Rechtsprechung
   LSG Bayern, 12.05.2004 - L 12 KA 72/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19803
LSG Bayern, 12.05.2004 - L 12 KA 72/02 (https://dejure.org/2004,19803)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.05.2004 - L 12 KA 72/02 (https://dejure.org/2004,19803)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - L 12 KA 72/02 (https://dejure.org/2004,19803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,19803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsanspruch der Kassenärztliche Vereinigung auf Gesamtvergütung; Haftung der Kassenärztliche Vereinigung gegenüber den Ersatzkassen aus der Gesamtvergütung für Erstattungsansprüche wegen Überzahlungen als Folge unberechtigter oder unwirtschaftlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 54/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Satzungsbestimmung - Rechtswidrigkeit - Arzt -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.05.2004 - L 12 KA 72/02
    Zwar sei eine eindeutige rechtliche Klärung der Rechts widrigkeit der Sachleistungsverweigerung bei gleichzeitiger Erbringung der Leistung auf Privatliquidationsbasis gegenüber gesetzlich Versicherten erst durch das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 14. März 2001 (SozR 3-2500 § 75 Nr. 12) herbeigeführt worden.

    Mit dieser Vorgehensweise haben die betreffenden Vertragsärzte, wie das BSG zwischenzeitlich mit Urteilen vom 14. März 2001 (Az.: B 6 KA 45/00 R u.a., = SozR 3-2500 § 75 Nr. 12 u.a.) eindeutig klargestellt hat, ihre vertragsärztlichen Pflichten verletzt.

    Diese waren als Vertragsärzte nicht berechtigt, den Patienten, die sich durch Vorlage ihrer Krankenversicherungskarte als Versicherte der GKV ausgewiesen hatten und damit ihren Anspruch auf Behandlung nach dem Sachleistungsprinzip geltend gemacht hatten, diese zu verweigern und sie stattdessen auf den Weg der Kostenerstattung zu verweisen (so eindeutig BSG Urteile vom 14.03.2001, Az.: B 6 KA 36/00 R, B 6 KA 54/00 R, B 6 KA 67/00 R; SozR 3-2500 § 75 Nr. 12; das LSG Nordrhein-Westfalen hatte bereits mit Beschluss vom 21.10.1998 - Az.: L 11 B 35/98 KA - in diesem Sinne entschieden).

    Das BSG hat dazu in seinem Urteil vom 14. März 2001 (Az.: B 6 KA 54/00 R = SozR 3-2500 § 75 Nr. 12 S.76) klarstellend ausgeführt, dass mit dieser Passage lediglich dargelegt worden sei, dass die Ausgestaltung der EBM-Regelungen Bedeutung für die Disposition des Vertragsarztes habe, der - jedenfalls in gewissen Grenzen - daran das Leistungsangebot seiner Praxis ausrichten könne.

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97

    Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und

    Auszug aus LSG Bayern, 12.05.2004 - L 12 KA 72/02
    Aus dem Urteil des BSG vom 19. September 1997 (SozR 3-2500 § 87 Nr. 18) ergebe sich nichts anderes.

    Mit weiterem Schreiben vom 16. September 1999 an den selben Arzt hat die Klägerin zwar unter Hinweis auf das Urteil des BSG (Az: 6 RKa 36/97 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 18) erneut die Auffassung vertreten, dass ein Vertragsarzt mit Ausnahme von Notfällen nicht gezwungen werden könne, nicht kostendeckende Leistungen im Sachleistungsprinzip anzubieten.

    Diese Auffassung, die damals auch in der Literatur zum Teil vertreten wurde (vgl. etwa Wimmer in MedR 1998, S.533; Steinhilper/Schiller MedR 2001, S.29), beruhte auf einem fehlerhaften Verständnis des BSG-Urteils vom 17.09.1997 (SozR 3-2500 § 87 Nr. 18), in dem es unter anderem hieß, bei seiner Entscheidung, welche diagnostischen und therapeutischen Verfahren der Vertragsarzt in seiner Praxis anbieten oder ob er die Patienten in soweit an andere Ärzte überweisen wolle, dürfe er sich auch daran orientieren, ob bestimmte Leistungen im Hinblick auf die vorhandene bzw. erreichbare Zusammensetzung der Patientenschaft sowie unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten und der erzielbaren Einnahmen wirtschaftlich erbracht werden könnten.

  • BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 7/94

    Anspruch auf Erstattung von Vergütungen für nicht abrechnungsfähige Leistungen

    Auszug aus LSG Bayern, 12.05.2004 - L 12 KA 72/02
    Auch § 15 GV-EK lässt eine Aufrechnung gegen fällige Honoraranforderungen der Vertragsärzte nur für den Fall zu , dass von den Prüfungseinrichtungen oder der Klägerin Regress oder Schadenersatzforderungen der Vertragskassen rechtswirksam festgesetzt wurden (zur Frage der vorherigen Feststellung im Honorarberichtigungsverfahren o.ä. vgl. BSGE 76, 113; 80, 6).

    Hinzu kommt, dass ein Anspruch gegen den Vertragsarzt grundsätzlich erst dann besteht, wenn das Nichtbestehen des Honoraranspruches von der Kassenärztlichen Vereinigung im Honorarberichtigungsverfahren bzw. von den Prüfinstanzen in der Wirtschaftlichkeitsprüfung rechtsverbindlich festgestellt worden ist (vgl. BSGE 76, 113).

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus LSG Bayern, 12.05.2004 - L 12 KA 72/02
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum 01. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S.115 ff.).
  • BSG, 18.12.1996 - 6 RKa 66/95

    Erstattung der Vergütung nicht ordnungsgemäßer Leistungen eines Zahnarztes,

    Auszug aus LSG Bayern, 12.05.2004 - L 12 KA 72/02
    Nur wenn ein Vertragsarzt nicht mehr zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, kann die Krankenkasse ggf. das für nicht ordnungsgemäße Leistungen an die Kassenärztliche Vereinigung gezahlte Honorar auch ohne vorherige Honorarberichtigung zurückverlangen (vgl. BSGE 80, 1 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 B 35/98

    Angebotspflicht von zum Kernbereich der vertragsärztlichen Praxis gehörenden

    Auszug aus LSG Bayern, 12.05.2004 - L 12 KA 72/02
    Diese waren als Vertragsärzte nicht berechtigt, den Patienten, die sich durch Vorlage ihrer Krankenversicherungskarte als Versicherte der GKV ausgewiesen hatten und damit ihren Anspruch auf Behandlung nach dem Sachleistungsprinzip geltend gemacht hatten, diese zu verweigern und sie stattdessen auf den Weg der Kostenerstattung zu verweisen (so eindeutig BSG Urteile vom 14.03.2001, Az.: B 6 KA 36/00 R, B 6 KA 54/00 R, B 6 KA 67/00 R; SozR 3-2500 § 75 Nr. 12; das LSG Nordrhein-Westfalen hatte bereits mit Beschluss vom 21.10.1998 - Az.: L 11 B 35/98 KA - in diesem Sinne entschieden).
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 36/00 R

    Vertragsarzt - Zuzahlungsforderung bei ambulanten Operationen - Verstoß gegen

    Auszug aus LSG Bayern, 12.05.2004 - L 12 KA 72/02
    Diese waren als Vertragsärzte nicht berechtigt, den Patienten, die sich durch Vorlage ihrer Krankenversicherungskarte als Versicherte der GKV ausgewiesen hatten und damit ihren Anspruch auf Behandlung nach dem Sachleistungsprinzip geltend gemacht hatten, diese zu verweigern und sie stattdessen auf den Weg der Kostenerstattung zu verweisen (so eindeutig BSG Urteile vom 14.03.2001, Az.: B 6 KA 36/00 R, B 6 KA 54/00 R, B 6 KA 67/00 R; SozR 3-2500 § 75 Nr. 12; das LSG Nordrhein-Westfalen hatte bereits mit Beschluss vom 21.10.1998 - Az.: L 11 B 35/98 KA - in diesem Sinne entschieden).
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 67/00 R

    Vertragsarzt - Festsetzung von Disziplinarmaßnahmen - Einsatz von technischen

    Auszug aus LSG Bayern, 12.05.2004 - L 12 KA 72/02
    Diese waren als Vertragsärzte nicht berechtigt, den Patienten, die sich durch Vorlage ihrer Krankenversicherungskarte als Versicherte der GKV ausgewiesen hatten und damit ihren Anspruch auf Behandlung nach dem Sachleistungsprinzip geltend gemacht hatten, diese zu verweigern und sie stattdessen auf den Weg der Kostenerstattung zu verweisen (so eindeutig BSG Urteile vom 14.03.2001, Az.: B 6 KA 36/00 R, B 6 KA 54/00 R, B 6 KA 67/00 R; SozR 3-2500 § 75 Nr. 12; das LSG Nordrhein-Westfalen hatte bereits mit Beschluss vom 21.10.1998 - Az.: L 11 B 35/98 KA - in diesem Sinne entschieden).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht