach vorstehenden Maßstäben durchzuführende - Rechtmäßigkeitsprüfung auch unter Berücksichtigung der Kürze der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelmäßig zur Verfügung stehenden Zeit nicht verwirklicht werden kann, was vom zur Entscheidung berufenen Gericht erkennbar darzulegen ist (vgl zum Ganzen auch: BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 aaO; Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, 803; weniger eindeutig: BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12 alle zitiert nach juris).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 07.08.2018 - L 20 KR 215/18
    Für eine Entscheidung aufgrund einer sorgfältigen und hinreichend substantiierten Folgenabwägung ist nur dann Raum, wenn eine - nach vorstehenden Maßstäben durchzuführende - Rechtmäßigkeitsprüfung auch unter Berücksichtigung der Kürze der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelmäßig zur Verfügung stehenden Zeit nicht verwirklicht werden kann, was vom zur Entscheidung berufenen Gericht erkennbar darzulegen ist (vgl zum Ganzen auch: BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 aaO; Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, 803; weniger eindeutig: BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12 alle zitiert nach juris).
  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.08.2018 - L 20 KR 215/18
    Damit stellt der "Kassenarzt" das Vorliegen einer Krankheit fest und verordnet eine medizinisch nach Zweck oder Art bestimmte Dienst- oder Sachleistung zu einer Behandlung iSd § 27 Satz 1 SGB V (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.1993 - 4 RK 5/92 - juris).
  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus LSG Bayern, 07.08.2018 - L 20 KR 215/18
    Für eine Entscheidung aufgrund einer sorgfältigen und hinreichend substantiierten Folgenabwägung ist nur dann Raum, wenn eine - nach vorstehenden Maßstäben durchzuführende - Rechtmäßigkeitsprüfung auch unter Berücksichtigung der Kürze der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelmäßig zur Verfügung stehenden Zeit nicht verwirklicht werden kann, was vom zur Entscheidung berufenen Gericht erkennbar darzulegen ist (vgl zum Ganzen auch: BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 aaO; Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, 803; weniger eindeutig: BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12 alle zitiert nach juris).
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.08.2018 - L 20 KR 215/18
    Diese Entscheidungsfrist hat die Ag mit ihrem Bescheid vom 25.09.2017, der der ASt am 02.10.2017 bekannt gegeben wurde, eingehalten, so dass ein Erstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3a Satz 7 SGB V ausscheidet, denn eine Kostenerstattung auf dieser Rechtsgrundlage kommt erst in Betracht, wenn sich der Leistungsberechtigte nach Ablauf der letzten, hinreichend begründeten Frist eine erforderliche Leistung selbst beschafft (vgl. BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.09.2017 - L 11 KR 3414/17

    Krankenversicherung - Anspruch auf Versorgung mit Cannabis - Erforderlichkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 07.08.2018 - L 20 KR 215/18
    Die gegenteilige Auffassung (vgl. BayLSG, Beschluss vom 23.05.2018 - L 5 KR 190/18 B ER; LSG Stuttgart, Beschluss vom 19.09.2017 - L 11 KR 3414/17 ER-B - juris) übersieht in diesem Zusammenhang, dass auch die Krankenkassen - wohl auch im Hinblick auf die kurze Verfallfrist des § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c) BtMVV - die Genehmigung einer Verordnung auf einem Betäubungsmittelrezept nicht von dessen Vorlage abhängig machen, wie sich bereits aus dem Arztfragebogen zu Cannabinoiden ergibt, in dem ausdrücklich danach gefragt wird, welches Produkt verordnet werden "soll", und nicht danach, was verordnet worden "ist".
  • LSG Bayern, 23.05.2018 - L 5 KR 190/18

    Versorgung mit Cannabis-Blüten im einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Bayern, 07.08.2018 - L 20 KR 215/18
    Die gegenteilige Auffassung (vgl. BayLSG, Beschluss vom 23.05.2018 - L 5 KR 190/18 B ER; LSG Stuttgart, Beschluss vom 19.09.2017 - L 11 KR 3414/17 ER-B - juris) übersieht in diesem Zusammenhang, dass auch die Krankenkassen - wohl auch im Hinblick auf die kurze Verfallfrist des § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c) BtMVV - die Genehmigung einer Verordnung auf einem Betäubungsmittelrezept nicht von dessen Vorlage abhängig machen, wie sich bereits aus dem Arztfragebogen zu Cannabinoiden ergibt, in dem ausdrücklich danach gefragt wird, welches Produkt verordnet werden "soll", und nicht danach, was verordnet worden "ist".
  • LSG Hessen, 18.07.2019 - L 1 KR 256/19

    Anspruch auf Dronabinol bei massivem Untergewicht

    Demgegenüber hat das monetäre Interesse der Antragsgegnerin bzw. der Versichertengemeinschaft, keine Leistungen erbringen zu müssen, auf die möglicherweise kein Anspruch bestehe, zurückzutreten, denn ungeachtet des streitigen Anspruchs wäre die Antragsgegnerin ohnehin verpflichtet, die Aufwendungen einer anderweitigen, kostenintensiven Alternativbehandlung mit Schmerzmitteln zu übernehmen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 25. Juni 2018, L 4 KR 119/18 B ER, juris Rn. 62 und Beschluss vom 7. August 2018, L 20 KR 215/18 B ER, juris, Rn. 39 f.).
  • SG München, 22.11.2019 - S 28 KR 1060/18

    Versorgung mit Cannabisblüten

    Denn in dem von ihr verwendeten Arztfragebogen wird ausdrücklich danach gefragt, welches Produkt verordnet werden "soll" (BayLSG, Beschluss vom 7.8.2018, Az. L 20 KR 215/18 B ER, Rn. 30).
  • LSG Bayern, 29.04.2019 - L 20 KR 67/19

    Krankenversicherung: einstweiliger Rechtsschutz über die vorläufige Versorgung

    Denn ein Anspruch auf Genehmigung der Versorgung mit cannabishaltigen Arzneimitteln setzt nicht zwingend voraus, dass bereits eine vertragsärztliche Verordnung ausgestellt wurde (vgl. Beschlüsse des Senates vom 03.05.2018, L 20 KR 161/18 B ER, und vom 07.08.2018, L 20 KR 215/18 B ER; ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.03.2018, L 5 KR 16/18 B ER, und LSG Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.01.2018, L 11 KR 405/17 B ER; a.A. BayLSG, Beschluss vom 23.05.2018, L 5 KR 190/18 B ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2017, L 11 KR 3414/17 ER-B).
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