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   LSG Bayern, 12.03.2020 - L 7 BA 86/19   

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https://dejure.org/2020,9744
LSG Bayern, 12.03.2020 - L 7 BA 86/19 (https://dejure.org/2020,9744)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.03.2020 - L 7 BA 86/19 (https://dejure.org/2020,9744)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. März 2020 - L 7 BA 86/19 (https://dejure.org/2020,9744)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Beitragsrecht: Sozialversicherungspflicht von Fahrlehrern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen; Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Fahrlehrer; Tätigkeiten höherer Art; Fremdbestimmte Tätigkeit

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Fahrlehrer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • LSG Bayern, 11.11.2014 - L 5 R 910/12

    Ob ein Fahrlehrer sozialversicherungspflichtig tätig ist, bestimmt die

    Auszug aus LSG Bayern, 12.03.2020 - L 7 BA 86/19
    Im Sozialversicherungsrecht sei nach der Rechtsprechung (BayLSG Urteil vom 11.11.2014, L 5 R 910/12) zu beachten, dass nach § 1 Abs. 4 Fahrlehrergesetz (FahrlG) für eine selbständige Tätigkeit als Fahrlehrer eine Fahrschulerlaubnis erforderlich sei, über die der Beigeladene zu 1 nicht verfügt habe.

    Eine entsprechende Entscheidung des BayLSG (Urteil vom 11.11.2014, L 5 R 910/12) habe das BSG mit Beschluss vom 25.02.2016, B 12 R 4/15 B, im Ergebnis bestätigt.

    Daraus wird zum einen gefolgert, dass gerade die identische Übernahme der Definition von § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV in § 1 Abs. 4 Satz 1 FahrlG deutlich mache, dass sich der Gesetzgeber bei der Formulierung von § 1 Abs. 4 Satz 1 FahrlG an dem sozialrechtlichen Beschäftigungsbegriff nicht nur orientiert, sondern diesem wortgleich übernommen habe (vgl. BayLSG, Urteil vom 11. November 2014 - L 5 R 910/12 -, Rn. 32, juris) und sich insbesondere aus der Zusammenschau von § 1 Abs. 4 Satz 1 FahrlG und § 10 Abs. 1 Satz 1 FahrlG a. F. ergebe, dass Fahrlehrer für eine fremde Fahrschule nicht auf Honorarbasis tätig sein dürften, vielmehr für ein selbstständiges Tätigwerden eines Fahrlehrers eine Fahrschulerlaubnis zwingend notwendig sei (vgl. BayLSG, aaO, Rn. 29 -35, juris).

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Bayern, 12.03.2020 - L 7 BA 86/19
    Dem Fehlen der eigenen Betriebsstätte kommt hier indizielle Bedeutung für Beschäftigung und gegen selbstständige Tätigkeit zu, weil eine Fahrschulerlaubnis u. a. nur erteilt wird, wenn der Bewerber den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung hat (§ 11 Abs. 1 Nr. 6 FahrlG in der bis zum 07.09.2015 geltenden Fassung) (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R, Rn. 44, juris).

    Dass das vereinbarte Honorar - wie hier nach Abzug der Kosten für das Kfz - in etwa dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entspricht und dadurch keine Eigenvorsorge zulässt, ist in der Gesamtwürdigung der zu berücksichtigenden Indizien ein weiteres gewichtiges Indiz gegen eine selbstständige Tätigkeit des Beigeladenen zu 1 (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R -, BSGE, SozR 4-2400 § 7 Nr. 30, Rn. 50, juris).

  • BSG, 25.02.2016 - B 12 R 4/15 B
    Auszug aus LSG Bayern, 12.03.2020 - L 7 BA 86/19
    Eine entsprechende Entscheidung des BayLSG (Urteil vom 11.11.2014, L 5 R 910/12) habe das BSG mit Beschluss vom 25.02.2016, B 12 R 4/15 B, im Ergebnis bestätigt.

    Denn jedenfalls spricht die Gesamtabwägung aller relevanten Umstände - wie sie nach der Rechtsprechung des BSG zur Beurteilung, ob es sich bei Fahrlehrern ohne Fahrschulerlaubnis um eine selbständige Tätigkeit oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt (vgl BSG Beschluss vom 25.02.2016, B 12 R 4/15 B Rz 11) - im Ergebnis für eine abhängige Beschäftigung des Beigeladenen zu 1.

  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95

    Status einer Lehrerin am Abendgymnasium

    Auszug aus LSG Bayern, 12.03.2020 - L 7 BA 86/19
    Die Festlegung der Unterrichtszeiten unter Berücksichtigung von Wünschen des Fahrlehrers ist also einer Vereinbarung zwischen Fahrschulinhaber und Fahrlehrer rechtlich nicht gleich zu achten (BAG, Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 -, BAGE 84, 124-140, Rn. 57, juris).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Bayern, 12.03.2020 - L 7 BA 86/19
    Maßgebend ist aus den dargelegten Gründen nicht die subjektive Vorstellung der Beteiligten, sondern die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vergleiche hierzu insgesamt BSG, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 Rdnr. 17, 25.01.2006, B 12 KR 30/04 R; 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2012 - L 4 R 761/11

    Sozialversicherungspflicht - Honorarkraft - Nachtwache in einem zugelassenen

    Auszug aus LSG Bayern, 12.03.2020 - L 7 BA 86/19
    Zum echten Unternehmerrisiko wird dieses regelmäßig erst dann, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt wird, sondern zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitonen und/oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brachliegen (vgl etwa: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Oktober 2012 - L 4 R 761/11 - Rn. 53, juris).
  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier

    Auszug aus LSG Bayern, 12.03.2020 - L 7 BA 86/19
    Zwar hätte er im Arbeitsverhältnis diese Kosten nicht zu bezahlen (vgl. BAG, Urteil vom 09. Juli 1986 - 5 AZR 44/85 -, BAGE 52, 273-279, Rn. 15, juris).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Bayern, 12.03.2020 - L 7 BA 86/19
    Maßgebend ist aus den dargelegten Gründen nicht die subjektive Vorstellung der Beteiligten, sondern die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vergleiche hierzu insgesamt BSG, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 Rdnr. 17, 25.01.2006, B 12 KR 30/04 R; 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.03.2020 - L 7 BA 86/19
    Maßgebend ist aus den dargelegten Gründen nicht die subjektive Vorstellung der Beteiligten, sondern die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vergleiche hierzu insgesamt BSG, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 Rdnr. 17, 25.01.2006, B 12 KR 30/04 R; 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 12.03.2020 - L 7 BA 86/19
    Gleichwohl spricht die dargestellte Belastung mit arbeitnehmeruntypischen Risiken nur dann für ein echtes Unternehmerrisiko und damit für eine Selbstständigkeit, wenn ihr eine - im Vergleich zu Arbeitnehmern - größere Freiheit bei der Gestaltung und Bestimmung des Umfangs des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft gegenübersteht (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - Rn. 25, juris) und diese zu höheren Verdienstchancen führt.
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

  • VG Sigmaringen, 09.10.2012 - 4 K 4032/11

    Zur Rechtsnatur des Beschäftigungsverhältnisses eines Fahrlehrers mit dem Inhaber

  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.1996 - 5 Ta 1/96

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen; Vorliegen eines

  • BFH, 17.10.1996 - V R 63/94

    Zur Frage der Selbständigkeit eines Fahrlehrers, dem keine Fahrschulerlaubnis

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

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