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   LSG Bayern, 10.12.2018 - L 15 VG 29/17   

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LSG Bayern, 10.12.2018 - L 15 VG 29/17 (https://dejure.org/2018,45890)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.12.2018 - L 15 VG 29/17 (https://dejure.org/2018,45890)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. Dezember 2018 - L 15 VG 29/17 (https://dejure.org/2018,45890)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BVG § 30; OEG § 1; OEG § 10a
    Anerkannter Sachverständiger, besondere berufliche Betroffenheit, Schädigungsfolgen, Weiteres Sachverständigengutachten, Dissoziative Bewegungsstörung, Kein Gutachten, Nervenärztliche Gutachten

  • Wolters Kluwer

    Beschädigtenrente nach dem BVG i.V.m. dem OEG

  • rewis.io

    Anerkannter Sachverständiger, besondere berufliche Betroffenheit, Schädigungsfolgen, Weiteres Sachverständigengutachten, Dissoziative Bewegungsstörung, Kein Gutachten, Nervenärztliche Gutachten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OEG § 1 Abs. 1 S. 1
    Beschädigtenrente nach dem BVG i.V.m. dem OEG

  • rechtsportal.de

    BVG § 30 ; OEG § 1 ; OEG § 10a
    Angriff; besondere berufliche Betroffenheit; fortgesetzte Handlung; Härtefallregelung; Gewalt; Kausalität; Kind; Mitverursachungsbeiträge; Schädigung; Schwerbehinderteneigenschaft; sexueller Missbrauch; Stichtag 15.05.1976; Vorschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Auszug aus LSG Bayern, 10.12.2018 - L 15 VG 29/17
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zu berücksichtigen, dass die Verletzungshandlung im OEG entsprechend dem Willen des Gesetzgebers eigenständig und ohne direkte Bezugnahme auf das StGB geregelt ist (vgl. BSG, Urteil v. 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R, m.w.N.).

    Die Auslegung hat sich mit Rücksicht auf den das OEG prägenden Gedanken des lückenlosen Opferschutzes aber weitestgehend von subjektiven Merkmalen (z.B. einer kämpferischen, feindseligen Absicht des Täters) gelöst (st. Rspr. seit 1995; vgl. BSG, Urteil v. 07.04.2011, a.a.O., m.w.N.).

    Soweit eine gewaltsame Einwirkung vorausgesetzt wird, hat das BSG entschieden, dass der Gesetzgeber durch den Begriff des "tätlichen Angriffs" den schädigenden Vorgang im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG in rechtlich nicht zu beanstandender Weise begrenzt und den im Strafrecht uneinheitlich verwendeten Gewaltbegriff eingeschränkt hat (vgl. BSG, Urteil v. 07.04.2011, a.a.O., m.w.N.).

    Dahinter steht der Gedanke, dass auch nicht zum (körperlichen) Widerstand fähige Opfer von Straftaten den Schutz des OEG genießen sollen (vgl. BSG v. 07.04.2011, a.a.O.); in Fällen sexuellen Missbrauchs an Kindern ist für die "unmittelbare Einwirkung auf den Körper des Kindes" entscheidend, dass die Begehensweise, nämlich die sexuelle Handlung, eine Straftat war, unabhängig davon, ob bei der Tatbegehung das gewaltsam handgreifliche (oder das spielerische) Moment im Vordergrund steht (vgl. BSG, a.a.O., m.w.N.).

  • BSG, 18.11.2015 - B 9 V 1/14 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - sexueller Missbrauch in der

    Auszug aus LSG Bayern, 10.12.2018 - L 15 VG 29/17
    Nach § 10a OEG und dem Urteil des BSG vom 18.11.2015 (B 9 V 1/14 R) müsse die Schädigung, die sich vor dem Stichtag des Inkrafttretens des OEG ereignet habe, für sich alleine betrachtet zu einer Schwerbeschädigung geführt haben.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18.11.2015 - B 9 V 1/14 R) ist das Tatbestandsmerkmal von § 10a Abs. 1 Satz 1 OEG "allein infolge dieser Schädigung schwerbeschädigt" erfüllt, wenn sich die zu einer Schwerbeschädigung führende Schädigung bis zu dem genannten Stichtag ereignet hat und diese schädigenden Ereignisse für sich betrachtet einen GdS von mindestens 50 und damit die Schwerbeschädigteneigenschaft erreichen.

    Auch ist eine Erhöhung des GdS wegen besonderer beruflicher Betroffenheit im Rahmen des OEG grundsätzlich möglich (siehe Urteil des BSG vom 18.11.2015, a.a.O., m.w.N.).

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der

    Auszug aus LSG Bayern, 10.12.2018 - L 15 VG 29/17
    Das ist dann der Fall, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges allein mindestens so viel Gewicht hat wie die übrigen Umstände zusammen (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2014, Az.: B 9 V 6/13 R).

    Da aber für die vor dem Stichtag erfolgten Angriffe § 10a Abs. 1 Satz 1 OEG auch hinsichtlich von § 30 Abs. 2 BVG gilt, kommt den daraufhin nur noch ab 16.05.1976 berücksichtigungsfähigen Angriffen keine wesentliche Mitursächlichkeit im o.g. Sinn zu, weil sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges allein eben nicht mindestens so viel Gewicht haben wie die übrigen Umstände zusammen (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R).

  • BSG, 25.03.2004 - B 9 VS 1/02 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - truppenärztliche Behandlung -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.12.2018 - L 15 VG 29/17
    Für den zwischen diesen drei "Gliedern der Kausalkette" erforderliche ursächliche Zusammenhang genügt es, wenn dieser mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gegeben ist (vgl. BSG, Urteil vom 25.03.2004, Az.: B 9 VS 1/02 R).

    Entsprechend den vorgenannten Bestimmungen muss der Angriff gem. § 1 Abs. 1 S. 1 OEG im Sinne der erwähnten dreigliedrigen Kausalkette (vgl. BSG, Urteil vom 25.03.2004, Az.: B 9 VS 1/02 R) also zu einer primären Schädigung (2. Glied) geführt haben, die wiederum die geltend gemachten Schädigungsfolgen (3. Glied) bedingt.

  • LSG Bayern, 31.07.2018 - L 15 VU 3/13

    Gesundheitsschädigung in Folge der Freiheitsentziehung - Versorgungsanspruch

    Auszug aus LSG Bayern, 10.12.2018 - L 15 VG 29/17
    Gegenstand des Verfahrens ist ausschließlich die Gewährung einer Beschädigtenrente und damit die Höhe des GdS einschließlich der Frage einer besonderen beruflichen Betroffenheit gemäß § 30 Abs. 2 BVG, da diese keinen isolierten Streitgegenstand darstellt; bei ihr handelt es sich lediglich um einen Teilfaktor zur Bemessung des GdS, der wiederum nur Tatbestandsmerkmal für Leistungsansprüche ist (vgl. die Urteile des Senats vom 19.07.2011 - L 15 VG 20/10 - und 31.07.2018 - L 15 VU 3/13).

    Entsprechend der Annahme der Klägerin im Schriftsatz vom 26.04.2017 sind insbesondere eine Ausgleichsrente gemäß § 32 BVG oder ein Berufsschadensausgleich gemäß § 30 Abs. 3 BVG (der Anspruch auf Anerkennung eines besonderen beruflichen Betroffenseins nach § 30 Abs. 2 BVG ist gegenüber dem BSA nach § 30 Abs. 3 BVG selbständig, eine gegenseitige Abhängigkeit besteht nicht, vgl. die Urteile des Senats vom 23.05.2017 - L 15 VU 1/11 - und vom 31.07.2018, a.a.O.) nicht Gegenstand.

  • BSG, 20.07.2005 - B 9a V 1/05 R

    Kriegsopferversorgung - Berufsschadensausgleich - besondere berufliche

    Auszug aus LSG Bayern, 10.12.2018 - L 15 VG 29/17
    Die Beurteilung des Zusammenhangs folgt, wie ansonsten im Versorgungsrecht auch, der Theorie der wesentlichen Bedingung (ständige Rspr. des BSG, vgl. z.B. Urteile vom 23.11.1977, Az.: 9 RV 12/77, vom 08.05.1981, Az.: 9 RV 24/80, vom 20.07.2005, Az.: B 9a V 1/05 R, und vom 18.05.2006, Az.: B 9a V 6/05 R).
  • BSG, 18.05.2006 - B 9a V 6/05 R

    Kriegsopferversorgung - besonderes berufliches Betroffensein -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.12.2018 - L 15 VG 29/17
    Die Beurteilung des Zusammenhangs folgt, wie ansonsten im Versorgungsrecht auch, der Theorie der wesentlichen Bedingung (ständige Rspr. des BSG, vgl. z.B. Urteile vom 23.11.1977, Az.: 9 RV 12/77, vom 08.05.1981, Az.: 9 RV 24/80, vom 20.07.2005, Az.: B 9a V 1/05 R, und vom 18.05.2006, Az.: B 9a V 6/05 R).
  • BSG, 29.11.1973 - 10 RV 617/72

    Nachträgliche Berufsbeeinträchtigung durch neue schädigungsunabhängige Leiden

    Auszug aus LSG Bayern, 10.12.2018 - L 15 VG 29/17
    Der GdS ist auch höher zu bewerten, wenn der Betroffene in seinem Beruf erst durch das Zusammenwirken von Schädigungsfolgen mit anderen schädigungsunabhängigen Gesundheitsstörungen besonders betroffen ist und hierfür die Schädigungsfolgen wesentlich und damit Ursache im Sinne der im Versorgungsrecht geltenden Kausalitätsnorm sind, weil sie neben anderen Ursachen annähernd gleichwertig zur besonderen beruflichen Betroffenheit beigetragen haben (vgl. die Urteile des BSG vom 18.05.2006 - B 9âEUR†a V 6/05 R - und vom 29.11.1973 - 10 RV 617/72).
  • BSG, 23.11.1977 - 9 RV 12/77

    Berücksichtigung nur konkreten Schadens

    Auszug aus LSG Bayern, 10.12.2018 - L 15 VG 29/17
    Die Beurteilung des Zusammenhangs folgt, wie ansonsten im Versorgungsrecht auch, der Theorie der wesentlichen Bedingung (ständige Rspr. des BSG, vgl. z.B. Urteile vom 23.11.1977, Az.: 9 RV 12/77, vom 08.05.1981, Az.: 9 RV 24/80, vom 20.07.2005, Az.: B 9a V 1/05 R, und vom 18.05.2006, Az.: B 9a V 6/05 R).
  • BSG, 08.05.1981 - 9 RV 24/80

    Berufsschadensausgleich - individuelle Berechnung - Pauschalierung -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.12.2018 - L 15 VG 29/17
    Die Beurteilung des Zusammenhangs folgt, wie ansonsten im Versorgungsrecht auch, der Theorie der wesentlichen Bedingung (ständige Rspr. des BSG, vgl. z.B. Urteile vom 23.11.1977, Az.: 9 RV 12/77, vom 08.05.1981, Az.: 9 RV 24/80, vom 20.07.2005, Az.: B 9a V 1/05 R, und vom 18.05.2006, Az.: B 9a V 6/05 R).
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

  • LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VG 2/09

    Opferentschädigungsanspruch wegen psychischer Erkrankungsfolgen

  • BSG, 26.11.1968 - 9 RV 610/66
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 7/93

    Tätlicher Angriff im Sinne des OEG

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 4/93

    Gewalttaten im Sinne des OEG , Gesundheitsstörungen als mögliche Folge schwerer

  • BSG, 05.05.1993 - 9a RV 1/92

    Todesleiden - Schädigungsfolge - Hinterbliebenenrente - Wahrscheinlichkeit

  • BSG, 28.03.1984 - 9a RVg 1/83

    Vorsätzlicher tätlicher Angriff - Feindselige Willensrichtung - Person als Ziel -

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

  • LSG Bayern, 19.07.2011 - L 15 VG 20/10

    Gewaltopferentschädigung - GdS-Feststellung - psychiatrische Diagnose -

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

  • LSG Bayern, 05.02.2013 - L 15 VG 22/09

    (Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff -

  • LSG Bayern, 18.05.2015 - L 15 VG 17/09

    Rechtswidrigkeit eines tätlichen Angriffs gemäß § 1 OEG

  • LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 30/09

    Opferentschädigungsgesetz - Nachweis von Missbrauchssituationen im Kindesalter

  • LSG Bayern, 23.05.2017 - L 15 VU 1/11

    Versorgung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2021 - L 6 VG 2424/21
    Für die Beurteilung des GdS ist nicht die Bezeichnung der genauen medizinischen Diagnose, sondern sind vielmehr die dadurch begründeten Funktionseinschränkungen ausschlaggebend (so auch BayLSG, Urteil vom 10. Dezember 2018 - L 15 VG 29/17 -, juris, Rz. 83).
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