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   LSG Bayern, 12.12.2018 - L 4 KR 496/17   

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https://dejure.org/2018,51647
LSG Bayern, 12.12.2018 - L 4 KR 496/17 (https://dejure.org/2018,51647)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.12.2018 - L 4 KR 496/17 (https://dejure.org/2018,51647)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - L 4 KR 496/17 (https://dejure.org/2018,51647)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    DRG FO3A; INVOS-System; Krankenhausvergütung; Monitoring; Sauerstoffmessung

  • rewis.io

    Krankenhausvergütung - Monitoring mit dem INVOS-System

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRG FO3A; INVOS-System; Krankenhausvergütung; Monitoring; Sauerstoffmessung

  • rechtsportal.de

    SGB V § 109 Abs. 4 S. 3
    Erstattung der Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 39/17 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Bayern, 12.12.2018 - L 4 KR 496/17
    Der Vergütungsanspruch für die Krankenhausbehandlung und damit korrespondierend die Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse entsteht - unabhängig von einer Kostenzusage - unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt und im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich und wirtschaftlich ist (BSG, Urteil vom 19.06.2018, B 1 KR 39/17 R, Rn. 8 m.w.N.).

    Allgemein gilt hierbei: Wenn Rechnungsposten von (normen) vertraglichen Vereinbarungen zahlenförmigen Inhalts mit abhängen und beide Beteiligte insoweit eine besondere professionelle Kompetenz aufweisen, bedarf es keiner weiteren Ermittlungen, wenn die Berechnungsergebnisse keinem Streit zwischen den Beteiligten ausgesetzt sind und sonstige konkrete Umstände keine Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Berechnung ergeben (BSG, Urteil vom 19.06.2018, B 1 KR 39/17 R, Rn. 9 m.w.N.).

    Die Rezeption der Klassifikationen richtet sich nach den jeweils für die zertifizierten Grouper geltenden vertraglichen Regelungen, hier der FPV 2015, nicht dagegen nach § 301 SGB V. Diese Norm regelt nicht die rechtliche Verbindlichkeit der Klassifikationssysteme für die Ermittlung der DRGs, sondern sieht Informationspflichten der Krankenhäuser, anderer stationärer Einrichtungen und der ermächtigten Krankenhausärzte gegenüber den KKn im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung vor (vgl. BSG, Urteil vom 19.06.2018, B 1 KR 39/17 R, Rn. 10 ff. m.w.N.).

  • BSG, 18.07.2013 - B 3 KR 7/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Voraussetzungen für die Vergütung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 12.12.2018 - L 4 KR 496/17
    Denn nach der Rechtsprechung des BSG gebe es neben dem Wortlaut keinen Raum für weitere Bewertungen und Abwägungen (vgl. BSG, Urteil vom 18.07.2013, B 3 KR 7/12 R).

    Denn das BSG habe hierzu entschieden, dass bei Wertungswidersprüchen und sonstigen Ungereimtheiten (wie die Beklagte sie annehme) die zuständigen Stellen durch Änderung für die Zukunft Abhilfe schaffen müssten (vgl. BSG, Urteil vom 18.07.2013, B 3 KR 7/12 R).

  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 9/16 R

    Stationäre Abrechnung: BSG billigt Praxis der Aufrechnung durch Krankenkassen

    Auszug aus LSG Bayern, 12.12.2018 - L 4 KR 496/17
    Es ist zwischen den Beteiligten zu Recht nicht streitig, dass die Klägerin aufgrund stationärer Behandlungen anderer Versicherter der Beklagten zunächst Anspruch auf die abgerechnete Vergütung in Höhe von 5.374,69 Euro hatte; eine nähere Prüfung durch den Senat erübrigt sich insoweit (vgl. BSG, Urteil vom 25.10.2016, B 1 KR 9/16 R, Rn. 8 m.w.N.).
  • BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 30/17 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - teilstationärer Aufenthalt - Gabe von

    Auszug aus LSG Bayern, 12.12.2018 - L 4 KR 496/17
    Da das DRGbasierte Vergütungssystem vom Gesetzgeber als jährlich weiter zu entwickelndes (§ 17b Abs. 2 Satz 1 KHG) und damit "lernendes" System angelegt ist, sind bei zutage tretenden Unrichtigkeiten oder Fehlsteuerungen in erster Linie die Vertragsparteien berufen, diese mit Wirkung für die Zukunft zu beseitigen (BSG, Urteil vom 19.06.2018, B 1 KR 30/17 R, Rn. 14 m.w.N.).
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