Rechtsprechung
   LSG Bayern, 08.03.2018 - L 9 EG 24/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18486
LSG Bayern, 08.03.2018 - L 9 EG 24/16 (https://dejure.org/2018,18486)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.03.2018 - L 9 EG 24/16 (https://dejure.org/2018,18486)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. März 2018 - L 9 EG 24/16 (https://dejure.org/2018,18486)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,18486) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsvoraussetzungen dem Grunde nach für einen Elterngeldanspruch; Auslandsbeschäftigung in China; Prüfung des Wohnsitzes im Elterngeldrecht; Keine fixe zeitliche Untergrenze für eine Wohnsitzbegründung

  • rewis.io

    Ermittlung des Schwerpunkts der Lebensverhältnisse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt der gesamten Familie

  • rechtsportal.de

    BEEG § 1 Abs. 1
    Leistungsvoraussetzungen dem Grunde nach für einen Elterngeldanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R

    Fremdrentenrecht - Rentenberechnung - Entgeltpunkte Ost - gewöhnlicher Aufenthalt

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2018 - L 9 EG 24/16
    Vielmehr nimmt das BSG häufig eine Gesamtbetrachtung vor (Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, vgl. nur Urteil vom 30.09.1996 - 10 RKg 29/95; Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R; Urteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R) und hat dazu seinerseits Obersätze entwickelt.

    Hält man wie der Senat nicht die Auffassung des Sozialgerichts, sondern die der Klägerin für richtig (im BSG-Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R scheint der "Beginn des entscheidungserheblichen Zeitraums" als maßgeblich erachtet worden zu sein), wäre es sogar vorstellbar, zu einem "geteilten" Ergebnis zu kommen: Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Verlängerung absehbar war, könnte man noch einen Wohnsitz in Deutschland annehmen, für die Zeit danach dagegen nicht mehr (in diese Richtung wohl BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 10 RKg 7/95).

    Das gilt umso mehr, als das BSG wiederholt ausdrücklich betont hat, feste zeitliche Grenzen könne es nicht geben (vgl. Urteil vom 25.06.1987 - 11a REg 1/87; Urteil vom 30.09.1996 - 10 RKg 29/95; Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R).

    Auch wenn das BSG wiederholt darauf hingewiesen hat, die Regelung des § 9 der Abgabenordnung (AO), die eine zeitliche Grenze von sechs Monaten vorsieht, sei ein Spezifikum des Steuerrechts und dürfe nicht auf das Sozialrecht übertragen werden (grundlegend Urteil vom 22.03.1988 - 8/5a RKn 11/87; vgl. auch Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R), und auch wenn § 9 AO für das Steuerrecht den gewöhnlichen Aufenthalt und nicht den Wohnsitz regelt, so indiziert die Norm gleichwohl, dass es nicht abwegig ist, auch eine kürzere Aufenthaltsdauer als die im Urteil vom 20.12.2012 genannte "mehrjährige" für eine Wohnsitzbegründung im Ausland genügen zu lassen.

    Voraussetzung ist keine Lückenlosigkeit des Aufenthalts, sondern nur eine gewisse Stetigkeit und Regelmäßigkeit (BSG, Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R).

    Denn der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse verlagerte sich samt und sonders nach China, was nach der BSG-Rechtsprechung ein gewichtiges Indiz für einen Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts darstellt (vgl. BSG, Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R).

    Die "Zukunftsoffenheit", die in der BSG-Rechtsprechung als Voraussetzung eines gewöhnlichen Aufenthalts verlangt wird (vgl. nur Urteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R; Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R), hat dagegen weder die normative Funktion noch die normative Potenz, von vornherein zeitlich begrenzte Aufenthalte als "gewöhnliche" Aufenthalte auszuschließen.

  • BSG, 20.12.2012 - B 10 EG 16/11 R

    Elterngeld - Anspruch - EU-Ausland - Zuständigkeit der Behörde - gegenwärtiger

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2018 - L 9 EG 24/16
    So hat er im Urteil vom 20.12.2012 - B 10 EG 16/11 R judiziert, der bloße Besitz einer Wohnung reiche nicht aus.

    So hat der 10. Senat des BSG im Urteil vom 20.12.2012 - B 10 EG 16/11 R ausgeführt, wer sich bei einer mehrjährigen Auslandsbeschäftigung in seiner beibehaltenen Wohnung nur noch im Urlaub aufhalte, habe keinen Wohnsitz im Inland mehr.

    Und auch das BSG-Urteil vom 20.12.2012 - B 10 EG 16/11 R enthält nicht die Aussage, ein nur einjähriger Auslandsaufenthalt könne keinesfalls den inländischen Wohnsitz entfallen lassen.

    Der Senat vermag somit nicht den Ausnahmefall festzustellen, dass zwei Wohnsitze gleichzeitig vorhanden waren (vgl. dazu BSG, Urteil vom 20.12.2012 - B 10 EG 16/11 R).

    Der bloße Besitz einer Wohnung genügt nicht (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.2012 - B 10 EG 16/11 R).

    So hat das BSG im Urteil vom 20.12.2012 - B 10 EG 16/11 R ausgeführt, ein Wohnsitz sei auch dann gegeben, wenn eine Wohnung nicht ständig benutzt werde.

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 14/94

    Anspruch auf Kindergeld bei Auslandsaufenthalt

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2018 - L 9 EG 24/16
    Hohe Aussagekraft haben die Beteiligten, aber auch das Sozialgericht, dem BSG-Urteil vom 28.05.1997 - 14/10 RKg 14/94 beigemessen, obwohl es sich dabei just um einen derjenigen Kindergeldfälle handelte, wo sich lediglich das Kind im Ausland zu Studienzwecken aufhielt, die Familie dagegen in Deutschland geblieben war.

    Dabei ist von großer Wichtigkeit, dass der Ehemann der Klägerin durch die arbeitsvertraglichen Regelungen an den Aufenthalt in China rechtlich gebunden war (vgl. BSG, Urteil vom 28.02.1980 - 8b RKg 6/79; Urteil vom 28.05.1997 - 14/10 RKg 14/94).

    Der kurze Besuch der Klägerin in Deutschland ist nicht geeignet, eine Benutzung dergestalt zu erzeugen, dass auch von einem "Leben" in Deutschland gesprochen werden könnte (vgl. zur Insuffizienz bloßer besuchsweiser Aufenthalte BSG, Urteil vom 28.05.1997 - 14/10 RKg 14/94).

    Die BSG-Rechtsprechung verzichtet auf eine tatsächliche Benutzung der inländischen Wohnung dann, wenn Vorsorge getroffen ist, dass eine dauerhafte Rückkehr in die Wohnung jederzeit möglich ist (vgl. Urteil vom 03.11.1993 - 14b REg 5/93; Urteil vom 28.05.1997 - 14/10 RKg 14/94).

  • BSG, 07.09.1988 - 10 RKg 4/87
    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2018 - L 9 EG 24/16
    Hinzu kommt, dass die Voraussetzungen für die Neubegründung eines Wohnsitzes anders zu beurteilen sein werden als die - und das ist auch hier das Problem - für die Beibehaltung beziehungsweise Aufgabe eines einmal begründeten Wohnsitzes (vgl. BSG, Urteil vom 07.09.1988 - 10 RKg 4/87).

    Hinzu kommt, dass zahlreichen weiteren BSG-Entscheidungen, die vom Sachverhalt her ähnlich gelagert waren (Urteil vom 27.04.1978 - 8 RKg 2/77; Urteil vom 26.07.1979 - 8b RKg 12/78; Urteil vom 28.02.1980 - 8b RKg 6/79; Urteil vom 07.09.1988 - 10 RKg 4/87; Urteil vom 03.11.1993 - 14b REg 5/93), von vornherein längere Auslandsaufenthalte zugrunde lagen.

    Das kann aber nur dann in Betracht gezogen werden, wenn bei einem Auslandsaufenthalt die bisherige Wohnung im Inland bei prognostischer Beurteilung weiter benutzt wird; dieses Erfordernis ist in § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I verankert und entspricht ständiger BSG-Rechtsprechung (vgl. nur BSG, Urteil vom 12.12.1984 - 10 RKg 6/84; Urteil vom 07.09.1988 - 10 RKg 4/87).

    Diese Art der Bindung schließt die jederzeitige Rückkehrmöglichkeit aus (vgl. BSG, Urteil vom 28.02.1980 - 8b RKg 6/79 in Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 26.07.1979 - 8b RKg 12/78; vgl. weiter BSG, Urteil vom 07.09.1988 - 10 RKg 4/87).

  • BSG, 28.02.1980 - 8b RKg 6/79

    Anspruch auf Kindergeld während Tätigkeit in Liberia - Tätigkeit für

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2018 - L 9 EG 24/16
    Hinzu kommt, dass zahlreichen weiteren BSG-Entscheidungen, die vom Sachverhalt her ähnlich gelagert waren (Urteil vom 27.04.1978 - 8 RKg 2/77; Urteil vom 26.07.1979 - 8b RKg 12/78; Urteil vom 28.02.1980 - 8b RKg 6/79; Urteil vom 07.09.1988 - 10 RKg 4/87; Urteil vom 03.11.1993 - 14b REg 5/93), von vornherein längere Auslandsaufenthalte zugrunde lagen.

    Dabei ist von großer Wichtigkeit, dass der Ehemann der Klägerin durch die arbeitsvertraglichen Regelungen an den Aufenthalt in China rechtlich gebunden war (vgl. BSG, Urteil vom 28.02.1980 - 8b RKg 6/79; Urteil vom 28.05.1997 - 14/10 RKg 14/94).

    Diese Art der Bindung schließt die jederzeitige Rückkehrmöglichkeit aus (vgl. BSG, Urteil vom 28.02.1980 - 8b RKg 6/79 in Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 26.07.1979 - 8b RKg 12/78; vgl. weiter BSG, Urteil vom 07.09.1988 - 10 RKg 4/87).

  • BSG, 12.12.1984 - 10 RKg 6/84
    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2018 - L 9 EG 24/16
    * Seit 1984 (Urteil vom 12.12.1984 - 10 RKg 6/84) ist es ständige BSG-Rechtsprechung, dass trotz Begründung eines ausländischen Wohnsitzes ein inländischer beibehalten werden kann.

    Das kann aber nur dann in Betracht gezogen werden, wenn bei einem Auslandsaufenthalt die bisherige Wohnung im Inland bei prognostischer Beurteilung weiter benutzt wird; dieses Erfordernis ist in § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I verankert und entspricht ständiger BSG-Rechtsprechung (vgl. nur BSG, Urteil vom 12.12.1984 - 10 RKg 6/84; Urteil vom 07.09.1988 - 10 RKg 4/87).

    Die Wohnung in Deutschland hat der Klägerin nicht in der Weise als Bleibe gedient, dass diese sie regelmäßig oder doch mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Gewohnheit benutzt - hier ist gemeint im konkreten Sinn - hätte (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.1984 - 10 RKg 6/84).

  • BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R

    Sozialhilfe - stationäre Unterbringung - örtliche Zuständigkeit - letzter

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2018 - L 9 EG 24/16
    Vielmehr nimmt das BSG häufig eine Gesamtbetrachtung vor (Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, vgl. nur Urteil vom 30.09.1996 - 10 RKg 29/95; Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R; Urteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R) und hat dazu seinerseits Obersätze entwickelt.

    Die "Zukunftsoffenheit", die in der BSG-Rechtsprechung als Voraussetzung eines gewöhnlichen Aufenthalts verlangt wird (vgl. nur Urteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R; Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R), hat dagegen weder die normative Funktion noch die normative Potenz, von vornherein zeitlich begrenzte Aufenthalte als "gewöhnliche" Aufenthalte auszuschließen.

    Sie dient nur dazu, bei Fallgestaltungen, bei denen der Aufenthalt tatsächlich häufig unterbrochen ist und dadurch "verwässert" erscheint, gleichwohl einen gewöhnlichen Aufenthalt identifizieren zu können (so z.B. BSG, Urteil vom 13.02.2014 - B 8 SO 11/12 R; Urteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R).

  • BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 29/95

    Anspruch auf Kindergeld für Kind von Migranten bei Ausbildung in Internat im

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2018 - L 9 EG 24/16
    Vielmehr nimmt das BSG häufig eine Gesamtbetrachtung vor (Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, vgl. nur Urteil vom 30.09.1996 - 10 RKg 29/95; Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R; Urteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R) und hat dazu seinerseits Obersätze entwickelt.

    Das gilt umso mehr, als das BSG wiederholt ausdrücklich betont hat, feste zeitliche Grenzen könne es nicht geben (vgl. Urteil vom 25.06.1987 - 11a REg 1/87; Urteil vom 30.09.1996 - 10 RKg 29/95; Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R).

    Über die bloße räumliche Bleibe hinaus umfasst der Wohnsitzbegriff den räumlichen Bereich, in dem jemand den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (vgl. BSG, Urteil vom 30.09.1996 - 10 RKg 29/95).

  • BSG, 26.07.1979 - 8b RKg 12/78

    Anspruch auf Kindergeld für die Zeit eines Auslandsaufenthaltes - Begriff des

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2018 - L 9 EG 24/16
    Hinzu kommt, dass zahlreichen weiteren BSG-Entscheidungen, die vom Sachverhalt her ähnlich gelagert waren (Urteil vom 27.04.1978 - 8 RKg 2/77; Urteil vom 26.07.1979 - 8b RKg 12/78; Urteil vom 28.02.1980 - 8b RKg 6/79; Urteil vom 07.09.1988 - 10 RKg 4/87; Urteil vom 03.11.1993 - 14b REg 5/93), von vornherein längere Auslandsaufenthalte zugrunde lagen.

    Diese Art der Bindung schließt die jederzeitige Rückkehrmöglichkeit aus (vgl. BSG, Urteil vom 28.02.1980 - 8b RKg 6/79 in Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 26.07.1979 - 8b RKg 12/78; vgl. weiter BSG, Urteil vom 07.09.1988 - 10 RKg 4/87).

  • BSG, 27.04.1978 - 8 RKg 2/77

    Anspruch eines italienischen Staatsangehörigen auf Kindergeld für seine ehelichen

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2018 - L 9 EG 24/16
    Hinzu kommt, dass zahlreichen weiteren BSG-Entscheidungen, die vom Sachverhalt her ähnlich gelagert waren (Urteil vom 27.04.1978 - 8 RKg 2/77; Urteil vom 26.07.1979 - 8b RKg 12/78; Urteil vom 28.02.1980 - 8b RKg 6/79; Urteil vom 07.09.1988 - 10 RKg 4/87; Urteil vom 03.11.1993 - 14b REg 5/93), von vornherein längere Auslandsaufenthalte zugrunde lagen.

    Durch eine vorübergehende Unterbrechung im Innehaben einer inländischen Wohnung wird der inländische Wohnsitz nicht beendet, falls die Umstände bestehen bleiben, die auf die Beibehaltung einer Wohnung im Inland schließen lassen (vgl. Urteil vom 27.04.1978 - 8 RKg 2/77).

  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 5/93

    Anspruch auf Gewährung von Erziehungsgeld - Anwendung des

  • BSG, 13.02.2014 - B 8 SO 11/12 R

    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt in

  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Vormerkung polnischer Versicherungszeiten -

  • BSG, 24.06.2010 - B 10 EG 12/09 R

    Erziehungsgeld - Anspruchsberechtigung ab 1. 1. 2001 - Auslandsaufenthalt -

  • BSG, 22.05.1984 - 10 RKg 3/83

    Urteilszustellung - Verzögerung der Urteilszustellung - Kindergeld - Gewährung

  • BSG, 24.06.1998 - B 14 KG 2/98 R

    Kindergeld - Familienleistung - Kinderzuschuß - Arbeitnehmer - Beamter - Rentner

  • BSG, 16.06.2015 - B 13 R 36/13 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Anwendbarkeit des RV/UVAbk POL - gewöhnlicher

  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 5/12 R

    Anspruch auf Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R

    Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

  • BSG, 12.12.1995 - 10 RKg 7/95

    Rückzahlung von überzahltem Kindergeld

  • BSG, 25.06.1987 - 11a REg 1/87

    Wohnsitz - Gewöhnlicher Aufenthalt - Asylbewerber - Erziehungsgeld

  • BSG, 10.12.1985 - 10 RKg 14/85

    Beweislastregel - Verfahrenslastregel - Aufenthalt eines Kindes - Kindergeld -

  • VG Berlin, 11.09.2018 - 21 K 258.18

    Anspruch auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss

    Den gewöhnlichen Aufenthalt hat nach Satz 2 der Vorschrift jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt, m.a.W. wo er den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (vgl. hierzu näher das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. März 2018 - L 9 EG 24/16 - juris Rn. 33 ff. mit einem Überblick über die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts).
  • SG Bayreuth, 19.09.2018 - S 9 EG 15/17

    Ablehnung von Elterngeld

    Eine "horizontale" Aufteilung der Lebensverhältnisse, d. h. das alltägliche Leben fand sowohl in China als auch in Deutschland statt, lag gerade nicht vor (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 8. März 2018 - L 9 EG 24/16 - juris unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 24. Juni 1998 - B 14 KG 2/98 R - juris).

    Der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse verlagerte sich nach China, was ein gewichtiges Indiz für einen Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts darstellt (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 8. März 2018 - L 9 EG 24/16 - juris, Rd.-Nr. 57 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 1/12 R - juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht