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   LSG Bayern, 11.11.2014 - L 5 R 910/12   

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https://dejure.org/2014,43285
LSG Bayern, 11.11.2014 - L 5 R 910/12 (https://dejure.org/2014,43285)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.11.2014 - L 5 R 910/12 (https://dejure.org/2014,43285)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. November 2014 - L 5 R 910/12 (https://dejure.org/2014,43285)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2014 - L 5 R 910/12
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vergleiche hierzu insgesamt BSG, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 Rdnr. 17, 25.01.2006, B 12 KR 30/04 R; 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R).

    Diese Gesichtspunkte treten jedoch im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung zurück, da die Rechtsbeziehung wie sie praktiziert wurde nur soweit maßgeblich ist, wie diese (hier: verwaltungs-)rechtlich zulässig ist (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - JURIS-Dokument, Rd.Nr. 17 mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2014 - L 5 R 910/12
    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von Vereinbarungen abweichen (BSGE 45, 199, 200 ff; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13; BSGE 87, 53, 56).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2014 - L 5 R 910/12
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4; SozR 3-4100 § 168 Nr. 18).
  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2014 - L 5 R 910/12
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4; SozR 3-4100 § 168 Nr. 18).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2014 - L 5 R 910/12
    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von Vereinbarungen abweichen (BSGE 45, 199, 200 ff; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13; BSGE 87, 53, 56).
  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2014 - L 5 R 910/12
    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von Vereinbarungen abweichen (BSGE 45, 199, 200 ff; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13; BSGE 87, 53, 56).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2014 - L 5 R 910/12
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vergleiche hierzu insgesamt BSG, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 Rdnr. 17, 25.01.2006, B 12 KR 30/04 R; 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2014 - L 5 R 910/12
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vergleiche hierzu insgesamt BSG, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 Rdnr. 17, 25.01.2006, B 12 KR 30/04 R; 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R).
  • BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2014 - L 5 R 910/12
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 mwN).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2014 - L 5 R 910/12
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 mwN).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.1996 - 5 Ta 1/96

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen; Vorliegen eines

  • VG Sigmaringen, 09.10.2012 - 4 K 4032/11

    Zur Rechtsnatur des Beschäftigungsverhältnisses eines Fahrlehrers mit dem Inhaber

  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 459/72

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Nr. 9 TierSchG

  • LSG Hessen, 06.05.2020 - L 1 BA 15/18

    Zur Sozialversicherungspflicht eines Fahrlehrers ohne Fahrschulerlaubnis.

    Das vom Kläger zitierte Urteil des Sozialgerichts Würzburg sei durch das Landessozialgericht Bayern mit Urteil vom 11.11.2014 (L 5 R 910/12) aufgehoben worden.

    Zu einer rechtmäßigen Ausübung einer selbstständigen Fahrlehrertätigkeit sei notwendigerweise neben der Fahrlehrererlaubnis auch die Fahrschulerlaubnis erforderlich (so auch: LSG Bayern, Urteil vom 11.11.2015, L 5 R 910/12).

    Insbesondere die durchgehende Verwendung des Begriffs „Beschäftigungsverhältnis“ in der Fahrlehrerverordnung von 1957 und im Fahrlehrergesetz bis heute macht deutlich, dass sich der Gesetzgeber an dem sozialrechtlichen Beschäftigungsbegriff nicht nur orientiert, sondern diesen wortgleich übernommen hat (so auch: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.11.2014, L 5 R 910/12; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.1996 - 5 Ta 1/96, BeckRS 1996, 30865702; Weber, SVR 2013, 401; ders. SVR 2009, 202; offengelassen: Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.10.2018, L 9 KR 263/13).

    Es ist nicht zu beanstanden, dass im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs und zum Schutz hochrangiger Rechtsgüter, wie Leben und körperliche Unversehrtheit, die selbstständige Ausübung der Fahrlehrertätigkeit neben der Fahrlehrererlaubnis auch eine Fahrschulerlaubnis erfordert(vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.11.2014 - L 5 R 910/12 -, Rn. 40, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - L 1 KR 41/14

    Bundestag hat jahrelang Scheinselbständige beschäftigt

    Nach der Rechtsordnung könne eine Tätigkeit grundsätzlich sowohl abhängig als auch selbständig geleistet werden könne (Hinweis auf Bayerisches LSG v. 11. November 2014 - L 5 R 910/12).
  • LSG Sachsen, 23.10.2018 - L 9 KR 263/13

    Sozialversicherungspflicht eines für eine Fahrschule tätigen Fahrlehrers auf der

    Daraus wird zum einen gefolgert, dass gerade die identische Übernahme der Definition von § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV in § 1 Abs. 4 Satz 1 FahrlG deutlich mache, dass sich der Gesetzgeber bei der Formulierung von § 1 Abs. 4 Satz 1 FahrlG an dem sozialrechtlichen Beschäftigungsbegriff nicht nur orientiert, sondern diesem wortgleich übernommen habe (vgl. Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 11. November 2014 - L 5 R 910/12 -, Rn. 32, juris) und sich insbesondere aus der Zusammenschau von § 1 Abs. 4 Satz 1 FahrlG und § 10 Abs. 1 Satz 1 FahrlG a. F. ergebe, dass Fahrlehrer für eine fremde Fahrschule nicht auf Honorarbasis tätig sein dürften, vielmehr für ein selbstständiges Tätigwerden eines Fahrlehrers eine Fahrschulerlaubnis zwingend notwendig sei (vgl. Bayerisches LSG, a. a. O., Rn. 29 -35, juris).

    Eine (Teil-)Delegation dieser Verantwortung auf Fahrlehrer als "Freie Mitarbeiter" die als weisungsfreie Tätige diesen Garantenpflichten nicht unterworfen sind, ist rechtlich nicht möglich (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. November 2014 - L 5 R 910/12 -, Rn. 37, juris).

    Weisungsbefugnisse dieser Art widersprechen einer selbständigen Tätigkeit; sie belegen das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. November 2014 - L 5 R 910/12 -, Rn. 34, juris).

  • LSG Bayern, 12.03.2020 - L 7 BA 86/19

    Beitragsrecht: Sozialversicherungspflicht von Fahrlehrern

    Im Sozialversicherungsrecht sei nach der Rechtsprechung (BayLSG Urteil vom 11.11.2014, L 5 R 910/12) zu beachten, dass nach § 1 Abs. 4 Fahrlehrergesetz (FahrlG) für eine selbständige Tätigkeit als Fahrlehrer eine Fahrschulerlaubnis erforderlich sei, über die der Beigeladene zu 1 nicht verfügt habe.

    Eine entsprechende Entscheidung des BayLSG (Urteil vom 11.11.2014, L 5 R 910/12) habe das BSG mit Beschluss vom 25.02.2016, B 12 R 4/15 B, im Ergebnis bestätigt.

    Daraus wird zum einen gefolgert, dass gerade die identische Übernahme der Definition von § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV in § 1 Abs. 4 Satz 1 FahrlG deutlich mache, dass sich der Gesetzgeber bei der Formulierung von § 1 Abs. 4 Satz 1 FahrlG an dem sozialrechtlichen Beschäftigungsbegriff nicht nur orientiert, sondern diesem wortgleich übernommen habe (vgl. BayLSG, Urteil vom 11. November 2014 - L 5 R 910/12 -, Rn. 32, juris) und sich insbesondere aus der Zusammenschau von § 1 Abs. 4 Satz 1 FahrlG und § 10 Abs. 1 Satz 1 FahrlG a. F. ergebe, dass Fahrlehrer für eine fremde Fahrschule nicht auf Honorarbasis tätig sein dürften, vielmehr für ein selbstständiges Tätigwerden eines Fahrlehrers eine Fahrschulerlaubnis zwingend notwendig sei (vgl. BayLSG, aaO, Rn. 29 -35, juris).

  • SG Darmstadt, 07.03.2018 - S 10 R 162/16
    Im Übrigen sei die vom Kläger zitierte Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 14.09.2012 durch Urteil des Bayrischen Landessozialgerichts vom 11.11.2014 (L 5 R 910/12) ausdrücklich aufgehoben worden.

    Dementsprechend war der Kläger zur rechtmäßigen Ausübung einer selbständigen Fahrlehrertätigkeit neben der Fahrlehrererlaubnis notwendigerweise auf eine Fahrschulerlaubnis angewiesen (wie hier auch: Bayrisches Landesozialgericht, Urteil vom 11.11.2014 - L 5 R 910/12), der er jedoch ab dem 02.03.2015 nicht besaß.

  • BSG, 25.02.2016 - B 12 R 4/15 B
    L 5 R 910/12 (Bayerisches LSG).
  • VG Würzburg, 13.11.2019 - W 6 K 18.1086

    Erteilung einer Fahrschulerlaubnis - Anforderungen an den Nachweis eines

    Eine Vereinbarung zu freier Mitarbeit, ohne Unterwerfung unter die Organisations- und Weisungsbefugnis des Fahrschulinhaber wurde teilweise nicht als Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 5 Abs. 2 FahrlG a.F. angesehen (BayVGH, B.v.14.9.1992 - 11CE 92.2334 juris; ebenso Bayerische Innenministerium vom 9.6.2009 und die Regierung von Oberbayern (s. S. 130 und 65 der Behördenakte); BayLSG vom 11.11.2014 - L 5 R 910/12 - juris; Sächs. LSG, U.v. 23.10.2018 - L 9 KR 263/13 - juris; differenzierend BFH, U. v.17.10.1996 - V R 63/94 - juris; bzgl. des Umsatzsteuerrechts; a. A. VG Sigmaringen, U.v. 9.10.2012 - 4 K 4032/11 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 2 R 397/16
    Aus der Zusammenschau von FahrlG und FahrlGDV ergibt sich somit, dass für ein selbständiges Tätigwerden eines Fahrlehrers ohne Fahrschulerlaubnis im streitigen Zeitraum kein Raum war (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. November 2014 - L 5 R 910/12 -, Rn. 28 - 29, juris).
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