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   LSG Bayern, 08.10.2009 - L 4 KR 107/08   

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https://dejure.org/2009,20015
LSG Bayern, 08.10.2009 - L 4 KR 107/08 (https://dejure.org/2009,20015)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.10.2009 - L 4 KR 107/08 (https://dejure.org/2009,20015)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - L 4 KR 107/08 (https://dejure.org/2009,20015)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Rheopheresebehandlung bei trockener Maculaschädigung gehört nicht zum Leistungsumfang - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit finanzieller Beihilfe zur sog. Rheopheresebehandlung; Auslegung des Begriffs der unaufschiebbaren Leistung i.S.d. § 13 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Anforderungen an die Erstattungsfähigkeit neuer Untersuchungsmethoden und Behandlungsmethoden ...

  • medcontroller.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Rheopheresebehandlung bei trockener Maculaschädigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Rheopheresebehandlung - Trockene Maculadegeneration mit weichen Drusen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem

    Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2009 - L 4 KR 107/08
    U.a. vertritt es die Auffassung, dass auch die Prüfung der allgemeinen Voraussetzungen des SGB V-Erstattungsanspruchs unberührt bleibt (Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R - a.a.O. Rdnrn. 28 ff. mit weiteren Nachweisen), bevor eine verfassungskonforme Ergänzung der bestehenden gesetzlichen Regelung in Betracht komme.

    Denn die trockene AMD mit Drusenbildung - wie hier - führt zu Sehbehinderungen, jedoch nie zur völligen Erblindung (für eine Gleichstellung mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung bei Gefahr akut drohender Erblindung bei einem Kind wohl BSG, Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R - a.a.O. Rdnr. 31 und 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 - SozR 4-2500 § 31 Nr. 8).

    Nach Auffassung des Senats besteht auch kein Anlass, die Rechtsgedanken des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 06.12.2005 a.a.O. auf weitläufigere Bereiche auszudehnen, indem der Gesetzgeber aus wohl erwogenen Gründen den Leistungsumfang der GKV durch Schaffung besonderer Verfahren und mit besonderem Sachverstand ausgestatteter Institutionen bewusst begrenzt (BSG, Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R sowie B 1 KR 12/05 R - jeweils a.a.O.).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2009 - L 4 KR 107/08
    Im Übrigen lägen auch die Voraussetzungen für die Anwendung des sogenannten Nikolausbeschlusses (BVerfG vom 06.12.2005, 1 BvR 347/98) vor, wenn auch keine lebensbedrohliche Erkrankung bestanden habe.

    38 Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2005 (Az.: 1 BvR 347/98 BverfGE 115, 25) erfolgt ebenfalls kein anderes Ergebnis.

    Nach Auffassung des Senats besteht auch kein Anlass, die Rechtsgedanken des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 06.12.2005 a.a.O. auf weitläufigere Bereiche auszudehnen, indem der Gesetzgeber aus wohl erwogenen Gründen den Leistungsumfang der GKV durch Schaffung besonderer Verfahren und mit besonderem Sachverstand ausgestatteter Institutionen bewusst begrenzt (BSG, Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R sowie B 1 KR 12/05 R - jeweils a.a.O.).

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2009 - L 4 KR 107/08
    Der Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 Satz 1 2. Alternative SGB V reicht nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch und setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Leistung - Behandlung - zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 10 und vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 8 = Breithaupt 2006, 893 bis 904)).

    Nach Auffassung des Senats besteht auch kein Anlass, die Rechtsgedanken des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 06.12.2005 a.a.O. auf weitläufigere Bereiche auszudehnen, indem der Gesetzgeber aus wohl erwogenen Gründen den Leistungsumfang der GKV durch Schaffung besonderer Verfahren und mit besonderem Sachverstand ausgestatteter Institutionen bewusst begrenzt (BSG, Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R sowie B 1 KR 12/05 R - jeweils a.a.O.).

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2009 - L 4 KR 107/08
    Der Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 Satz 1 2. Alternative SGB V reicht nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch und setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Leistung - Behandlung - zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 10 und vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 8 = Breithaupt 2006, 893 bis 904)).

    In einem solchen Fall muss die Möglichkeit bestehen, das Anwendungsverbot zu überwinden (BSGE 81, 54, 65f; Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R - Rdnr.24).

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2009 - L 4 KR 107/08
    Der Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 SGB V tritt an die Stelle des Anspruchs auf eine Sach- oder Dienstleistung und besteht deshalb nur, soweit die selbst beschaffte Leistung ihrer Art nach zu den Leistungen gehört, die von den gesetzlichen Krankenkassen als Sachleistung zu erbringen sind (BSG vom 14.12.2006 - SozR 4-2500 § 13 Nr. 12 Rdnr.9 oder bereits BSG vom 24.09.1996 - BSGE 79, 125, 126).

    Denn ein auf die Verweigerung der Sachleistung gestützter Erstattungsanspruch scheidet nach der ständigen Rechtsprechung des BSG aus, wenn sich der Versicherte die Leistung besorgt hat, ohne die Krankenkasse einzuschalten und ihre Entscheidung abzuwarten (BSG vom 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R - SozR 4-2500 § 13 Nr. 12 und vom 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R - BSGE 99, 180 bis 189).

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich

    Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2009 - L 4 KR 107/08
    Denn die trockene AMD mit Drusenbildung - wie hier - führt zu Sehbehinderungen, jedoch nie zur völligen Erblindung (für eine Gleichstellung mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung bei Gefahr akut drohender Erblindung bei einem Kind wohl BSG, Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R - a.a.O. Rdnr. 31 und 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 - SozR 4-2500 § 31 Nr. 8).
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2009 - L 4 KR 107/08
    Der Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 SGB V tritt an die Stelle des Anspruchs auf eine Sach- oder Dienstleistung und besteht deshalb nur, soweit die selbst beschaffte Leistung ihrer Art nach zu den Leistungen gehört, die von den gesetzlichen Krankenkassen als Sachleistung zu erbringen sind (BSG vom 14.12.2006 - SozR 4-2500 § 13 Nr. 12 Rdnr.9 oder bereits BSG vom 24.09.1996 - BSGE 79, 125, 126).
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

    Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2009 - L 4 KR 107/08
    Denn ein auf die Verweigerung der Sachleistung gestützter Erstattungsanspruch scheidet nach der ständigen Rechtsprechung des BSG aus, wenn sich der Versicherte die Leistung besorgt hat, ohne die Krankenkasse einzuschalten und ihre Entscheidung abzuwarten (BSG vom 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R - SozR 4-2500 § 13 Nr. 12 und vom 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R - BSGE 99, 180 bis 189).
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 25/06 R

    Krankenversicherung - ambulante Behandlung im Krankenhaus ohne Empfehlung des

    Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2009 - L 4 KR 107/08
    Im Termin der mündlichen Verhandlung vom 11.03.2008 hat das SG unter Bezug auf BSG vom 27.03.2007 - B 1 KR 25/06 R - darauf hingewiesen, dass die Frage der Einhaltung des Beschaffungsweges fraglich sei und darüber hinaus keine Abrechnung vorliege, die den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte entspreche und mit Urteil vom gleichen Tage die Klage abgewiesen.
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.10.2009 - L 4 KR 107/08
    In einem solchen Fall muss die Möglichkeit bestehen, das Anwendungsverbot zu überwinden (BSGE 81, 54, 65f; Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R - Rdnr.24).
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