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   LSG Bayern, 09.11.2006 - L 3 U 373/04   

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https://dejure.org/2006,28228
LSG Bayern, 09.11.2006 - L 3 U 373/04 (https://dejure.org/2006,28228)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.11.2006 - L 3 U 373/04 (https://dejure.org/2006,28228)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. November 2006 - L 3 U 373/04 (https://dejure.org/2006,28228)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente aufgrund der Folgen eines Arbeitsunfalls; Anspruch auf Rente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um mindestens 20 Prozent; Notwendigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 09.11.2006 - L 3 U 373/04
    Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, d. h. nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl. BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286).
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 SB 2/99 R

    Ladung des gerichtlichen Sachverständigen, Verletzung der Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 09.11.2006 - L 3 U 373/04
    Ein weitergehender Aufklärungsbedarf bestand nicht (vgl BSG, Urteile vom 12.04.2000, Az.: B 9 SB 2/99 R und Az.: B 9 V S 2/99).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Bayern, 09.11.2006 - L 3 U 373/04
    Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, d. h. nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl. BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.04.2014 - L 3 U 4199/13
    Dagegen gilt die Beweiserleichterung der hinreichenden Wahrscheinlichkeit für den ursächlichen Zusammenhang im Sinne der wesentlichen Bedingung zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung und dem Unfall selbst sowie zwischen dem Unfall und der maßgebenden Erkrankung (vgl. Bayerisches LSG, Urt. v. 09.11.2006, L 3 U 373/04, Juris Rn. 27 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2014 - L 3 U 2635/14
    Dagegen gilt die Beweiserleichterung der hinreichenden Wahrscheinlichkeit für den ursächlichen Zusammenhang im Sinne der wesentlichen Bedingung zwischen der versicherten Tätigkeit bzw. der Einwirkung auf den Versicherten und der maßgebenden Erkrankung (vgl. Bayerisches LSG, Urt. v. 09.11.2006, L 3 U 373/04, Juris Rn. 27 m.w.N.).
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