Rechtsprechung
   LSG Bayern, 10.05.2006 - L 12 KA 7/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22024
LSG Bayern, 10.05.2006 - L 12 KA 7/03 (https://dejure.org/2006,22024)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.05.2006 - L 12 KA 7/03 (https://dejure.org/2006,22024)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - L 12 KA 7/03 (https://dejure.org/2006,22024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,22024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Honorarbescheides; Voraussetzungen für die Neufestsetzung eines Honorars und die Rückforderung der Differenz aus dem 3. und 4. Quartal eines Steuerjahres; Anforderungen an die Besteuerung einer Gemeinschaftspraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2006 - L 12 KA 7/03
    Sie ist Voraussetzung dafür, dass die eingereichte Abrechnung Grundlage des Honoraranspruchs wird (BSG SozR 3-5550 § 35 Nr. 1).

    Denn insoweit gelten im Vertragsarztrecht besondere Vorschriften (vgl. §§ 37 SGB I, 45 Abs. 1 BMV-Ä, 34 Abs. 4 EKV-Ä; BSG SozR 3-5550 § 35 Nr. 1), die § 45 SGB X verdrängen.

    Bei der Neufestsetzung des Honorars hat die Beklagte nicht gegen den Grenzen des ihr eingeräumten Schätzungsermessens verstoßen, indem sie das dem Kläger zustehende Honorar auf 2/3 des ursprünglich abgerechneten Honorarbetrages angenommen hat (vgl. zur Befugnis zur Schätzung BSG, Urteil vom 17.09.1997, SozR 3-5550 § 35 Nr. 1).

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2006 - L 12 KA 7/03
    Die Behandlung eines Patienten in einem Quartal durch verschiedene Mitglieder der Gemeinschaftspraxis stellt sich als ein einziger Behandlungsfall dar (BSG, Urteil vom 20.10.2003, SozR 4-2500 § 106 Nr. 21 m.w.N.).
  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2006 - L 12 KA 7/03
    Dabei kommt es nicht auf die getroffenen Vereinbarungen, sondern auf das tatsächliche Gesamtbild der Tätigkeit an (BSG, Urteile vom 19.06.2001, SozR 3-2400 § 7 Nr. 18 und vom 18.12.2001, a.a.O. Nr. 19).
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2006 - L 12 KA 7/03
    Denn zum einen ist in den Bescheiden jeweils auch auf die Gemeinschaftspraxis Bezug genommen worden, zum anderen ist jedes Mitglied einer Gemeinschaftspraxis als Gesamtschuldner im Sinne der §§ 421 ff BGB anzusehen und ist daher befugt, nicht nur Ansprüche, die ihm allein gegenüber geltend gemacht werden, sondern auch solche, die gegen die Gemeinschaft erhoben werden, durch eigenes Handeln abzuwehren (BSG SozR 3-2500 § 82 Nr. 3; Meyer-Ladewig SGG 8. Auflage, § 71 Rn. 8).
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 23/94

    Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung bei Kooperationsvertrag

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2006 - L 12 KA 7/03
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 19.05.1997, BSGE 80, 130 und vom 15.03.1995, BSGE 76, 59) setzt die von § 32 Abs. 2 Satz 1 Ärzte-ZV geforderte Leistungserbringung in freier Praxis voraus, dass der Arzt gegenüber dem Patienten sowohl im Bereich der eigenen Behandlungstätigkeit als auch im tatsächlichen und rechtlichen Umfeld dieser Behandlung in vollem Umfang unmittelbar verantwortlich ist.
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2006 - L 12 KA 7/03
    Auch wenn nach der wohl herrschenden Rechtsmeinung (BGH, Urteil vom 29.01.2001, BGHZ 146, 341; BSG, Urteil vom 20.10.2004, B 6 KA 15/04 R, SozR 4-1930 § 6 Nr. 1) auch die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts und damit auch eine in dieser Form geführte Gemeinschaftspraxis als rechtsfähig und parteifähig anzusehen ist, schadet die von der Beklagten gewählte Vorgehensweise nicht.
  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 39/96

    Vertragsärztliche Tätigkeit neben einer werksärztlichen Tätigkeit auf dem

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2006 - L 12 KA 7/03
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 19.05.1997, BSGE 80, 130 und vom 15.03.1995, BSGE 76, 59) setzt die von § 32 Abs. 2 Satz 1 Ärzte-ZV geforderte Leistungserbringung in freier Praxis voraus, dass der Arzt gegenüber dem Patienten sowohl im Bereich der eigenen Behandlungstätigkeit als auch im tatsächlichen und rechtlichen Umfeld dieser Behandlung in vollem Umfang unmittelbar verantwortlich ist.
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 15/04 R

    Vertragsärztliche Honorarstreitigkeit - Berechnung des Gegenstandswertes -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2006 - L 12 KA 7/03
    Auch wenn nach der wohl herrschenden Rechtsmeinung (BGH, Urteil vom 29.01.2001, BGHZ 146, 341; BSG, Urteil vom 20.10.2004, B 6 KA 15/04 R, SozR 4-1930 § 6 Nr. 1) auch die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts und damit auch eine in dieser Form geführte Gemeinschaftspraxis als rechtsfähig und parteifähig anzusehen ist, schadet die von der Beklagten gewählte Vorgehensweise nicht.
  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2006 - L 12 KA 7/03
    Insbesondere umfasst diese Prüfung auch die Frage, ob die abgerechneten Leistungen ordnungsgemäß, also auch ohne Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder Vertragsnormen abgesehen von der Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes erbracht worden sind (BSG, Urteil vom 08.08.2004, SozR 4-2500 § 39 Nr. 3).
  • LSG Bayern, 10.05.2006 - L 12 KA 64/01

    Streit um die Rückforderung von vertragsärztlichem Honorar aus der Zeit vom 4.

    Zwar trifft es zu, dass die Beklagte offenbar bereits im Zuge eines Disziplinarverfahrens bei einer Anhörung am 13. Dezember 1994 erhebliche Zweifel an der Abrechnungsweise der Klägerin hatte, doch war den im Disziplinarverfahren Beteiligten der Umfang offenbar nicht klar, denn andernfalls hätten sie nicht vorschlagen können, die Praxisgemeinschaft wieder in eine Gemeinschaftspraxis umzuwandeln, da ein Tätigwerden der Klägerin in dieser Form auch im Rahmen einer Gemeinschaftspraxis nicht zulässig gewesen wäre (vgl. Urteile des Senats vom gleichen Tage mit den Az.: L 12 KA 7/03, 8/03, 9/03, 10/03, 11/03 13/03, 14/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht