Rechtsprechung
   LSG Bayern, 13.01.2015 - L 15 SF 170/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2743
LSG Bayern, 13.01.2015 - L 15 SF 170/14 (https://dejure.org/2015,2743)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.01.2015 - L 15 SF 170/14 (https://dejure.org/2015,2743)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - L 15 SF 170/14 (https://dejure.org/2015,2743)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,2743) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Verdienstausfall bei Entgang eines mehrtägigen Auftrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung von Beteiligten nach dem JVEG wegen der Teilnahme an einem Gerichtstermin; Ermittlung des Verdienstausfalls infolge eines entgangenen mehrtägigen Auftrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Bayern, 04.12.2013 - L 15 SF 226/11

    Entschädigung, Gerichtstermin, Verdienstaufall, Vollbeweis, Zeitversäumnis,

    Auszug aus LSG Bayern, 13.01.2015 - L 15 SF 170/14
    In seiner Grundsatzentscheidung vom 04.12.2013, Az.: L 15 SF 226/11, hat sich der Senat umfassend mit der Frage der Entschädigung für Verdienstausfall auseinander gesetzt.

    Den Maßgaben in Beschluss des Senats vom 04.12.2013, Az.: L 15 SF 226/11, folgend legt der Senat bei dem selbständig tätigen Antragsteller den Höchststundensatz des § 22 Satz 1 JVEG von 21,- EUR zugrunde.

    Das JVEG eröffnet nämlich bezüglich des Verdienstausfalls - wie schon das vorher geltende Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZuSEG) - keinen echten Schadensersatz (vgl. Beschluss des Senats vom 04.12.2013, Az.: L 15 SF 226/11; zum ZuSEG: vgl. Meyer/Höver/Bach, ZuSEG, 22. Aufl. 2002, § 2, Rdnr. 12.1; zum JVEG: vgl. Meyer/Höver/Bach, JVEG, a.a.O, Rdnr. 22.2).

  • OLG Schleswig, 19.11.1990 - 9 W 167/90
    Auszug aus LSG Bayern, 13.01.2015 - L 15 SF 170/14
    Der anderslautenden Ansicht des Sächsischen LSG im Beschluss vom 15.02.2011, Az.: L 6 SF 47/09 ERI, dass die "Verdienstausfallentschädigung nach dem Modell eines echten Schadensersatzanspruches konstruiert" sei, kann sich der Senat daher nicht anschließen (so auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.11.1990, Az.: 9 W 167/90, das den Verdienstausfall als "lediglich einen billigen Ausgleich für die ... erwachsenen Nachteile" bezeichnet; vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl. 2014, § 19 JVEG, Rdnr. 2, der die Entschädigung als "angemessene, aber auch nicht übertriebene finanzielle Anerkennung als eine Gegenleistung zur Erfüllung staatsbürgerlichen Pflichten" sieht).
  • LSG Sachsen, 15.02.2011 - L 6 SF 47/09
    Auszug aus LSG Bayern, 13.01.2015 - L 15 SF 170/14
    Der anderslautenden Ansicht des Sächsischen LSG im Beschluss vom 15.02.2011, Az.: L 6 SF 47/09 ERI, dass die "Verdienstausfallentschädigung nach dem Modell eines echten Schadensersatzanspruches konstruiert" sei, kann sich der Senat daher nicht anschließen (so auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.11.1990, Az.: 9 W 167/90, das den Verdienstausfall als "lediglich einen billigen Ausgleich für die ... erwachsenen Nachteile" bezeichnet; vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl. 2014, § 19 JVEG, Rdnr. 2, der die Entschädigung als "angemessene, aber auch nicht übertriebene finanzielle Anerkennung als eine Gegenleistung zur Erfüllung staatsbürgerlichen Pflichten" sieht).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

    Auszug aus LSG Bayern, 13.01.2015 - L 15 SF 170/14
    Vielmehr ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber lediglich eine Entschädigung aus Billigkeitsgründen vorsieht (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.10.1978, Az.: 2 BvL 3/78; Hartmann, a.a.O, § 22 JVEG, Rdnr. 7 - m.w.N.).
  • LSG Bayern, 08.05.2014 - L 15 SF 42/12

    Zur Kostenerstattung bei Benutzung eines Taxis:

    Auszug aus LSG Bayern, 13.01.2015 - L 15 SF 170/14
    Die vom Gericht festgesetzte Entschädigung kann daher auch niedriger ausfallen, als sie zuvor vom Kostenbeamten festgesetzt worden ist; das Verbot der reformatio in peius gilt nicht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 08.05.2014, Az.: L 15 SF 42/12; vgl. auch Meyer/Höver/Bach/Oberlack, a.a.O., § 4, Rdnr. 12 - m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 27.09.2005 - L 6 SF 408/05

    Auslagenvergütung für Beteiligte im sozialgerichtlichen Verfahren nach Ladung zur

    Auszug aus LSG Bayern, 13.01.2015 - L 15 SF 170/14
    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung und in großzügigerer Auslegung, als sie teilweise von anderen Gerichten zugrunde gelegt wird, davon aus, dass nicht nur die Kosten für die kürzeste Strecke (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05), sondern grundsätzlich auch die Kosten für die schnellste, obgleich längere Strecke zu ersetzen sind, wobei weitere Ausnahmen dann zu akzeptieren sind, wenn die höheren Kosten durch besondere Umstände gerechtfertigt sind (z.B. Unzumutbarkeit der kürzesten bzw. schnellsten Strecke oder Umwege durch Straßensperrungen) (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).
  • LSG Bayern, 14.05.2014 - L 15 SF 122/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung von Auslagen - Fahrtkostenersatz für

    Auszug aus LSG Bayern, 13.01.2015 - L 15 SF 170/14
    Die Ermittlungen zur Streckenlänge können unter Zuhilfenahme der im Internet jedermann zugänglichen Routenplaner vorgenommen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13).
  • BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68

    Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen

    Auszug aus LSG Bayern, 13.01.2015 - L 15 SF 170/14
    Bei der Kostenfestsetzung durch den Kostenbeamten handelt es sich um eine lediglich vorläufige Regelung, die durch den Antrag auf gerichtliche Kostenfestsetzung hinfällig wird (vgl. Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.11.1968, Az.: RiZ (R) 4/68).
  • LSG Bayern, 02.07.2012 - L 15 SF 12/12

    Entschädigung von Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Ermittlung der

    Auszug aus LSG Bayern, 13.01.2015 - L 15 SF 170/14
    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung und in großzügigerer Auslegung, als sie teilweise von anderen Gerichten zugrunde gelegt wird, davon aus, dass nicht nur die Kosten für die kürzeste Strecke (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05), sondern grundsätzlich auch die Kosten für die schnellste, obgleich längere Strecke zu ersetzen sind, wobei weitere Ausnahmen dann zu akzeptieren sind, wenn die höheren Kosten durch besondere Umstände gerechtfertigt sind (z.B. Unzumutbarkeit der kürzesten bzw. schnellsten Strecke oder Umwege durch Straßensperrungen) (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).
  • LSG Bayern, 15.05.2014 - L 15 SF 118/14

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG § 189 Abs. 2 SGG

    Auszug aus LSG Bayern, 13.01.2015 - L 15 SF 170/14
    Auch wenn im Einzelfall von der Vorlage des Parkbelegs abgesehen werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 15.05.2014, Az.: L 15 SF 118/14), steht einer Entschädigung vorliegend entgegen, dass der Antragsteller in seinem Antrag nicht einmal angegeben hat, in welcher Höhe ihm Parkgebühren entstanden sind, und auch keinen Beleg beigefügt hat, aus dem sich die Parkgebühren ersehen lassen würden.
  • LSG Thüringen, 29.10.2018 - L 1 JVEG 1523/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslagenvergütung - Betreuer eines

    Die Gegenauffassung, wonach ein Abstellen auf die notwendige Arbeitszeitversäumnis deshalb nicht zulässig sei, weil dies vom Wortlaut des § 19 Abs. 2 JVEG nicht mehr gedeckt und mit dem vom Gesetzgeber im Rahmen der Formulierungsänderung zu § 19 JVEG verfolgtem Zweck einer Vereinfachung des Kostenrechts nicht vereinbar sei (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - L 15 SF 226/11 und vom 13. Januar 2015 - L 15 SF 170/14, jeweils zitiert nach Juris), überzeugt hingegen nicht.
  • LSG Bayern, 08.04.2015 - L 15 SF 387/13

    Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG: Zur Entschädigung von Verdienstausfall bei

    Denn auf die konkrete Höhe des entstandenen Verdienstausfalls kommt es bei der Entschädigung für Verdienstausfall nicht an (vgl. Beschluss des Senats vom 13.01.2015, Az.: L 15 SF 170/14).

    Vielmehr ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber lediglich eine Entschädigung aus Billigkeitsgründen vorsieht (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.10.1978, Az.: 2 BvL 3/78; Hartmann, a.a.O, § 22 JVEG, Rdnr. 7 - m.w.N.; Beschluss des Senats vom 13.01.2015, Az.: L 15 SF 170/14).

  • LSG Bayern, 06.05.2015 - L 15 RF 9/15

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG - § 189 Abs. 2 SGGZur Entschädigung

    Denn bei der Entschädigung für Verdienstausfall kommt es nach der gesetzlichen Konzeption nicht darauf an, in welchen Zeiten infolge des Gerichtstermins dem Betroffenen eine Arbeit und damit Erzielung von Verdienst nicht möglich war, sondern ausschließlich auf die "gesamte Dauer der Heranziehung einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten" (§ 19 Abs. 2 Satz 1 JVEG) (vgl. Beschluss des Senats vom 13.01.2015, Az.: L 15 SF 170/14).

    Denn auf die konkrete Höhe des entstandenen Verdienstausfalls kommt es bei der Entschädigung für Verdienstausfall nicht an (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13.01.2015, Az.: L 15 SF 170/14, und vom 08.04.2015, Az.: L 15 SF 387/13).

  • LSG Bayern, 27.07.2016 - L 15 RF 9/16

    Höhe der Entschädigung wegen der Teilnahme an einem Gerichtstermin

    Dass diese Vereinfachung dazu führen kann, dass die Entschädigung für Verdienstausfall - nicht nur bei Antragstellern, die einen Verdienst mit einem sehr hohen Stundensatz erzielen - nicht annähernd dem entstandenen Verdienstausfall entspricht, ist in Anbetracht der gesetzgeberischen Entscheidung hinzunehmen (vgl. z. B. Beschlüsse des Senats vom 13.01.2015, Az.: L 15 SF 170/14 - dort wurde eine Entschädigung für Verdienstausfall nur für einen Tag gewährt, obwohl nachweislich wegen des Gerichtstermins ein mehrtägiger Auftrag entgangen war -, und vom 23.02.2016, Az.: L 15 RF 35/15 - dort wurde eine Entschädigung für Verdienstausfall für nur drei Stunden gewährt, obwohl der Antragsteller wegen des Gerichtstermins die Arbeit am Tag der Gerichtstermins nicht mehr aufnehmen hatte können).
  • LSG Bayern, 23.02.2016 - L 15 RF 35/15

    Verdienstausfall nur für die Zeit der Heranziehung

    In einem ähnlichen Fall wie hier, in dem ein selbstständiger Transportunternehmer gezwungen war, wegen eines Gerichtstermins einen Auftrag abzulehnen, der ihm Arbeit für drei Tage beschafft hätte, hat dies der Senat mit Beschluss vom 13.01.2015, Az.: L 15 SF 170/14, wie folgt begründet:.
  • LSG Thüringen, 03.07.2018 - L 1 JVEG 364/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines Beteiligten für

    Die Gegenauffassung, wonach ein Abstellen auf die notwendige Arbeitszeitversäumnis deshalb nicht zulässig sei, weil dies vom Wortlaut des § 19 Abs. 2 JVEG nicht mehr gedeckt und mit dem vom Gesetzgeber im Rahmen der Formulierungsänderung zu § 19 JVEG verfolgtem Zweck einer Vereinfachung des Kostenrechts nicht vereinbar sei (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - L 15 SF 226/11 und vom 13. Januar 2015 - L 15 SF 170/14, jeweils zitiert nach Juris), überzeugt hingegen nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht