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   LSG Bayern, 11.11.2010 - L 6 R 220/09   

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https://dejure.org/2010,21782
LSG Bayern, 11.11.2010 - L 6 R 220/09 (https://dejure.org/2010,21782)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.11.2010 - L 6 R 220/09 (https://dejure.org/2010,21782)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. November 2010 - L 6 R 220/09 (https://dejure.org/2010,21782)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Selbständige nebenberufliche Lehrtätigkeit eines Beamten im Nebenberuf - Rentenversicherungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht selbständig tätiger Lehrer auch bei Bestehen einer beamtenrechtlichen Versorgungsanwartschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht selbständig tätiger Lehrer auch bei Bestehen einer beamtenrechtlichen Versorgungsanwartschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R

    Versicherungspflicht selbständiger Lehrer in der Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2010 - L 6 R 220/09
    Insoweit werde auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 12.10.2000 (B 12 RA 2/99 R) sowie vom 28.03.2003 (B 12 RA 11/02 B) und den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts (B Verf. G vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03) hingewiesen.

    Dies gilt auch im Rahmen der Versicherungspflicht des § 2 Nr. 1 SGB VI. Lehrer i. S. dieser Vorschrift sind nach gefestigter Rechtsprechung Personen, die durch Erteilung von theoretischem und praktischem Unterricht anderen Allgemeinbildung oder spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln (Urteil des 12. Senats des BSG vom 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R, m. w. N.).

    Hierbei ist nicht entscheidend, auf welchen Gebieten Wissen und Kenntnisse vermittelt werden, auf welche Weise der Lehrer seine Kenntnisse und Lehrfähigkeit erworben hat oder wie er den Wissensstoff anderen vermittelt (BSG vom 12.10.2000, a. a. O.).

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2010 - L 6 R 220/09
    Insoweit werde auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 12.10.2000 (B 12 RA 2/99 R) sowie vom 28.03.2003 (B 12 RA 11/02 B) und den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts (B Verf. G vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03) hingewiesen.

    Soweit die Berufung den vom Bundesverfassungsgericht (u. a. im Nichtannahmebeschluss vom 26.06.2007, 1 BvR 2204/00,SozR 4-2600 § 2 Nr. 10) definierten Schutzzweck des § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI infrage stellt, ist dieser Argumentation nicht zu folgen: Denn der Schutz der betroffenen selbstständigen Lehrer, die wie abhängig Beschäftigte zur Sicherung ihres Lebensunterhalts auf die eigene Arbeitskraft angewiesen sind einerseits und "der Schutz der staatlichen Gemeinschaft vor übermäßiger Inanspruchnahme" andererseits ist nach wie vor ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel, dem der Gesetzgeber Rechnung tragen durfte und darf.

    26 Es besteht für den Senat auch keine Besorgnis dahingehend, dass die Versicherungspflicht selbständiger Lehrer, die diesen Beruf außerhalb ihrer Beamtentätigkeit ausüben, gegen das Grundgesetz verstoßen könnte: Der vom Gesetzgeber herangezogene generalisierende Maßstab ist nach Feststellung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 26.06.2007, a.a.O.) auch unter dem Gesichtspunkt verhältnismäßig, dass einzelne selbständige Lehrer nicht schutzbedürftig sind, weil ihr Lebensunterhalt im Alter bereits anderweitig gesichert ist.

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2010 - L 6 R 220/09
    Der 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 30.09.1987 (2 BvR 933/82) festgestellt, dass sich der Dienstherr von der ihm nach § 33 Abs. 5 GG obliegenden Alimentationspflicht durch Anrechnung von Rentenleistungen (i. S. des § 55 Abs. 1 Satz 1 Beamtenversorgungsgesetz) entlasten kann.
  • BSG, 23.09.1980 - 12 RK 41/79

    Beiträge zur Angestelltenversicherung; Versicherungspflicht in der

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2010 - L 6 R 220/09
    24 Angesichts der Allgemeingültigkeit von Gesetzen sieht der Senat keinen Spielraum, die einzelnen Tatbestandsmerkmale - konkret den Begriff des "Lehrers" - im Sinne des Klägers einzelfallbezogen zu definieren: Die in der Berufungsbegründung vom 30.04.2009 aufgezeigte "Korrekturmöglichkeit" ist weder mit den Regeln der Gesetzesauslegung vereinbar, noch verfassungsrechtlich geboten: Der eindeutige Wortlaut, der Zweck und Systematik des Gesetzes verbieten es, gesetzlich geregelte Tatbestände der Versicherungspflicht jeweils entsprechend der individuellen Schutzbedürftigkeit des Betroffenen, zu definieren (vgl. BSG SozR 2200 § 169 Nr. 1; BSG Urteil vom 23.09.1980; Az.: 12 RK 41/79).
  • BSG, 28.05.2003 - B 12 RA 11/02 B
    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2010 - L 6 R 220/09
    Insoweit werde auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 12.10.2000 (B 12 RA 2/99 R) sowie vom 28.03.2003 (B 12 RA 11/02 B) und den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts (B Verf. G vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03) hingewiesen.
  • BSG, 10.09.1975 - 12 RK 6/74

    Beamter - Versicherungsfreiheit

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2010 - L 6 R 220/09
    24 Angesichts der Allgemeingültigkeit von Gesetzen sieht der Senat keinen Spielraum, die einzelnen Tatbestandsmerkmale - konkret den Begriff des "Lehrers" - im Sinne des Klägers einzelfallbezogen zu definieren: Die in der Berufungsbegründung vom 30.04.2009 aufgezeigte "Korrekturmöglichkeit" ist weder mit den Regeln der Gesetzesauslegung vereinbar, noch verfassungsrechtlich geboten: Der eindeutige Wortlaut, der Zweck und Systematik des Gesetzes verbieten es, gesetzlich geregelte Tatbestände der Versicherungspflicht jeweils entsprechend der individuellen Schutzbedürftigkeit des Betroffenen, zu definieren (vgl. BSG SozR 2200 § 169 Nr. 1; BSG Urteil vom 23.09.1980; Az.: 12 RK 41/79).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2013 - L 2 R 719/13
    Das SG nehme irrtümlich an, dass der Umfang ihrer Tätigkeit als Dozentin für die Feststellung der Versicherungspflicht nicht ausschlaggebend sei und stütze sich hierbei auf ein Urteil des Bayerischen LSG vom 11. November 2010 (L 6 R 220/09), wonach ein Beamter, der im Nebenberuf eine selbstständige Tätigkeit ausübe, gemäß § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI ebenfalls versicherungspflichtig sei, selbst wenn diese Tätigkeit zeitlich und wirtschaftlich untergeordnet sei.

    Wie bereits vom SG unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bayerischen LSG vom 11. November 2010 (L 6 R 220/09) angeführt, kommt es gerade nicht auf den zeitlichen Umfang oder die wirtschaftliche Bedeutung dieser Tätigkeit als selbstständiger Lehrer an.

    (Bayerisches LSG Urteil vom 11. November 2010 - L 6 R 220/09 in Juris Rdnr. 34).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2013 - 4 S 52/13

    Beamtenversorgung; Gewährleistungserstreckung einer Versorgungsanwartschaft auf

    Die Versicherungspflicht dient auch der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Sozialversicherungssysteme, also einem anerkannten überragenden Rechtsgut, das der allgemeinen Handlungsfreiheit Schranken setzen kann (vgl. dazu Bayerisches LSG, Urteil vom 11.11.2010 - L 6 R 220/09 -, Juris).
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