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   LSG Bayern, 09.10.2002 - L 13 RA 3/01   

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LSG Bayern, 09.10.2002 - L 13 RA 3/01 (https://dejure.org/2002,20150)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.10.2002 - L 13 RA 3/01 (https://dejure.org/2002,20150)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. Oktober 2002 - L 13 RA 3/01 (https://dejure.org/2002,20150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung rentenrechtlicher Zeiten; Höhere Altersrente für schwerbehinderte Menschen; Prozesshindernis der Rechtshängigkeit; Einhaltung der Klagefrist als Prozessvoraussetzung; Zustellung mittels eingeschriebenen Brief; Strafantragstellung bei Staatsanwaltschaft als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 09.10.2002 - L 13 RA 116/00

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus LSG Bayern, 09.10.2002 - L 13 RA 3/01
    Durch Urteil vom 9.10.2002 (L 13 RA 116/00) hat das LSG die Berufung in jenem Verfahren zurückgewiesen.

    Soweit eine Zeit in der Widerstandsgruppe gegen den Nationalsozialismus sowie später als Agent als rentenrechtliche Zeit geltend gemacht werde, sei die Klage bei insoweit gleichem Streitgegenstand wegen Rechtshängigkeit beim SG (S 14 RA 231/97) bzw. beim Bayer. LSG (L 13 RA 116/00) unzulässig.

    Beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren die Prozessakten beider Rechtszüge, die Gerichtsakten des Bayer. LSG (L 11 An 91/90; L 14 An 22/94; L 13 B 206/99 RA PKH; L 13 RA 116/00) und des SG Nürnberg (S 5 An 250/81; S 6 An 102/82; S 5 An 200/83; S 5 An 188/87; S 5 An 547/89; S 6 An 264/92; S 3 An 159/96; S 14 RA 231/97) sowie die Verwaltungsakten der Beklagten.

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
    Auszug aus LSG Bayern, 09.10.2002 - L 13 RA 3/01
    Das Verschulden des Prozessbevollmächtigten steht hierbei dem Verschulden des Beteiligten gleich; dies verstößt nicht gegen Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 60, 253).
  • LSG Bayern, 09.10.2002 - L 13 RA 116/00

    Bemessung der Rentenleistung; Rücknahme des Rentenbescheides mit Wirkung für die

    Beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren die Prozessakten beider Rechtszüge, die erledigten Gerichtsakten des BayLSG (L 11 An 91/90; L 14 An 22/94; L 13 B 206/99 RA PKH; L 13 RA 3/01) und des SG Nürnberg (S 5 An 250/81; S 6 An 102/82; S 5 An 200/83; S 5 An 188/87; S 5 An 547/89; S 6 An 264/92; S 3 An 159/96; S 3 RA 273/00) sowie die Verwaltungsakten der Beklagten.
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