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   LSG Bayern, 12.04.2017 - L 11 AS 248/17 B PKH   

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https://dejure.org/2017,14420
LSG Bayern, 12.04.2017 - L 11 AS 248/17 B PKH (https://dejure.org/2017,14420)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.04.2017 - L 11 AS 248/17 B PKH (https://dejure.org/2017,14420)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. April 2017 - L 11 AS 248/17 B PKH (https://dejure.org/2017,14420)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen; Erteilung von Lebensmittelgutscheinen; Bereits erfolgte PKH-Bewilligung; Kein Beschwerdeausschluss; Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aufhebung bewilligter Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei nachträglicher Vorlage einer ...

  • rewis.io

    Kein Beschwerdeausschluss gegen die Aufhebung einer bereits erfolgten PKH-Bewilligung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB-II -Leistungen

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aufhebung bewilligter Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei nachträglicher Vorlage einer Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 13.05.2013 - L 11 AS 231/13

    Die Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligung von Pozesskostenhilfe ist

    Auszug aus LSG Bayern, 12.04.2017 - L 11 AS 248/17
    Der Ast hat die vom SG begehrte Handlung nachgeholt; dies ist auch im Beschwerdeverfahren noch möglich (vgl. Beschluss des Senates vom 13.05.2013 - L 11 AS 231/13 B PKH m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 04.02.2015 - L 8 AS 78/15

    Beschwerdeausschluss nach § 73a Abs. 8 SGG - Abänderung einer PKH-Bewilligung;

    Auszug aus LSG Bayern, 12.04.2017 - L 11 AS 248/17
    Offen gelassen werden kann dabei, ob diese Regelung auch sogenannte Altfälle, also Fälle, bei denen der Antrag auf Bewilligung von PKH vor dem 01.01.2014 gestellt worden war (so wohl: Sächsisches LSG, Beschluss vom 04.02.2015 - L 8 AS 78/15 B PKH), anzuwenden ist, denn diese Regelung bestimmt jedenfalls eine endgültige Entscheidung durch das SG nur, wenn dieses über eine Erinnerung gegen eine Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle entschieden hat.
  • LSG Bayern, 19.08.2015 - L 11 AS 533/15

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 12.04.2017 - L 11 AS 248/17
    Sie ist insbesondere nicht gemäß § 172 Abs. 3 Nr. 2a Sozialgerichtsgesetz (SGG) ausgeschlossen, denn vorliegend geht es nicht um die Ablehnung von Bewilligung von PKH, sondern um die Aufhebung der bereits erfolgten Bewilligung (vgl. hierzu Beschluss des Senates vom 19.08.2015 - L 11 AS 533/15 B PKH - m.w.N.).
  • SG Würzburg, 20.02.2017 - S 15 AS 493/13

    Aufhebung der bewilligten Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 12.04.2017 - L 11 AS 248/17
    Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 20.02.2017 - S 15 AS 493/13 ER - aufgehoben.
  • LSG Bayern, 11.09.2017 - L 7 AS 584/17

    Aufhebung von Prozesskostnhilfe

    Eine analoge Anwendung dieser Regelung kommt mangels Vorliegens einer planwidrigen Regelungslücke nicht in Betracht (vgl. hierzu BT-Drs. 811/12, S. 65; BayLSG Beschluss vom 12.04.2017, L 11 AS 248/17 B PKH).

    Diese Regelung bestimmt eine endgültige Entscheidung durch das SG, wenn dieses über eine Erinnerung gegen eine Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle entschieden hat (BayLSG Beschluss vom 12.04.2017, L 11 AS 248/17 B PKH Rz 6).

  • LSG Bayern, 19.10.2017 - L 7 AS 723/17

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe bei Befolgung von Mitwirkungspflichten in der

    Der Beschluss des SG ist aufzuheben (vgl. BayLSG, Beschluss vom 12.04.2017 - L 11 AS 248/17 B PKH m.w.N.).

    Der Ast hat die vom SG begehrte Handlung nachgeholt; dies ist auch im Beschwerdeverfahren noch möglich (vgl. BayLSG, Beschluss vom 12.04.2017 - L 11 AS 248/17 B PKH m.w.N.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - L 1 R 21/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - nachträgliche Aufhebung der

    Gegen eine analoge Anwendung dieser Norm spricht bereits, dass keine planwidrige Regelungslücke vorliegt (vgl. hierzu BT-Drs. 811/12 S. 65; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. März 2016, L 4 AS 52/16 B; Bayerisches LSG, Beschluss vom 12. April 2017, L 11 AS 248/17 B PKH).
  • LSG Bayern, 28.03.2018 - L 11 AS 273/18

    Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Zwar ergibt sich vorliegend der Beschwerdeausschluss nicht aus § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG, denn es geht nicht um die Bewilligung, sondern um die Aufhebung der Bewilligung von PKH (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 16.01.2017 - L 11 AS 867/16 B -, Beschluss des Senats vom 12.04.2017 - L 11 AS 248/17 B - veröffentlicht jeweils in Juris).
  • LSG Bayern, 28.03.2018 - L 11 AS 274/18

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Zwar ergibt sich vorliegend der Beschwerdeausschluss nicht aus § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG, denn es geht nicht um die Bewilligung, sondern um die Aufhebung der Bewilligung von PKH (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 16.01.2017 - L 11 AS 867/16 B -, Beschluss des Senats vom 12.04.2017 - L 11 AS 248/17 B - veröffentlicht jeweils in Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2018 - 11 M 27.17

    Umfang des Begriffs der "Ablehnung" eines Prozesskostenhilfeantrages; Prüfung der

    Der Begriff der "Ablehnung" eines Prozesskostenhilfeantrages erfasst deshalb zwar die ursprüngliche Nichtgewährung, nicht aber die hier angefochtene nachträgliche Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 166 VwGO (vgl. auch Beschluss des 12. Senats vom 23. Juni 2016 - OVG 12 M 38.16 -, juris Rn. 1, OVG Bautzen, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 3 E 98/15 -, juris Rn. 3 f., LSG München, Beschluss vom 12. April 2017 - L 11 AS 248/17 B PKH -, juris Rn. 5, LSG Potsdam, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - L 25 AS 2137/14 B PKH, juris Rn. 1, LSG Chemnitz, Beschluss vom 20. Februar 2014 - L 3 AL 159/13 B PKH -, juris Rn. 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2019 - L 7 AS 520/19
    Eine planwidrige Regelungslücke ist nicht erkennbar (Bayerisches LSG, Beschluss vom 12. April 2017 - L 11 AS 248/17 B PKH - juris RdNr. 5).
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