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   LSG Bayern, 08.04.2013 - L 5 KR 102/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,6888
LSG Bayern, 08.04.2013 - L 5 KR 102/13 B ER (https://dejure.org/2013,6888)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.04.2013 - L 5 KR 102/13 B ER (https://dejure.org/2013,6888)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. April 2013 - L 5 KR 102/13 B ER (https://dejure.org/2013,6888)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Medikament im "Off-Label-Use" erstattungsfähig

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Krebserkrankung: Übernahme nicht zugelassener Medikamente? Rechtsgut Leben überwiegt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Krankenkasse muss für umstrittene Krebstherapie aufkommen

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Kombination von Avastatin mit dem Zytostatikum Irinotecan - bösartiger hirneigener Tumor (Glioblastom)

  • rente-rentenberater.de (Zusammenfassung)

    Nicht zugelassene Medikamente müssen bei Lebensgefahr durch Krankenkasse übernommen werden

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Erstattung bei Off-label-use - Das Recht auf Leben zählt mehr

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    "Off-Label-Use": Krankenkasse muss Kosten für eine Krebstherapie übernehmen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kasse muss auch außergewöhnliche Medikamente zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenkasse muss bei tötlicher Krebserkrankung Kosten für Behandlung mit nicht zugelassenem Medikament übernehmen - Rechtsgut des Patienten auf Leben überwiegt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2013 - L 5 KR 102/13
    In einem solchen Fall darf die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes nur auf eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage gestützt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2009, 1 BvR 120/09, Rz. 11).

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2009, 1 BvR 120/09, Rz. 11).

  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2013 - L 5 KR 102/13
    Unabhängig davon, dass ein Anordnungsgrund unter Hinweis auf eine Vorleistungspflicht des Versicherten nicht verneint werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2007, 1 BvR 2496/07, Rz. 28 - zitiert nach juris), könnte eine vorläufige Kostentragung von dem Antragsteller nicht verlangt werden.
  • SG Regensburg, 12.03.2013 - S 14 KR 55/13

    Gesetzliche Krankenversicherung: Kostenübernahmepflicht für

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2013 - L 5 KR 102/13
    Auf den Inhalt des Sachverständigengutachtens vom 17.12.2012, Bl. 11 ff der Gerichtsakte des Sozialgerichts Regensburg, Az. S 14 KR 55/13 ER, wird ausdrücklich Bezug genommen.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2013 - L 5 KR 102/13
    Bei der Entscheidung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung sind bei der Anwendung und Auslegung der leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB V jedoch die Anforderungen aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip sowie aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu beachten und das Recht der Antragstellerin auf eine Leistungserbringung durch die gesetzliche Krankenversicherung, die dem Schutz seines Lebens gerecht wird, zu wahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2005, 1 BvR 347/98, Rz. 62 - zitiert nach juris).
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