Rechtsprechung
LSG Bayern, 12.09.2018 - L 9 EG 16/16 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG München, 08.04.2016 - S 49 EG 44/15
- LSG Bayern, 11.09.2018 - L 9 EG 16/16
- LSG Bayern, 12.09.2018 - L 9 EG 16/16
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- BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R
Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zuflussprinzip - modifiziertes …
Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2018 - L 9 EG 16/16
Unabhängig davon vertrat das BSG für Nachzahlungen von Arbeitsentgelt in nahezu ständiger Rechtsprechung zur bis 31.12.2010 geltenden Rechtslage die Ansicht, die so genannte Drei-Wochen-Regelung des Lohnsteuerrechts (gemeint ist R 39b.2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 Satz 2 der Lohnsteuer-Richtlinien) greife nicht für die Abgrenzung der sonstigen Bezüge und des laufenden Arbeitslohns im Rahmen der elterngeldrechtlichen Leistungsbemessung (Urteile vom 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R, vom 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R, vom 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R sowie vom 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R).Im Gegenteil: Im Fall B 10 EG 19/09 R (Urteil vom 30.09.2010) hegte das BSG keinerlei Bedenken, dass der Bemessungszeitraum sich von Dezember 2005 bis November 2006 erstreckt hatte, die Nachzahlung aber erst im Februar 2008 geleistet worden war.
Auch im Fall B 10 EG 5/11 R (Urteil vom 18.08.2011) lag der Zahlungszeitpunkt außerhalb des Bemessungszeitraums, wenn auch weniger deutlich als im Fall B 10 EG 19/09 R.
- BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2018 - L 9 EG 16/16
Für Leistungszeiträume ab 01.01.2015 beurteilt sich der Zeitpunkt des Zuflusses von Nachzahlungen regulären Arbeitsentgelts allein nach einkommensteuerrechtlichen Maßstäben (Konsequenz der BSG-Urteile vom 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R und B 10 EG 4/17 R).Insoweit gilt es zu beachten, dass mit der Neuregelung von § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG eine grundlegend veränderte BSG-Rechtsprechung gegenüber dem rechtlichen Status vorher einhergeht (BSG, Urteile vom 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R und B 10 EG 7/17 R; vgl. zur Interpretation der neuen BSG-Rechtsprechung Senatsurteil vom 08.03.2018 - L 9 EG 66/15).
Aus den BSG-Urteilen vom 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R und B 10 EG 7/17 R geht hervor, dass die neue Rechtsprechung untrennbar mit der Änderung von § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zum 01.01.2015 verknüpft ist (…vgl. nur Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R, Rn. 25 a.E.: "Unter der neuen Gesetzesfassung ...").
- LSG Bayern, 23.11.2017 - L 9 EG 10/16
Höhe des Elterngeldes
Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2018 - L 9 EG 16/16
Das wirkt sich für den vorliegenden Fall dahin aus, dass die ab 01.01.2015 erbrachten Leistungen nach dem neuen § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zu beurteilen sind, die bis zum 31.12.2014 nach dem alten (vgl. dazu Senatsurteile vom 23.11.2017 - L 9 EG 10/16 und L 9 EG 27/16).In seinen Urteilen vom 23.11.2017 - L 9 EG 10/16 und L 9 EG 27/16 hat er ausführlich begründet, warum die ab 18.09.2012 geltenden Fassung von § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 BEEG das modifizierte nicht durch ein strenges Zuflussprinzip zu ersetzen vermochte.
- LSG Bayern, 23.11.2017 - L 9 EG 27/16
Höheres Elterngeld unter Berücksichtigung einer Gehaltsnachzahlung
Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2018 - L 9 EG 16/16
Das wirkt sich für den vorliegenden Fall dahin aus, dass die ab 01.01.2015 erbrachten Leistungen nach dem neuen § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zu beurteilen sind, die bis zum 31.12.2014 nach dem alten (vgl. dazu Senatsurteile vom 23.11.2017 - L 9 EG 10/16 und L 9 EG 27/16).In seinen Urteilen vom 23.11.2017 - L 9 EG 10/16 und L 9 EG 27/16 hat er ausführlich begründet, warum die ab 18.09.2012 geltenden Fassung von § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 BEEG das modifizierte nicht durch ein strenges Zuflussprinzip zu ersetzen vermochte.
- BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R
Elterngeld - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zufluss - …
Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2018 - L 9 EG 16/16
Unabhängig davon vertrat das BSG für Nachzahlungen von Arbeitsentgelt in nahezu ständiger Rechtsprechung zur bis 31.12.2010 geltenden Rechtslage die Ansicht, die so genannte Drei-Wochen-Regelung des Lohnsteuerrechts (gemeint ist R 39b.2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 Satz 2 der Lohnsteuer-Richtlinien) greife nicht für die Abgrenzung der sonstigen Bezüge und des laufenden Arbeitslohns im Rahmen der elterngeldrechtlichen Leistungsbemessung (Urteile vom 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R, vom 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R, vom 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R sowie vom 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R).Auch im Fall B 10 EG 5/11 R (Urteil vom 18.08.2011) lag der Zahlungszeitpunkt außerhalb des Bemessungszeitraums, wenn auch weniger deutlich als im Fall B 10 EG 19/09 R.
- LSG Bayern, 08.03.2018 - L 9 EG 66/15
Elterngeldrechtliche Behandlung von Zahlungen im Rahmen der finanziellen …
Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2018 - L 9 EG 16/16
Insoweit gilt es zu beachten, dass mit der Neuregelung von § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG eine grundlegend veränderte BSG-Rechtsprechung gegenüber dem rechtlichen Status vorher einhergeht (BSG, Urteile vom 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R und B 10 EG 7/17 R; vgl. zur Interpretation der neuen BSG-Rechtsprechung Senatsurteil vom 08.03.2018 - L 9 EG 66/15).Das lässt die bis dato herrschende Rechtsprechung nicht als von Anfang an falsch, sondern quasi durch nachträglichen Eintritt veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen hinfällig erscheinen (vgl. dazu Senatsurteil vom 08.03.2018 - L 9 EG 66/15).
- BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2018 - L 9 EG 16/16
Insoweit gilt es zu beachten, dass mit der Neuregelung von § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG eine grundlegend veränderte BSG-Rechtsprechung gegenüber dem rechtlichen Status vorher einhergeht (BSG, Urteile vom 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R und B 10 EG 7/17 R; vgl. zur Interpretation der neuen BSG-Rechtsprechung Senatsurteil vom 08.03.2018 - L 9 EG 66/15).Aus den BSG-Urteilen vom 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R und B 10 EG 7/17 R geht hervor, dass die neue Rechtsprechung untrennbar mit der Änderung von § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zum 01.01.2015 verknüpft ist (vgl. nur Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R, Rn. 25 a.E.: "Unter der neuen Gesetzesfassung ...").
- BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 5/16 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2018 - L 9 EG 16/16
Noch im Urteil vom 29.06.2017 - B 10 EG 5/16 R bestätigte das BSG im Wesentlichen diese Linie. - BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R
Elterngeld - Höhe - Einkommensermittlung - modifiziertes Zuflussprinzip - …
Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2018 - L 9 EG 16/16
Unabhängig davon vertrat das BSG für Nachzahlungen von Arbeitsentgelt in nahezu ständiger Rechtsprechung zur bis 31.12.2010 geltenden Rechtslage die Ansicht, die so genannte Drei-Wochen-Regelung des Lohnsteuerrechts (gemeint ist R 39b.2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 Satz 2 der Lohnsteuer-Richtlinien) greife nicht für die Abgrenzung der sonstigen Bezüge und des laufenden Arbeitslohns im Rahmen der elterngeldrechtlichen Leistungsbemessung (Urteile vom 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R, vom 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R, vom 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R sowie vom 20.05.2014 - B 10 EG 11/13 R). - BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 7/13 R
Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren - …
Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2018 - L 9 EG 16/16
Insbesondere in den Urteilen vom 26.03.2014 - B 10 EG 7/13 R und B 10 EG 14/13 R plädierte es für eine spezifisch elterngeldrechtliche Betrachtungsweise. - BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 14/13 R
Elterngeld - Berücksichtigung von Provisionen - sonstige Bezüge - laufender …
- BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R
Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender …
- BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94
Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des …
- LSG Hessen, 16.10.2015 - L 5 EG 23/14
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 12/12 R
Elterngeld - Berechnung - vorgeburtliches Einkommen - Insolvenzgeld
- BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R
Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen - …
- BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94
Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes