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   LSG Bayern, 08.02.2006 - L 3 U 91/06   

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LSG Bayern, 08.02.2006 - L 3 U 91/06 (https://dejure.org/2006,60850)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.02.2006 - L 3 U 91/06 (https://dejure.org/2006,60850)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - L 3 U 91/06 (https://dejure.org/2006,60850)
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  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2006 - L 3 U 91/06
    Mit dem Kriterium der Einwirkung von außen soll die Abgrenzung zu Gesundheitsschäden aufgrund von inneren Ursachen (z.B. Herzinfarkt, Kreislaufkollaps) sichergestellt werden, wenn diese während der versicherten Tätigkeit auftreten, sowie zu vorsätzlichen Selbstschädigungen (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 12.04.2005, Az.: B 2 U 27/04 R).

    Urteil des BSG vom 12.04.2005, Az.: B 2 U 27/04 R:.

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Dienstunfallrecht kann vergleichend herangezogen werden (vgl. BSG, Urteil vom 12.04.2005, Az.: B 2 U 27/04 R).

    Zum 3. Spiegelstrich - Mittelweg des BSG in seiner Entscheidung vom 12.04.2005, Az.: B 2 U 27/04 R:.

    Unterschiede im Unfallbegriff der genannten Rechtsbereiche sind nach Gesetzeswortlaut bzw. Wortlaut der von der Rechtsprechung gebilligten einschlägigen Versicherungsbedingungen und Intention im Rahmen der Rechtsetzung nicht zu erkennen (ausdrücklich zum Dienstunfallrecht: vgl. BSG, Urteil vom 12.04.2005, Az.: B 2 U 27/04 R).

  • LSG Bayern, 22.02.2005 - L 17 U 370/03

    Anerkennung und Entschädigung eines Ereignisses als Arbeitsunfall; Anforderungen

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2006 - L 3 U 91/06
    Nach der Einholung von Befundberichten, in denen wiederholt ein Verhebetrauma beschrieben worden war, wies das Gericht mit Schreiben vom 06.07.2005 auf die zu einem ähnlich gelagerten Fall ergangene Entscheidung des Bayer. Landessozialgerichts (BayLSG) vom 22.02.2005, Az: L 17 U 370/03, hin und bat um eine Stellungnahme unter Berücksichtigung dieses Urteils.

    Das BayLSG geht regelmäßig davon aus, dass ein Unfallereignis nur dann gegeben sei, wenn es sich um "plötzliche und unerwartete äußere Krafteinwirkungen, die unkoordiniert sind", handele, ein Unfallereignis dagegen ausgeschlossen sei, wenn es sich zwar um "eine vermehrte Kraftanstrengung" handele, auf die der Versicherte aber "eingestellt" gewesen sei (vgl. z.B. Urteil vom 22.02.2005, Az.: L 17 U 370/03).

    Aus den oben unter den Ausführungen zu den dargestellten denkbaren Auslegungsmöglichkeiten dargelegten Gründen geht das Gericht mit der überzeugenden Rechtsprechung des BayLSG (vgl. z.B. Urteil vom 22.02.2005, Az.: L 17 U 370/03) davon aus, dass ein Unfallereignis nur dann gegeben ist, wenn es sich um "plötzliche und unerwartete äußere Krafteinwirkungen, die unkoordiniert sind", handelt, ein Unfallereignis dagegen ausgeschlossen ist, wenn es sich zwar um "eine vermehrte Kraftanstrengung" handelt, auf die der Versicherte aber "eingestellt" war.

  • LSG Bayern, 15.02.2001 - L 17 U 344/99

    Anerkennung und Entschädigung eines Bandscheibenschaden im Bereich L 5/S 1 der

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2006 - L 3 U 91/06
    Beispielhaft sei nur auf die Urteile des BayLSG vom 24.10.2002, Az.: L 3 U 319/02, und vom 15.02.2001, Az.: L 17 U 344/99, verwiesen, in denen jeweils bereits das Vorliegen eines Unfallereignisses abgelehnt und auch ausdrücklich (im erstgenannten Urteil) darauf hingewiesen worden ist, dass bereits die Wortverbindung "Verhebetrauma" unfallmedizinisch ein Widerspruch in sich sei, da schweres Heben allein kein Unfallereignis sein könne.

    Beispielhaft sei nur auf die Urteile des BayLSG vom 24.10.2002, Az.: L 3 U 319/02, und vom 15.02.2001, Az.: L 17 U 344/99, verwiesen, in denen jeweils bereits das Vorliegen eines Unfallereignisses abgelehnt und auch ausdrücklich (im erstgenannten Urteil) darauf hingewiesen worden ist, dass bereits die Wortverbindung "Verhebetrauma" unfallmedizinisch ein Widerspruch in sich ist, da schweres Heben allein kein Unfallereignis ist.

  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 38/88

    Bandscheibenvorfall - Unfalldefinition - Wirbelsäule

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2006 - L 3 U 91/06
    Der Bundesgerichtshof (BGH) äußerte sich diesbezüglich ausführlich in seinem grundlegenden und bis heute maßgeblichen Urteil vom 23.11.1988, Az.: IVa ZR 38/88.

    Auf die schlüssigen Ausführungen des BGH im Urteil vom 23.11.1988, Az.: IVa ZR 38/88, kann in diesem Zusammenhang verwiesen werden.

  • LSG Bayern, 24.10.2002 - L 3 U 319/02
    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2006 - L 3 U 91/06
    Beispielhaft sei nur auf die Urteile des BayLSG vom 24.10.2002, Az.: L 3 U 319/02, und vom 15.02.2001, Az.: L 17 U 344/99, verwiesen, in denen jeweils bereits das Vorliegen eines Unfallereignisses abgelehnt und auch ausdrücklich (im erstgenannten Urteil) darauf hingewiesen worden ist, dass bereits die Wortverbindung "Verhebetrauma" unfallmedizinisch ein Widerspruch in sich sei, da schweres Heben allein kein Unfallereignis sein könne.

    Beispielhaft sei nur auf die Urteile des BayLSG vom 24.10.2002, Az.: L 3 U 319/02, und vom 15.02.2001, Az.: L 17 U 344/99, verwiesen, in denen jeweils bereits das Vorliegen eines Unfallereignisses abgelehnt und auch ausdrücklich (im erstgenannten Urteil) darauf hingewiesen worden ist, dass bereits die Wortverbindung "Verhebetrauma" unfallmedizinisch ein Widerspruch in sich ist, da schweres Heben allein kein Unfallereignis ist.

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96

    Kausalität der Tätigkeit als Feuerwehrmann am Todestag für akuten Herztod -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2006 - L 3 U 91/06
    So nahm das BSG z.B. im Urteil vom 18.03.1997, Az.: 2 RU 8/96, den bei einer Alarmübung eingetretenen Tod eines Feuerwehrmanns infolge eines Herzinfarkts als Unfallfolge an.

    Beispielhaft für diese Praxis seien nur die Urteile des BSG vom 27.10.1987, Az.: 2 RU 35/87, und vom 18.03.1997, Az.: 2 RU 8/96, erwähnt, in denen nur auf die Frage der haftungsausfüllenden Kausalität abgestellt und die Frage des Unfallbegriffs nur am Rande erörtert worden ist.

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2006 - L 3 U 91/06
    Dass eine als außergewöhnliche Anstrengung in einer betriebsbezogenen Stresssituation zu bewertende Arbeit eine äußere Einwirkung im Sinne des Unfallbegriffs darstellen könne, stellte das BSG ebenso im Urteil vom 27.10.1987, Az.: 2 RU 35/87, fest (zugrunde liegender Sachverhalt: Die besondere Belastung bei einer Hausschlachtung führte zu erheblicher Atemnot, zum Zusammenbrechen und Tod).

    Beispielhaft für diese Praxis seien nur die Urteile des BSG vom 27.10.1987, Az.: 2 RU 35/87, und vom 18.03.1997, Az.: 2 RU 8/96, erwähnt, in denen nur auf die Frage der haftungsausfüllenden Kausalität abgestellt und die Frage des Unfallbegriffs nur am Rande erörtert worden ist.

  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 61/79

    Begriff des Unfalls - Herzschrittmacher

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2006 - L 3 U 91/06
    Auch radioaktive Strahlen oder elektromagnetische Wellen stellen eine äußere, wenngleich nicht sichtbare Einwirkung dar (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 548 Nr. 56).

    Dieser Auslegung - wenngleich auch immer wieder vertreten (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 548 Nr. 56) - kann aber aus zwei Erwägungen heraus nicht gefolgt werden: Zum einen ist der Unfall lediglich als potentiell "schädigendes Ereignis" zu definieren, wie dies beispielsweise das BSG selbst im Urteil vom 28.07.1977, Az.: 2 RU 15/76, getan hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1998 - L 17 U 142/97

    Hinterliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ; Äußeres Ereignis ;

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2006 - L 3 U 91/06
    Auch das LSG Nordrhein-Westfalen ging davon aus, dass ein Unfall erst dann gegeben sein könne, wenn es sich um eine außergewöhnliche (körperliche oder psychische) Überanstrengung handele (vgl. z.B. Urteile vom 18.11.1998, Az.: L 17 U 142/97, und vom 15.09.1999, Az.: L 17 U 63/97).

    So forderte das LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 18.11.1998, Az.: L 17 U 142/97, dass die körperliche Belastung als ungewöhnliche erscheinen, also für die Kraft des Betroffenen eine besondere außergewöhnliche Belastung mit ggf. ungünstigen Rahmenbedingungen darstellen müsse.

  • BSG, 28.01.1966 - 2 RU 151/63

    Verteilung der Entschädigungslast - Tätigkeiten für mehrere Unternehmen -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2006 - L 3 U 91/06
    Weiter muss der vom BSG im Urteil vom 12.04.2005 vorgenommenen weiten Auslegung des Unfallbegriffs entgegen gehalten werden, dass bei einem so weit verstandenen Unfallbegriff die zeitliche Begrenzung auf eine Arbeitsschicht als Merkmal des Unfallbegriffs (vgl. z.B. BSGE 24, 216, 219 [BSG 28.01.1966 - 2 RU 151/63]) kaum mehr haltbar wäre.
  • RG, 23.10.1903 - VII 259/03

    Unfallversicherung.

  • BGH, 12.12.1984 - IVa ZR 88/83

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht der Unfallversicherung

  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.09.2000 - L 3 U 282/99

    Kein UV-Schutz für die Verbrennungen bei einem Gastwirt anlässlich eines selbst

  • BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68

    Qualifizierung eines Schlaganfalls als Dienstunfall - Herabsetzende Reden und

  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.11.1993 - 3 L 99/93

    Beamter; Personalentscheidung; Dienstunfall

  • OLG Hamm, 07.11.1986 - 20 U 374/85
  • BSG, 28.07.1977 - 2 RU 15/76
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1999 - 12 A 2983/96

    Beamtenversorgung; Unfallfürsorge; Telekom; Klagegegner; Dienstunfall; Mobbing

  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

  • OLG Schleswig, 30.06.1970 - 1 U 13/70
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1999 - L 17 U 63/97

    Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Witwenrente,

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 189/59

    Begriff der wesentlichen Teilursache - Die für das Gebiet des bürgerlichen Rechts

  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
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