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   LSG Bayern, 08.02.2011 - L 5 KR 352/06   

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https://dejure.org/2011,24826
LSG Bayern, 08.02.2011 - L 5 KR 352/06 (https://dejure.org/2011,24826)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.02.2011 - L 5 KR 352/06 (https://dejure.org/2011,24826)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - L 5 KR 352/06 (https://dejure.org/2011,24826)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - niederländische Versandapotheke - kein Anspruch auf Erstattung des sog Herstellerrabatts bei Einzelverträgen mit deutschen Krankenkassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 14/08 R

    Krankenversicherung - Apotheke - Teilnahme an Arzneimittelversorgung mittels

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2011 - L 5 KR 352/06
    In der Folge konnten auch Erstattungsansprüche nach dieser Vorschrift nicht entstehen (vgl. BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 14/08 R, RdNr. 12 - zitiert nach JURIS).

    Die fehlende Berechtigung der Klägerin zum Herstellerrabatt ergibt sich dabei unabhängig von der Frage der Anwendbarkeit der deutschen Preisvorschriften nach dem Arzneimittelgesetz - AMG - oder aufgrund von § 129 Abs. 5a SGB V (vgl. BSG Urteil vom 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R, RdNr. 15 ff und BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 14/08 R, RdNr. 14 ff sowie LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 08.07.2010 - L 5 KR 105/05, RdNr. 33 ff - jeweils zitiert nach JURIS) bereits aus den zwingenden Strukturen des Leistungserbringerrechts des SGB V.

    Damit ist klargestellt, dass die Regelung in § 129 Abs. 5a SGB V zur Gültigkeit der Arzneimittelpreisverordnung sowie die darauf Bezug nehmenden Urteile des BSG vom 17.12.2009 - B 3 KR 14/08 R und vom 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R nur eines der Elemente ist, die das gesetzliche Leistungserbringerrecht der Apotheken prägen.

    Die Möglichkeit, besondere Abschläge auf den Abgabepreis von Arzneimitteln außerhalb der deutschen Preisvorschriften zu gewähren, verschaffte der Klägerin einen Wettbewerbsvorteil gegenüber inländischen Apotheken (vgl. BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 14/08 R RdNr. 16 - zitiert nach JURIS).

    d) Dieses Ergebnis verstößt auch nicht gegen das Recht der Europäischen Union (BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 14/08 R RdNr. 20 - zitiert nach JURIS).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2010 - L 5 KR 105/05

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2011 - L 5 KR 352/06
    Insoweit hat sie sich auch auf die Rechtsprechung des LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 08.07.2010 - L 5 KR 105/05 - sozialgerichtsbarkeit.de) gestützt.

    Die fehlende Berechtigung der Klägerin zum Herstellerrabatt ergibt sich dabei unabhängig von der Frage der Anwendbarkeit der deutschen Preisvorschriften nach dem Arzneimittelgesetz - AMG - oder aufgrund von § 129 Abs. 5a SGB V (vgl. BSG Urteil vom 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R, RdNr. 15 ff und BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 14/08 R, RdNr. 14 ff sowie LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 08.07.2010 - L 5 KR 105/05, RdNr. 33 ff - jeweils zitiert nach JURIS) bereits aus den zwingenden Strukturen des Leistungserbringerrechts des SGB V.

    Beruhen die Rabatte - wie hier - ausschließlich auf einzelvertraglichen Absprachen, ist der spezifizierte Tatbestand der die Beklagte bindenden Verpflichtungsnorm § 130a Abs. 1 Satz 2 SGB V nicht erfüllt (vgl. BSG Urteil vom 17.12.2009 RdNr. 18 sowie dieser Entscheidung folgend LSG Essen Urteil vom 08.07.2010 - L 5 KR 105/05 RdNr. 35 - jeweils zitiert nach JURIS.).

  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - kein Herstellerrabatt auf durch

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2011 - L 5 KR 352/06
    Die fehlende Berechtigung der Klägerin zum Herstellerrabatt ergibt sich dabei unabhängig von der Frage der Anwendbarkeit der deutschen Preisvorschriften nach dem Arzneimittelgesetz - AMG - oder aufgrund von § 129 Abs. 5a SGB V (vgl. BSG Urteil vom 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R, RdNr. 15 ff und BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 14/08 R, RdNr. 14 ff sowie LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 08.07.2010 - L 5 KR 105/05, RdNr. 33 ff - jeweils zitiert nach JURIS) bereits aus den zwingenden Strukturen des Leistungserbringerrechts des SGB V.

    Damit ist klargestellt, dass die Regelung in § 129 Abs. 5a SGB V zur Gültigkeit der Arzneimittelpreisverordnung sowie die darauf Bezug nehmenden Urteile des BSG vom 17.12.2009 - B 3 KR 14/08 R und vom 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R nur eines der Elemente ist, die das gesetzliche Leistungserbringerrecht der Apotheken prägen.

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 72/08

    Sparen Sie beim Medikamentenkauf!

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2011 - L 5 KR 352/06
    Eine Auseinandersetzung mit dem Beschluss des BGH vom 09.09.2010 - I ZR 72/08 bedarf es daher nicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2012 - L 4 KR 295/07
    Der erkennende Senat folgt insoweit aus eigener Überzeugung den ausführlich und überzeugend begründeten Entscheidungen des 1. Senats des Bundessozialgerichts vom 28. Juli 2008 (Az.: B 1 KR 4/08 R) und des 3. Senats des Bundessozialgerichts vom 17. Dezember 2009 (Az.: B 3 KR 14/08 R) sowie den daran anschließenden Folgeentscheidungen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8. Juli 2010 (Az.: L 5 KR 30/10 B) und des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. Februar 2011 (Az.: L 5 KR 352/06).

    Der erkennende Senat vermag auch im Einklang mit den Entscheidungen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8. Juli 2010 (Az.: L 5 KR 30/10 B) und des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. Februar 2011 (Az.: L 5 KR 352/06) keine Anhaltspunkte für eine Grundrechtsverletzung der Klägerin zu erkennen, weshalb auch ein Abwarten der vorgetragenen Verfassungsbeschwerden nicht geboten ist.

  • LSG Thüringen, 28.08.2012 - L 6 KR 387/08

    Erstattung des Herstellerrabatts auch für im Wege des Versandhandels nach

    Ein Anspruch scheidet unabhängig hiervon nach dem Leistungserbringerrecht des SGB V aus (vgl. Bayerisches Landessozialgericht Urteil vom 8. Februar 2011 - Az.: L 5 KR 352/06 zitiert nach Juris).
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