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   LSG Bayern, 11.03.2019 - L 16 BA 174/18 B ER   

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https://dejure.org/2019,6194
LSG Bayern, 11.03.2019 - L 16 BA 174/18 B ER (https://dejure.org/2019,6194)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.03.2019 - L 16 BA 174/18 B ER (https://dejure.org/2019,6194)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. März 2019 - L 16 BA 174/18 B ER (https://dejure.org/2019,6194)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Betriebsprüfungsbescheid bei drohender Insolvenz

  • sozialrechtsiegen.de

    Betriebsprüfung - Nachforderung Sozialversicherungsbeiträge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung eines Betriebsprüfungsbescheids

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Betriebsprüfungsbescheid bei drohender Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachforderungen von Sozialbeiträgen bei illegaler Beschäftigung - Schwarzarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1130
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Bayern, 09.01.2013 - L 5 KR 414/12

    Zur Kostentragung nach Erledigung der Hauptsache im Eilrechtsschutz wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 11.03.2019 - L 16 BA 174/18
    Die in § 76 Abs. 2 SGB IV genannten Anträge auf Stundung, Niederschlagung und Erlass gegenüber der Einzugsstelle sind daher unabhängig von einem Verfahren nach gem. § 86b Abs. 1 SGG statthaft (vgl. dazu Bayerisches LSG, Beschluss vom 09.01.2013, Az. L 5 KR 414/12 B ER).
  • BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus LSG Bayern, 11.03.2019 - L 16 BA 174/18
    Der Senat bestimmt den Streitwert in Höhe eines Viertels des Streitwerts der Hauptsache (BSG, Urteil vom 29.08.2011, Az. B 6 KA 18/11 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - L 8 R 221/14

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs;

    Auszug aus LSG Bayern, 11.03.2019 - L 16 BA 174/18
    Eine unbillige Härte wird weiter angenommen, wenn das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung des Geschäftsbetriebs zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber nicht weiter gefährdet wäre (vgl. LSG Sachsen, Beschluss vom 12.02.2018, L 9 KR 496/17 B ER, Rdn. 149 zitiert nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.09.2016, L 8 R 221/14 B ER, Rdn. 13 zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen, 12.02.2018 - L 9 KR 496/17

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen

    Auszug aus LSG Bayern, 11.03.2019 - L 16 BA 174/18
    Eine unbillige Härte wird weiter angenommen, wenn das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung des Geschäftsbetriebs zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber nicht weiter gefährdet wäre (vgl. LSG Sachsen, Beschluss vom 12.02.2018, L 9 KR 496/17 B ER, Rdn. 149 zitiert nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.09.2016, L 8 R 221/14 B ER, Rdn. 13 zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2018 - L 12 BA 23/18

    Betriebsprüfung, Sozialversicherungspflicht, Beitragsnachforderung,

    Auszug aus LSG Bayern, 11.03.2019 - L 16 BA 174/18
    Nach einer Auffassung kommt schwierigen Vermögensverhältnissen des Beitragspflichtigen eine ausschlaggebende Relevanz im Eilverfahren regelmäßig nur dann zu, wenn dieser substantiiert darlegt und glaubhaft macht, dass es sich um einen nur vorübergehenden finanziellen Engpass bei grundsätzlich ausreichender Ertragssituation handelt, der bereits mit Zahlungserleichterungen - etwa in Form von Ratenzahlungen - erfolgreich und nachhaltig behoben werden kann (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20.12.2018, L 12 BA 23/18 B ER, Rdn. 40 zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen, 24.09.2019 - L 9 KR 506/17

    Rechtmäßigkeit der Beitragsnacherhebung nach einer Betriebsprüfung

    Eine unbillige Härte wird weiter angenommen, wenn schlüssig belegt ist, dass dem Betroffenen durch die sofortige Zahlung der Beitragsnachforderung Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz droht oder seine Existenz gefährdet wird (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11. März 2019 - L 16 BA 174/18 B ER -, Rn. 22, juris).
  • LSG Bayern, 26.02.2024 - L 16 BA 107/23

    Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit eines

    Der Senat setzt im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens für das Beschwerdeverfahren ein Viertel der im Hauptsacheverfahren streitigen Beitragsforderung an (vgl. BSG, Urteil vom 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R, Rdnr. 21 juris; Beschluss des Senats vom 11.03.2019 - L 16 BA 174/18 B ER, Rdnr. 26 juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 3 U 186/21

    Anordnungsgrund - Anordnungsanspruch - Schätzung der Beitrage - Schwarzarbeit -

    Daher kann sie sich auch nicht auf den Beschluss des Bayerischen LSG vom 11. März 2019 (L 16 BA 174/18 B ER, juris) berufen, welches im dortigen Fall wegen drohender Insolvenz und Gefährdung langjährig existierender (insgesamt 28) Vollarbeitsplätze eine unbillige Härte angenommen hatte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 4 KR 255/19
    Von einer unbilligen Härte ist im Zusammenhang mit einer geltend gemachten Insolvenz nur dann auszugehen, wenn schlüssig belegt ist, dass dem Betroffenen durch die sofortige Zahlung der Beitragsforderung Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz droht oder seine Existenz gefährdet wird (LSG München, Beschluss vom 11.3.2019, L 16 BA 174/18 B ER, ZInsO 2019, 964-966 (ST); LSG Chemnitz, Beschluss vom 26.2.2019, L 9 KR 691/17 B ER).
  • SG Frankfurt/Main, 12.04.2022 - S 14 KR 64/22
    Von einer unbilligen Härte ist auszugehen, wenn schlüssig belegt ist, dass dem Betroffenen durch die sofortige Zahlung der Beitragsnachforderung Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz droht oder seine Existenz gefährdet wird (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. März 2019, L 16 BA 174/18 B ER, Rn. 22 juris, vgl. insgesamt auch HLSG, Beschluss vom 1. Juli 2019, L 8 KR 203/19 B ER).
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