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   LSG Bayern, 09.01.2015 - L 7 AS 846/14 B ER   

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https://dejure.org/2015,222
LSG Bayern, 09.01.2015 - L 7 AS 846/14 B ER (https://dejure.org/2015,222)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.01.2015 - L 7 AS 846/14 B ER (https://dejure.org/2015,222)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. Januar 2015 - L 7 AS 846/14 B ER (https://dejure.org/2015,222)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Pfändungsschutz gegen den Zugriff von Gläubigern; Keine nochmalige Barauszahlung

  • zvi-online.de

    SGB II § 42 Satz 1; ZPO §§ 850k, 828
    Reichweite des Pfändungsschutzes eines P-Kontos bei rückwirkender Bewilligung von ALG II

  • rewis.io

    Zum Pfändungsschutzkonto

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 42 S. 1; ZPO § 828; ZPO § 850k
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Pfändungsschutz gegen den Zugriff von Gläubigern; Keine nochmalige Barauszahlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Jobcenter überweist Leistung - Krankenkasse pfändet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachzahlung Alg-II auf Pfändungsschutzkonto

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leistungsempfänger hat Pfändungsschutz selbst oder über das Vollstreckungsgericht zu bewirken

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Nachzahlung Alg-II auf Pfändungsschutzkonto

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    "Nachzahlung Alg-II auf Pfändungsschutzkonto"

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV: Jobcenter muss gepfändetes Geld nicht erneut auszahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keinen Anspruch auf nochmalige Auszahlung einer ALG II-Nachzahlung in bar nach Pfändung der Leistung vom Pfändungsschutzkonto - Prüfung eines möglichen Pfändungsschutzes obliegt Vollstreckungsgerichten und nicht Sozialgerichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 268
  • Rpfleger 2015, 486
 
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