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   LSG Bayern, 08.09.2005 - L 4 KR 27/05   

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https://dejure.org/2005,18003
LSG Bayern, 08.09.2005 - L 4 KR 27/05 (https://dejure.org/2005,18003)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.09.2005 - L 4 KR 27/05 (https://dejure.org/2005,18003)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. September 2005 - L 4 KR 27/05 (https://dejure.org/2005,18003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung; Zugrundelegung des Zahlbetrags der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge); Verstoß der gesetzlichen Neuregelung gegen den Gleichheitssatz; Beitragspflichtigkeit einer als Versorgungsbezug zu wertenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.03.1995 - 12 RK 10/94

    Versicherungsvertrag - Laufende Rente - Eintritt des Versicherungsfalles -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.09.2005 - L 4 KR 27/05
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Beitragspflicht auch dann verneint, wenn innerhalb einer bestimmten Frist vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbarungsgemäß anstelle einer laufenden Leistung eine Kapitalabfindung beantragt werden konnte (BSG vom 30.03.1995 SozR 3-2500 § 229 Nr. 10).
  • LSG Bayern, 01.03.2006 - L 4 P 47/05

    Bestimmung der Höhe eines Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung;

    Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin vom 23.02.2005 (L 4 KR 27/05), mit der sie zugleich die Aussetzung von Beitragszahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung aus der Direktversicherung beantragt.

    Der Senat konnte hier durch Beschluss entscheiden (§ 153 Abs. 4 SGG), da er die Berufung im Anschluss an sein Urteil vom 08.09.2005 (L 4 KR 27/05) zu den Beiträgen aus dem Recht der Krankenversicherung einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht mehr für erforderlich hält.

    Damit sind die dem Senatsurteil vom 08.09.2005 (L 4 KR 27/05) genannten gesetzlichen Regelungen des SGB V anzuwenden.

  • LSG Hessen, 05.05.2006 - L 1 KR 25/06

    Kranken- und Pflegeversicherung - Begriff der Versorgungsbezüge - Beitragspflicht

    Sie dient also gerade der Gleichbehandlung der Versicherten (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. September 2005 -L 4 KR 27/05 -, Juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 2005 -L 11 KR 4346/05 -, Juris).
  • LSG Bayern, 27.02.2007 - L 5 KR 61/06

    Beitragspflichtigkeit einer Kapitalleistung aus einer Lebensversicherung;

    Deswegen handelt es sich um einen Fall der unechten Rückwirkung, so dass die Klägerin grundsätzlich in ihrem Vertrauen nicht geschützt wird (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2005, L 11 KR 4346/05; Urteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 08.09.2005, L 4 KR 27/05 und Urteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 09.05.2006, L 5 KR 192/05, Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 09.05.2005 in NZS 2006, S.144 ff.).
  • LSG Bayern, 09.05.2006 - L 5 KR 192/05

    Beitragspflichtigkeit einer Kapitalleistung aus einer Lebensversicherung;

    Deswegen handelt es sich um einen Fall der unechten Rückwirkung, so dass der Kläger grundsätzlich in seinem Vertrauen nicht geschützt wird (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2005, Az.: L 11 KR 4346/05; Urteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 08.09.2005, Az.: L 4 KR 27/05).
  • LSG Bayern, 21.11.2006 - L 4 B 699/06

    Umwandlung des Anspruchs auf Sonderbezüge in einen Anspruch auf

    Der Senat hat aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen und pauschalen Prüfung der Sach- und Rechtslage sowie im Anschluss an seine bisherigen Entscheidungen zu dieser Problematik keine erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beitragspflicht der Kapitalleistung des Antragstellers (siehe Senatsbeschluss vom 21.07.2005, L 4 KR 92/05 ER; Urteil vom 08.09.2005, L 4 KR 27/05 ; Beschluss vom 01.03.2006, L 4 P 47/05).
  • LSG Bayern, 05.12.2006 - L 5 KR 101/06

    Beitragspflichtigkeit einer Kapitalleistung aus einer Lebensversicherung;

    Deswegen handelt es sich um einen Fall der unechten Rückwirkung, so dass der Kläger grundsätzlich in seinem Vertrauen nicht geschützt wird (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2005, Az.: L 11 KR 4346/05; Urteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 08.09.2005, Az.: L 4 KR 27/05 und Urteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 09.05.2006, Az.: L 5 KR 192/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2006 - L 1 KR 83/06
    Denn zum einen haben die den genannten BSG-Verfahren vorausgehenden erst- und zweitinstanzlichen Entscheidungen die Verfassungsmäßigkeit der in Rede stehenden gesetzlichen Neuregelung übereinstimmend bejaht (LSG Bayern, Urteil vom 8. September 2005, L 4 KR 27/05; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 2005, L 11 KR 4346/05; SG Mainz, S 7 KR 360/04; SG Oldenburg, S 6 KR 161/04).
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