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   LSG Bayern, 08.02.2012 - L 2 P 35/09   

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https://dejure.org/2012,6423
LSG Bayern, 08.02.2012 - L 2 P 35/09 (https://dejure.org/2012,6423)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.02.2012 - L 2 P 35/09 (https://dejure.org/2012,6423)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - L 2 P 35/09 (https://dejure.org/2012,6423)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2012 - L 2 P 35/09
    Dass der Kläger selbst eigene Beiträge entrichtet hat, genügt nicht; denn insoweit fehlt der hinreichend personale Bezug zwischen der Beitragsleistung und den an seine Ehefrau zu gewährenden Leistungen (vgl. dazu BVerfG zur Hinterbliebenenversorgung vom 18.02.1998 - Az. BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86 - BVerfGE 97, 271, 284 f.).

    Leistungen für familienversicherte Mitglieder nach dem SGB XI sind vorwiegend fürsorgerisch motivierte Leistungen, weil sie ohne eigene Beitragsleistung des Familienversicherten und ohne erhöhte Beitragsleistung des gesetzlich Versicherten gewährt werden (vgl. dazu BVerfGE 97, 271, 285).

    Ferner spricht gegen die privatnützige Zuordnung von Ansprüchen auf vollstationäre Pflege nach dem SGB XI, dass die Leistung nicht mit Ablauf der Wartezeit und Eintritt des Versicherungsfalls zum Vollrecht erstarkt, sondern von dem (Fort-) Bestehen des Versicherungsverhältnisses und bei Familienversicherung des Ehegatten gemäß § 25 SGB XI insbesondere von der fortbestehenden Ehe abhängt (vgl. hierzu ebenfalls BVerfGE 97, 271, 284).

    Außerhalb des so beschriebenen Bereichs lässt der Gleichheitssatz dem Normgeber weitgehende Freiheit, Lebenssachverhalte verschieden zu behandeln; die Grenze bildet dann allein das Willkürverbot (vgl. BVerfGE 97, 271, 291), so dass ein Verstoß erst festgestellt werden kann, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist.

  • EuGH, 05.03.1998 - C-160/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2012 - L 2 P 35/09
    Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Molenaar vom 05.03.1998 (Az. C-160/96) könne nur das Pflegegeld als Geldleistung trotz der in § 34 SGB XI vorgesehenen Beschränkung in Österreich gewährt werden.

    Dieser seit dem EuGH-Urteil Molenaar vom 05.03.1998 (C-160/96) anerkannte Anspruch ist seit 29.06.2011 durch Einfügen des Absatzes 1 a in § 34 SGB XI klargestellt worden (vgl. Gesetz vom 22.06.2011 - BGBl. I 1202; BT-Drucks. 17/4978 S. 23 f. zu Art. 7).

    Der EuGH hat dargelegt, dass entgegen der klägerischen Auffassung Leistungen der Pflegeversicherung in Gestalt einer Übernahme oder Erstattung der durch die Pflegebedürftigkeit des Betroffenen entstandenen Kosten eines Pflegeheims, wie sie hier beantragt wurden, unter den Begriff der Sachleistungen im Sinne des Titels III der Verordnung Nr. 1408/71 fallen (vgl. EuGH-Urteil RdNr. 48 unter Verweis auf Urteil Molenaar vom 05.03.1998 - Az. C-160/96 - RdNr. 6 und 32; EuGH-Urteil vom 8.07 2004, Gaumain-Cerri und Barth, Az. C-502/01 und C-31/02, Slg. 2004, I-6483, RdNr. 26), wobei die genannten Leistungen u. a. die vollstationäre Pflege nach Art. 43 SGB XI umfassen.

  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2012 - L 2 P 35/09
    Als wesentliches Element des Familienlastenausgleichs innerhalb der Sozialversicherung hat der Gesetzgeber z.B. die beitragsfreie Familienversicherung gemäß §§ 25, 56 SGB XI geschaffen (vgl. hierzu BT-Drucks. 12/5262, S. 122 zu § 54 SGB XI-Entwurf ).

    Sie bilden ein wesentliches Element des Familienlastenausgleichs innerhalb der Sozialversicherung (vgl. hierzu BT-Drucks. 12/5262, S. 122).

    Als sachlicher Grund für die Leistungsbegrenzung der vollstationären Pflege auf die Bundesrepublik Deutschland sind insbesondere die auf das Inland begrenzten Kontrollmöglichkeiten der Leistungsvoraussetzungen zu nennen, Gründe der Qualitätssicherung hinsichtlich der Einrichtungen und die ansonsten mögliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Pflegeversicherung (vgl. hierzu auch BSG im Vorlagebeschluss zum EuGH vom 22.04.2009 - Az. B 3 P 13/07 R - Juris RdNr. 36 unter Hinweis auf BT-Drucks. 12/5262 S. 110 f.).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2012 - L 2 P 35/09
    Sozialrechtliche Ansprüche genießen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nur dann grundrechtlichen Eigentumsschutz, wenn es sich um vermögenswerte Rechtspositionen handelt, die dem Rechtsträger nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und seiner Existenzsicherung dienen (vgl. BVerfG Beschluss vom 07.12.2010 - Az. 1 BvR 2628/07 - BVerfGE 128, 90, 101; BVerfGE 100, 1, 32 f.).

    Nur als Äquivalent einer nicht unerheblichen eigenen Leistung, die der besondere Grund für die Anerkennung als Eigentumsposition ist, erfahren sozialversicherungsrechtliche Anwartschaften den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 128, 90, 101; BVerfGE 100, 1, 33).

    Nicht von Art. 14 Abs. 1 GG geschützt sind demgegenüber Rechtsstellungen und gesetzliche Ansprüche, soweit sie vorwiegend auf staatlicher Gewährung beruhen (vgl. BVerfGE 100, 1, 33; BVerfGE 116, 96, 121 f.).

  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2012 - L 2 P 35/09
    Sozialrechtliche Ansprüche genießen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nur dann grundrechtlichen Eigentumsschutz, wenn es sich um vermögenswerte Rechtspositionen handelt, die dem Rechtsträger nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und seiner Existenzsicherung dienen (vgl. BVerfG Beschluss vom 07.12.2010 - Az. 1 BvR 2628/07 - BVerfGE 128, 90, 101; BVerfGE 100, 1, 32 f.).

    Nur als Äquivalent einer nicht unerheblichen eigenen Leistung, die der besondere Grund für die Anerkennung als Eigentumsposition ist, erfahren sozialversicherungsrechtliche Anwartschaften den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 128, 90, 101; BVerfGE 100, 1, 33).

  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2012 - L 2 P 35/09
    Außerdem fallen nach der EuGH-Rechtsprechung auch die Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, die in einem anderen Mitgliedstaat eine Beschäftigung suchen, in den Anwendungsbereich von Art. 39 EGV (vgl. u.a. Urteile des EuGH vom 26.02.1991, Antonissen, Az. C-292/89, Slg. 1991, I-745, RdNr. 12 und 13; Urteil vom 04.06.2009, Vatsouras und Koupatantze, Az. C-22/08 und C-23/08, Slg. 2009, I-0458, RdNr. 36).
  • EuGH, 19.03.2002 - C-393/99

    Hervein und Hervillier

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2012 - L 2 P 35/09
    Allerdings garantiert Art. 18 Abs. 1 EGV einem Versicherten nicht, dass ein Umzug in einen anderen Mitgliedstaat hinsichtlich der sozialen Sicherheit neutral ist (vgl. dazu EuGH mit Verweis auf Urteile zu Art. 39 EGV vom 19.03.2002, Hervein u. a., Az. C-393/99 und C-394/99, Slg. 2002, I-2829, RdNr. 51; Urteil vom 09.03.2006, Piatkowski, Az. C-493/04, Slg. 2006, I-2369, RdNr. 34).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-493/04

    Piatkowski - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Person, die in

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2012 - L 2 P 35/09
    Allerdings garantiert Art. 18 Abs. 1 EGV einem Versicherten nicht, dass ein Umzug in einen anderen Mitgliedstaat hinsichtlich der sozialen Sicherheit neutral ist (vgl. dazu EuGH mit Verweis auf Urteile zu Art. 39 EGV vom 19.03.2002, Hervein u. a., Az. C-393/99 und C-394/99, Slg. 2002, I-2829, RdNr. 51; Urteil vom 09.03.2006, Piatkowski, Az. C-493/04, Slg. 2006, I-2369, RdNr. 34).
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 P 13/07 R

    Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 234 EG - Verlust des im Beschäftigungsstaat

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2012 - L 2 P 35/09
    Als sachlicher Grund für die Leistungsbegrenzung der vollstationären Pflege auf die Bundesrepublik Deutschland sind insbesondere die auf das Inland begrenzten Kontrollmöglichkeiten der Leistungsvoraussetzungen zu nennen, Gründe der Qualitätssicherung hinsichtlich der Einrichtungen und die ansonsten mögliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Pflegeversicherung (vgl. hierzu auch BSG im Vorlagebeschluss zum EuGH vom 22.04.2009 - Az. B 3 P 13/07 R - Juris RdNr. 36 unter Hinweis auf BT-Drucks. 12/5262 S. 110 f.).
  • BSG, 06.10.2010 - B 12 KR 20/09 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht von in Deutschland beschäftigten

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2012 - L 2 P 35/09
    Denn das Bayerische Landessozialgericht (LSG) ist als gemäß Art. 234 EGV vorlegendes nationales Gericht an die Vorabentscheidung des EuGH gebunden; die Bindung folgt aus der Vorlagepflicht selbst und aus dem Sinn und Zweck der Vorabentscheidung (vgl. hierzu auch BSG vom 06.10.2010 - Az. B 12 KR 20/09 R - SozR 4-2600 § 1 Nr. 5 - Juris RdNr. 24 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

  • BVerfG, 17.03.2008 - 1 BvR 96/06

    Keine Anwendung von § 17 Abs 1 SGB 5 im Fall von bereits im Beschäftigungsstaat

  • BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2584/06

    Ausschluss einer sogenannten nachgeheirateten Witwe von Witwenrente eines

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

  • EuGH, 05.10.1988 - 196/87

    Steymann / Staatssecretaris van Justitie

  • EuGH, 17.06.1997 - C-70/95

    Sodemare u.a.

  • EuGH, 08.07.2004 - C-502/01

    Gaumain-Cerri

  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 P 4/07 R

    Pflegeversicherung - Schwerstpflegebedürftiger - Pflegstufe III - Kriterien für

  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

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