Rechtsprechung
   LSG Bayern, 09.01.2018 - L 15 VG 7/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6357
LSG Bayern, 09.01.2018 - L 15 VG 7/11 (https://dejure.org/2018,6357)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.01.2018 - L 15 VG 7/11 (https://dejure.org/2018,6357)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. Januar 2018 - L 15 VG 7/11 (https://dejure.org/2018,6357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,6357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz; Beweismaßstab für einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff bei sexuellem Missbrauch von Kindern

  • rewis.io

    Beschädigtenrente - Beweismaßstab beim sexuellen Missbrauch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KOVVfG § 15 ; OEG § 1 ; SGG § 106
    Anspruch auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Bayern, 09.01.2018 - L 15 VG 7/11
    Bei der Beurteilung einer Handlung als vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG (und der Eingrenzung des schädigenden Vorgangs als erstem Glied der versorgungsrechtlichen Ursachenkette) geht der Senat von folgenden rechtlichen Maßgaben aus (vgl. z.B. Urteile v. 05.02.2013 - L 15 VG 22/09, vom 20.10.2015 - L 15 VG 23/11, und 16.11.2015 - L 15 VG 28/13; zum Ganzen vgl. auch BSG, Urteile v. 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R sowie B 9 V 3 /12 R, v. 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R, sowie vom 18.11.2015 - L 15 VG 1/14 R):.

    Mit der Verweisung in § 6 Abs. 3 OEG hat der Gesetzgeber jedoch der Beweisnot derjenigen Verbrechensopfer Rechnung tragen wollen, bei denen die Tat ohne Zeugen geschehen ist und bei denen sich der Täter einer Feststellung entzogen hat, mithin andere Beweismittel als die eigenen Angaben des Betroffenen nicht zur Verfügung stehen (vgl. BSG v. 31.05.1989 - B 9 RVg 3/89; BSG v. 17.04.2013, a.a.O.; vgl. auch die Entscheidungen des Senats v. 17.08.2011 - L 15 VG 21/10, und v. 21.04.2015 - L 15 VG 24/09).

    Darüber hinaus (dritte Stufe) soll sie mitunter sogar in Fällen anwendbar sein, in denen Zeugen - nämlich vor allem Täter, die die Tat leugnen - als Beweismittel vorhanden sind (vgl. BSG, Urteil vom 17.04.2013, a.a.O.; zu den Bedenken des Senats vgl. die Darlegungen im Urteil vom 21.04.2015, a.a.O.).

    Nach Auffassung des Senats können die Aussagen der Klägerin jedoch insoweit auch nicht als glaubhaft angesehen werden, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für die Möglichkeit des sexuellen Missbrauchs der Klägerin durch ihren Vater sprechen würde (vgl. BSG v. 17.04.2013, a.a.O.).

    Für diesen Fall erscheint es dem Senat nämlich eher unwahrscheinlich, dass mit hinreichender Sicherheit (Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, vgl. z.B. das Urteil des BSG vom 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R) der ursächliche Zusammenhang zwischen sexuellem Missbrauch und den Gesundheitsstörungen der Klägerin feststellbar wäre.

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Auszug aus LSG Bayern, 09.01.2018 - L 15 VG 7/11
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zu berücksichtigen, dass die Verletzungshandlung im OEG entsprechend dem Willen des Gesetzgebers eigenständig und ohne direkte Bezugnahme auf das StGB geregelt ist (vgl. BSG, Urteil v. 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R, m.w.).

    Die Auslegung hat sich mit Rücksicht auf den das OEG prägenden Gedanken des lückenlosen Opferschutzes aber weitestgehend von subjektiven Merkmalen (z.B. einer kämpferischen, feindseligen Absicht des Täters) gelöst (st. Rspr. seit 1995; vgl. BSG, Urteil v. 07.04.2011, a.a.O., m.w.).

    Soweit eine gewaltsame Einwirkung vorausgesetzt wird, hat das BSG entschieden, dass der Gesetzgeber durch den Begriff des "tätlichen Angriffs" den schädigenden Vorgang im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG in rechtlich nicht zu beanstandender Weise begrenzt und den im Strafrecht uneinheitlich verwendeten Gewaltbegriff eingeschränkt hat (vgl. BSG, Urteil v. 07.04.2011, a.a.O., m.w.).

    Dahinter steht der Gedanke, dass auch nicht zum (körperlichen) Widerstand fähige Opfer von Straftaten den Schutz des OEG genießen sollen (vgl. BSG v. 07.04.2011, a.a.O.); in Fällen sexuellen Missbrauchs an Kindern ist für die "unmittelbare Einwirkung auf den Körper des Kindes" entscheidend, dass die Begehensweise, nämlich die sexuelle Handlung, eine Straftat war, unabhängig davon, ob bei der Tatbegehung das gewaltsam handgreifliche (oder das spielerische) Moment im Vordergrund steht (vgl. BSG, a.a.O., m.w.).

  • LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 30/09

    Opferentschädigungsgesetz - Nachweis von Missbrauchssituationen im Kindesalter

    Auszug aus LSG Bayern, 09.01.2018 - L 15 VG 7/11
    Wie der Senat wiederholt (vgl. z.B. die Urteile vom 05.05.2015 - L 15 VG 31/12, 18.05.2015 - L 15 VG 17/09 ZVW, 20.10.2015 - L 15 VG 23/11 und 26.01.2016 - L 15 VG 30/09) unterstrichen hat, sind nach den Grundsätzen im sozialgerichtlichen Verfahren die einen Anspruch begründenden Tatsachen grundsätzlich im Vollbeweis, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachzuweisen (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R).

    Diese Faktoren, die dem Senat aus zahlreichen vergleichbaren Sachverhalten (vgl. z.B. das Urteil vom 26.01.2016 - L 15 VG 30/09) und unter Beachtung der einschlägigen aussagepsychologischen Fachliteratur (vgl. z.B. Volbert, Beurteilung von Aussagen über Traumata, 1. Aufl., S. 117 ff.) bekannt sind, wirken begünstigend für die Übernahme induzierter Erinnerungen.

    Nach der h.M. und ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. die Urteile des Senats vom 26.01.2016 - L 15 VG 30/09 sowie L 15 VG 29/13, m.w.) kann ferner auch nicht allein aus einer Diagnose auf ein bestimmtes Geschehen geschlossen werden, da es nach überwiegender medizinischer Lehrmeinung keine eindeutige kausale Beziehung zwischen sexuellem Missbrauch im Kindesalter und einer spezifischen Psychopathologie im Kindes- oder Erwachsenenalter gibt.

  • BSG, 31.05.1989 - 9 RVg 3/89

    Beweiserleichterung nach § 15 KOVVfG gilt auch für Gewaltopfer

    Auszug aus LSG Bayern, 09.01.2018 - L 15 VG 7/11
    Mit der Verweisung in § 6 Abs. 3 OEG hat der Gesetzgeber jedoch der Beweisnot derjenigen Verbrechensopfer Rechnung tragen wollen, bei denen die Tat ohne Zeugen geschehen ist und bei denen sich der Täter einer Feststellung entzogen hat, mithin andere Beweismittel als die eigenen Angaben des Betroffenen nicht zur Verfügung stehen (vgl. BSG v. 31.05.1989 - B 9 RVg 3/89; BSG v. 17.04.2013, a.a.O.; vgl. auch die Entscheidungen des Senats v. 17.08.2011 - L 15 VG 21/10, und v. 21.04.2015 - L 15 VG 24/09).

    Die Beweiserleichterung gilt nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil v. 31.05.1989, a.a.O.) - gewissermaßen in einer zweiten Stufe einer erweiternden Auslegung - zudem nicht nur für das Verwaltungsverfahren, sondern auch im gerichtlichen Verfahren, weil sie, so das BSG, nicht nur das Verfahren der Verwaltung regle, sondern "materielles Beweisrecht" enthalte (a.a.O.).

  • LSG Bayern, 17.08.2011 - L 15 VG 21/10

    Opferentschädigung, Versorgung, Beweiserleichterung, Rechtswidrigkeit,

    Auszug aus LSG Bayern, 09.01.2018 - L 15 VG 7/11
    Mit der Verweisung in § 6 Abs. 3 OEG hat der Gesetzgeber jedoch der Beweisnot derjenigen Verbrechensopfer Rechnung tragen wollen, bei denen die Tat ohne Zeugen geschehen ist und bei denen sich der Täter einer Feststellung entzogen hat, mithin andere Beweismittel als die eigenen Angaben des Betroffenen nicht zur Verfügung stehen (vgl. BSG v. 31.05.1989 - B 9 RVg 3/89; BSG v. 17.04.2013, a.a.O.; vgl. auch die Entscheidungen des Senats v. 17.08.2011 - L 15 VG 21/10, und v. 21.04.2015 - L 15 VG 24/09).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der

    Auszug aus LSG Bayern, 09.01.2018 - L 15 VG 7/11
    Im Hinblick auf die strengen Regeln der Rechtsprechung (vgl. BSG vom 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R) müsste ein sexueller Missbrauch für den Eintritt der Erkrankung der Klägerin allein mindestens soviel Gewicht wie alle übrigen Umstände zusammen haben.
  • BSG, 18.11.2015 - B 9 V 1/14 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - sexueller Missbrauch in der

    Auszug aus LSG Bayern, 09.01.2018 - L 15 VG 7/11
    Es kann somit letztlich offen bleiben, ob der Annahme eines solchen Missbrauchs entgegensteht, dass die einzelnen Missbrauchshandlungen im Rahmen der Beweiserhebung zeitlich nicht genau fixierbar wären und der Tathergang weitgehend nicht näher rekonstruiert werden könnte (vgl. hierzu das Urteil des BSG vom 18.11.2015 - B 9 V 1/14 R).
  • LSG Bayern, 21.04.2015 - L 15 VG 24/09

    Opferentschädigung und Beweiserleichterung - Begriffsauslegung des tätlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 09.01.2018 - L 15 VG 7/11
    Mit der Verweisung in § 6 Abs. 3 OEG hat der Gesetzgeber jedoch der Beweisnot derjenigen Verbrechensopfer Rechnung tragen wollen, bei denen die Tat ohne Zeugen geschehen ist und bei denen sich der Täter einer Feststellung entzogen hat, mithin andere Beweismittel als die eigenen Angaben des Betroffenen nicht zur Verfügung stehen (vgl. BSG v. 31.05.1989 - B 9 RVg 3/89; BSG v. 17.04.2013, a.a.O.; vgl. auch die Entscheidungen des Senats v. 17.08.2011 - L 15 VG 21/10, und v. 21.04.2015 - L 15 VG 24/09).
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 7/93

    Tätlicher Angriff im Sinne des OEG

    Auszug aus LSG Bayern, 09.01.2018 - L 15 VG 7/11
    Ein tätlicher Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG liegt im Regelfall bei einem gewaltsamen, handgreiflichen Vorgehen gegen eine Person vor (vgl. BSG, a.a.O., m.w.), setzt jedoch nach seiner äußeren Gestalt nicht unbedingt ein aggressives Verhalten des Täters voraus; das BSG ist einem an Aggression orientierten Begriffsverständnis des tätlichen Angriffs letztlich nicht gefolgt (st. Rspr. seit 1995; vgl. BSG, Urteile vom 18.10.1995 - B 9 RVg 4/93 und B 9 RVg 7/93 bzgl. sexuellen Missbrauchs an Kindern).
  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Bayern, 09.01.2018 - L 15 VG 7/11
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist indessen ein so hoher Grad der Wahrscheinlichkeit, dass bei Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens kein vernünftiger, den Sachverhalt überschauender Mensch mehr am Vorliegen der Tatsachen zweifelt (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R), d.h. dass die Wahrscheinlichkeit an Sicherheit grenzt (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.1993 - 9/9a RV 1/92; Keller, in: Meyer-Ladewig/ders./ Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 128, Rdnr. 3b).
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 4/93

    Gewalttaten im Sinne des OEG , Gesundheitsstörungen als mögliche Folge schwerer

  • BSG, 28.03.1984 - 9a RVg 1/83

    Vorsätzlicher tätlicher Angriff - Feindselige Willensrichtung - Person als Ziel -

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

  • LSG Bayern, 05.02.2013 - L 15 VG 22/09

    (Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff -

  • LSG Bayern, 18.05.2015 - L 15 VG 17/09

    Rechtswidrigkeit eines tätlichen Angriffs gemäß § 1 OEG

  • BSG, 05.05.1993 - 9a RV 1/92

    Todesleiden - Schädigungsfolge - Hinterbliebenenrente - Wahrscheinlichkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht