Rechtsprechung
LSG Bayern, 13.01.2009 - L 5 KR 354/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
Krankenversicherung - Kostenerstattung für nicht zugelassene Arzneimittel beim Vorliegen einer lebensbedrohlichen Krankheit - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher Vorschriften nach Maßgabe des BVerfG-Beschlusses vom 6.12.2005 - Einhaltung des Arztvorbehalts ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen individuellen Therapieversuch mit dem Medikament Lenalidomid zur Behandlung einer sekundären akuten myeloischen Leukämie; Bedeutung eines bereits genehmigten Prüfungsverfahrens für die vermutete Wirksamkeit eines Medikaments ...
- medcontroller.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für nicht zugelassene Arzneimittel bei Vorliegen einer lebensbedrohlichen Krankheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)
Lenalidomid - in den USA für die Behandlung sämtlicher Formen von MDS zugelassen - Mammakarzinom, myeloische Leukämie (AML)
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 11.08.2006 - S 14 KR 276/06
- SG Regensburg, 27.06.2007 - S 14 KR 276/06
- LSG Bayern, 13.01.2009 - L 5 KR 354/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R
Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit - …
Auszug aus LSG Bayern, 13.01.2009 - L 5 KR 354/07
Auch unter Beachtung der Grundsätze des sogenannten Tomotex-Urteils (BSGE 89, 184) bestehe keine Leistungsverpflichtung der Beklagten. - BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Leistungen außerhalb des …
Auszug aus LSG Bayern, 13.01.2009 - L 5 KR 354/07
Und dies obwohl die übrigen Voraussetzungen für den 0ff-label-use, nämlich die Behandlung einer schwerwiegenden, lebensbedrohlichen Erkrankung sowie das Fehlen eine anderen möglichen Therapie und deren möglicher Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) vorliegen bzw. nicht ausgeschlossen sind (siehe dazu BSG Urteil vom 26. September 2006, Az.: B 1 KR 14/06 R Rn. 10). - BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98
"Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …
Auszug aus LSG Bayern, 13.01.2009 - L 5 KR 354/07
Die Erstattung kann allerdings unter Berücksichtigung des Verfassungsrechts insbesondere der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 47/98 SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) formulierten Erwägungen erfolgen.
- BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R
Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher …
Auszug aus LSG Bayern, 13.01.2009 - L 5 KR 354/07
31 Das BSG hat in mehreren seither ergangenen Entscheidungen diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und dabei betont, dass bei Würdigung der verfassungsrechtlichen Schutzpflichten aber dem Arztvorbehalt und den Regeln der ärztlichen Kunst Rechnung zu tragen sei, so dass zwar nicht auf den sonst in der GKV vorausgesetzten medizinischen Standard (also die Anerkennung oder Zulassung) abzustellen ist, aber doch eine Wirksamkeit zu erwarten sein muss (BSG Urteil vom 7. November 2006, B 1 KR 24/06 R, Rnrn. 21, 22, 23, 24). - BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R
Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der …
Auszug aus LSG Bayern, 13.01.2009 - L 5 KR 354/07
Das BSG hat aber auch entschieden, dass eine verfassungskonforme Auslegung des Leistungsrechts der GKV auch bezüglich der Arzneimittelversorgung zu gelten hat (Urteil vom 26. September 2006, B 1 KR 1/06 R Rn. 26). - BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 47/98
Auszug aus LSG Bayern, 13.01.2009 - L 5 KR 354/07
Die Erstattung kann allerdings unter Berücksichtigung des Verfassungsrechts insbesondere der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 47/98 SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) formulierten Erwägungen erfolgen.
- SG Regensburg, 12.03.2013 - S 14 KR 55/13
Gesetzliche Krankenversicherung: Kostenübernahmepflicht für …
Ebenso sieht sich das Gericht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des BayLSG vom 13.01.2009 (L 5 KR 354/07), da das dortige Medikament Lenalidomid zwar ebenso in den USA zugelassen war, jedoch bereits in Deutschland in die Phase III eingetreten ist.