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   LSG Bayern, 07.10.2010 - L 14 R 973/09   

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https://dejure.org/2010,18353
LSG Bayern, 07.10.2010 - L 14 R 973/09 (https://dejure.org/2010,18353)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.10.2010 - L 14 R 973/09 (https://dejure.org/2010,18353)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - L 14 R 973/09 (https://dejure.org/2010,18353)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rentenversicherung - Erteilung einer falschen Rentenauskunft - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - keine Fingierung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses mit Beitragsentrichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbindlichkeit einer Rentenauskunft in der gesetzlichen Rentenversicherung; Fingieren eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbindlichkeit einer Rentenauskunft in der gesetzlichen Rentenversicherung; Fingieren eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus LSG Bayern, 07.10.2010 - L 14 R 973/09
    Die rechtliche Einordnung von Rentenauskünften hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 27. Februar 2007, 1 BvL 10/00, ebenfalls als unverbindlich angesehen.
  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 4/05 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Rentenfeststellung

    Auszug aus LSG Bayern, 07.10.2010 - L 14 R 973/09
    Eine Zusage ist daher nur eine Zusicherung im Sinne des Gesetzes, wenn sie auf Erlass oder Unterlassung eines zukünftigen Verwaltungsaktes gerichtet ist (BSG vom 5. Oktober 2006, B 10 LW 4/05 R).
  • BSG, 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R

    Anwartschaftserhaltung bei Erwerbsunfähigkeitsrente, Beratungspflicht des

    Auszug aus LSG Bayern, 07.10.2010 - L 14 R 973/09
    Das mit dem Herstellungsanspruch entsprechend begehrte Verwaltungshandeln muss rechtlich zulässig, d.h. in seiner wesentlichen Struktur im Gesetz vorgesehen sein (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile vom 5. April 2000 - B 5 RJ 50/98 R - und vom 17. August 2000 - B 13 RJ 87/98 - vgl. auch Seewald in KassKomm, vor §§ 38 bis 47, Anm. 44).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 2/95

    Erweiterung der Zulassung eines Heilmittelerbringers, Höhe des

    Auszug aus LSG Bayern, 07.10.2010 - L 14 R 973/09
    Maßgeblich ist dabei nicht, von welcher Vorstellung die Behörde ausgegangen ist, sondern vielmehr der objektive Sinngehalt der Erklärung, d.h. wie der Empfänger die Erklärung bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles objektiv verstehen musste (BSG, Urteil vom 17. Januar 1996, 3 RK 2/95, BSGE 77, 219, 223, m. w. N.; Urteil vom 24. Januar 1995, 8 RKn 11/93, BSGE 75, 291, 296; Urteil vom 28. Juni 1990, 4 RA 57/89, BSGE 67, 104, 110).
  • BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 11/93

    Verwaltungsakt - Rentenanpassungsmitteilung - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus LSG Bayern, 07.10.2010 - L 14 R 973/09
    Maßgeblich ist dabei nicht, von welcher Vorstellung die Behörde ausgegangen ist, sondern vielmehr der objektive Sinngehalt der Erklärung, d.h. wie der Empfänger die Erklärung bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles objektiv verstehen musste (BSG, Urteil vom 17. Januar 1996, 3 RK 2/95, BSGE 77, 219, 223, m. w. N.; Urteil vom 24. Januar 1995, 8 RKn 11/93, BSGE 75, 291, 296; Urteil vom 28. Juni 1990, 4 RA 57/89, BSGE 67, 104, 110).
  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 27/07 R

    Unversorgtes Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienstverhältnis - Feststellung

    Auszug aus LSG Bayern, 07.10.2010 - L 14 R 973/09
    1) Regelungsinhalt eines Vormerkungsbescheids nach § 149 Abs. 5 Satz 1 SGB VI ist aber lediglich die verbindliche Feststellung der im Versicherungsverlauf enthaltenen Daten zum Vorliegen oder Nichtvorliegen der für einen späteren Rentenanspruch möglicherweise bedeutsamen rentenrelevanten Tatbestände, d.h. insbesondere zur Zurücklegung rentenrechtlicher Zeiten i.S. der §§ 54 bis 61 SGB VI durch den Versicherten (vgl. BSGE 100, 19 = SozR 4-2600 § 281 Nr. 1, jeweils Rdnr. 19; BSG SozR 3-2600 § 149 Nr. 6 S 14 f).
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus LSG Bayern, 07.10.2010 - L 14 R 973/09
    Maßgeblich ist dabei nicht, von welcher Vorstellung die Behörde ausgegangen ist, sondern vielmehr der objektive Sinngehalt der Erklärung, d.h. wie der Empfänger die Erklärung bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles objektiv verstehen musste (BSG, Urteil vom 17. Januar 1996, 3 RK 2/95, BSGE 77, 219, 223, m. w. N.; Urteil vom 24. Januar 1995, 8 RKn 11/93, BSGE 75, 291, 296; Urteil vom 28. Juni 1990, 4 RA 57/89, BSGE 67, 104, 110).
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 67/94

    Kein Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 07.10.2010 - L 14 R 973/09
    Eine Regelung liegt vor, wenn eine Maßnahme einer Behörde auf die Herbeiführung einer verbindlichen Rechtsfolge gerichtet ist, somit durch die Maßnahme ohne weitere Umsetzungsakte Rechte begründet werden (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 4. Oktober 1994, 7 KlAr 1/93, BSGE 75, 97, 107; Urteil vom 21. Mai 1996, 12 RK 67/94, SozR 3-2200 § 306 Nr. 2).
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.10.2010 - L 14 R 973/09
    Dies ist dann nicht der Fall, wenn ein Versicherter wissentlich oder fahrlässig gegen sich selbst einen erforderlichen Antrag nicht gestellt oder Informationen nicht eingeholt hat (BSGE 91, 1 =SozR 4-2600 § 115 Nr. 1 = NZS 2004, 149).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R

    Vormerkung einer Ausbildungsanrechnungszeit erst nach Vollendung des 17.

    Auszug aus LSG Bayern, 07.10.2010 - L 14 R 973/09
    1) Regelungsinhalt eines Vormerkungsbescheids nach § 149 Abs. 5 Satz 1 SGB VI ist aber lediglich die verbindliche Feststellung der im Versicherungsverlauf enthaltenen Daten zum Vorliegen oder Nichtvorliegen der für einen späteren Rentenanspruch möglicherweise bedeutsamen rentenrelevanten Tatbestände, d.h. insbesondere zur Zurücklegung rentenrechtlicher Zeiten i.S. der §§ 54 bis 61 SGB VI durch den Versicherten (vgl. BSGE 100, 19 = SozR 4-2600 § 281 Nr. 1, jeweils Rdnr. 19; BSG SozR 3-2600 § 149 Nr. 6 S 14 f).
  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R

    Verletzung der Beratungspflicht durch Rentenversicherungsträger bei freiwilliger

  • BSG, 04.10.1994 - 7 KlAr 1/93

    Arbeitsförderung - Neutralitätsausschluß - Forderungsgleichheit -

  • BSG, 15.05.1963 - 6 RKa 21/60

    Eröffnung des Sozialrechtsweges bei Streit um die Ersatzverpflichtungen eines

  • LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 R 3525/15
    Das SG hat sich den Ausführungen des Bayerischen Landessozialgerichts in seinem Urteil vom 7. Oktober 2010 (L 14 R 973/09) angeschlossen, wonach der Zuschlag oder Abschlag aus einem Versorgungsausgleich keine rentenrechtliche, in einem Versicherungsverlauf enthaltene Zeit darstelle.

    Bei der Beurteilung, ob eine verbindliche Zusicherung oder eine unverbindliche Auskunft vorliegt, ist maßgebend der erklärte Wille der Behörde, wie ihn der Empfänger bei objektiver Wertung verstehen musste (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 7. Juli 2016 - L 7 R 273/15 - juris Rn 22; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 19. Februar 2013 - L 13 R 4059/12 - juris Rn 27; Bayerisches LSG Urteil vom 7. Oktober 2009 - L 14 R 973/09 - juris Rn 35; Mutschler in KassKomm, Sozialversicherungsrecht, 93. EL, März 2017, § 34 SGB X, Rn 4).

    So kann selbst aus einer Rentenauskunft grundsätzlich nicht der Erlass eines bestimmten Rentenverwaltungsaktes hergeleitet werden (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 7. Juli 2016 - L 7 R 273/15 - juris Rn 23; Bayerisches LSG Urteil vom 7. Oktober 2009 - L 14 R 973/09 - juris Rn 35; Mutschler in KassKomm, Sozialversicherungsrecht, 93. EL, März 2017, § 34 SGB X, Rn 4; von Wulffen/Schütze/Engelmann, SGB X, 8. Aufl., 2014, Rn 8b).

  • LSG Baden-Württemberg, 08.03.2016 - L 4 R 2427/15
    Rentenauskünfte im Sinne von § 109 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, Abs. 4 SGB VI stellen keine Zusicherung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB X dar, sondern lediglich eine unverbindliche Auskunft (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 - juris, Rn. 57; BSG, Urteil vom 24. April 2014 - B 13 R 3/13 R - juris, Rn. 29; Landessozialgericht [LSG] Bayern, Urteil vom 29. September 2014 - L 19 R 673/12 - juris, Rn. 18; LSG Bayern, Urteil vom 7. Oktober 2010 - L 14 R 973/09 - juris, Rn. 33) über die bei Beginn der Regelaltersrente zu erwartende Rentenhöhe.
  • SG Bayreuth, 15.02.2016 - S 2 R 650/13

    Wartezeit für vorgezogene Altersrente

    Eine Regelung im Sinne einer Rechtsfolgenanordnung ist darin nicht zu erkennen (so auch Bay. Landessozialgericht 07.10.2014, L 14 R 973/09).
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