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   LSG Bayern, 11.03.2015 - L 12 KA 68/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15648
LSG Bayern, 11.03.2015 - L 12 KA 68/14 (https://dejure.org/2015,15648)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.03.2015 - L 12 KA 68/14 (https://dejure.org/2015,15648)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. März 2015 - L 12 KA 68/14 (https://dejure.org/2015,15648)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Die bei einer Ausschriebung im Nachbesetzungsverfahren gesetzte Frist ist eine Ausschlussfrist.

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 515
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Fristsetzung für die Stellung eines Antrags auf

    Auszug aus LSG Bayern, 11.03.2015 - L 12 KA 68/14
    Die bei einer Ausschiebung im Nachbesetzungsverfahren gesetzte Frist ist eine Ausschlussfrist (Anschluss an BSG, Urteil vom 19.10.2011, B 6 KA 20/11 R; Abweichung von der bisher vertretenen Auffassung des Senats. L 12 KA 443/07 MedR 2009, 491).

    Die übrigen Beteiligten wiesen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, insbesondere das Urteil vom 19.10.2011, B 6 KA 20/11 R, hin.

    Insoweit verwies das SG auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19.10.2011, B 6 KA 20/11 R.

    Abweichend von der bisher vertretenen Auffassung (Urteil vom 23.4.2008, L 12 KA 443/07, Medizinrecht 2009, 491) geht der Senat nunmehr im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 19.10.2011, B 6 KA 20/11 R) davon aus, dass die in der Ausschreibung gesetzte behördliche Frist für eine Bewerbung bis zum 30.12.2010 eine Ausschlussfrist ist.

  • LSG Bayern, 23.04.2008 - L 12 KA 443/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Befugnis der KÄV zur

    Auszug aus LSG Bayern, 11.03.2015 - L 12 KA 68/14
    Die bei einer Ausschiebung im Nachbesetzungsverfahren gesetzte Frist ist eine Ausschlussfrist (Anschluss an BSG, Urteil vom 19.10.2011, B 6 KA 20/11 R; Abweichung von der bisher vertretenen Auffassung des Senats. L 12 KA 443/07 MedR 2009, 491).

    Abweichend von der bisher vertretenen Auffassung (Urteil vom 23.4.2008, L 12 KA 443/07, Medizinrecht 2009, 491) geht der Senat nunmehr im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 19.10.2011, B 6 KA 20/11 R) davon aus, dass die in der Ausschreibung gesetzte behördliche Frist für eine Bewerbung bis zum 30.12.2010 eine Ausschlussfrist ist.

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Anstellungsgenehmigung tritt nicht an Stelle

    Auszug aus LSG Bayern, 11.03.2015 - L 12 KA 68/14
    In Anlehnung an diesen Grundsatz, dem eine gesetzgeberische Bewertung des Rechtsschutzinteresses einerseits und der Rechtssicherheit andererseits zu entnehmen ist, kann auch ein Drittwiderspruch gegen eine Nachfolgezulassung zulässig nur binnen einer Jahresfrist eingelegt werden (BSG Urteil vom 18.10.2012, B 6 KA 40/11 R).
  • LSG Bayern, 17.01.2018 - L 12 KA 12/17

    Besetzung eines hälftigen orthopädischen Vertragsarztsitzes

    Bei der Antragsfrist nach § 26 Abs. 4 Nr. 2 BPlR-Ä handelt es sich um eine Ausschlussfrist, in die eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich ist (BSG, Urteil vom 19.10.2011, Az. B 6 KA 20/11 R, Rn. 25; BayLSG, Urteil vom 11.3.2015, Az. L 12 KA 68/14).
  • LSG Bayern, 21.10.2015 - L 12 KA 65/15

    Beteiligtenfähigkeit eines Medizinischen Versorgungszentrums

    Zur weiteren Darstellung des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Verwaltungsakten des Zulassungsausschusses und des Beklagten sowie die gerichtlichen Akten beider Instanzen mit den Az. S 1 KA 17/14 bis S 1 KA 20/14 und L 12 KA 65/15 bis L 12 KA 68/14, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden, Bezug genommen.
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