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   LSG Bayern, 13.02.2019 - L 19 R 271/17   

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https://dejure.org/2019,4581
LSG Bayern, 13.02.2019 - L 19 R 271/17 (https://dejure.org/2019,4581)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.02.2019 - L 19 R 271/17 (https://dejure.org/2019,4581)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - L 19 R 271/17 (https://dejure.org/2019,4581)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; SGB IV § 15 Abs. 1; EStG § 5a Abs. 4; SGB VI § 34 Abs. 2
    Rentenversicherung: Keine Anrechnung eines nur fiktiven steuerlichen Gewinns aus aufgelöster Schiffsbeteiligung als hinzuverdienstschädliches Einkommen

  • rewis.io

    Rentenversicherung: Keine Anrechnung eines nur fiktiven steuerlichen Gewinns aus aufgelöster Schiffsbeteiligung als hinzuverdienstschädliches Einkommen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Bewilligung einer Altersrente

  • rechtsportal.de

    Einkommen; Altersrente; Bewilligung; Rente; Bescheid; Arbeitslosigkeit; Widerspruchsbescheid; Arbeitsentgelt; Gewerbebetrieb; Arbeitseinkommen; Aufhebung; Berufung; Beteiligung; Gesellschaft; vorzeitige Altersrente; Co KG; gesonderte Feststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.07.2011 - IV R 42/10

    Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als

    Auszug aus LSG Bayern, 13.02.2019 - L 19 R 271/17
    In der Literatur werde deshalb zutreffend bildhaft davon gesprochen, dass die stillen Reserven bei Einstieg in die Tonnagebesteuerung "eingefroren" würden und der entsprechende Übergangsgewinn erst bei Beendigung der Tonnagenbesteuerung der Besteuerung zugeführt werde (unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.07.2011, Az IV R 42/10 m.w.N.).

    Wie dem Urteil des BFH vom 19.07.2011 (Az.: IV R 42/10, veröffentlicht bei juris) zu entnehmen ist, ist die Betriebsaufgabe oder -veräußerung oder auch eine Anteilsveräußerung lediglich Anlass für die Besteuerung.

  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Berufsunfähigkeitsrente aus einem

    Auszug aus LSG Bayern, 13.02.2019 - L 19 R 271/17
    Die vom SG angenommene stringente Gleichheit zwischen Steuerrecht und Sozialrecht auf der Grundlage des § 15 SGB IV gebe es in dieser Form nicht, vielmehr sei auch im Einzelfall unter Beachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge eine andere Bewertung vorzunehmen (Urteil des BSG vom 23.01.2008, Az B 10 KR 1/07 R, Rdnr. 30; BSG Urteil vom 17.02.2005, Az B 13 RJ 43/03 R).
  • BSG, 23.01.2008 - B 10 KR 1/07 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Pflegeversicherung - Beitragsberechnung -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.02.2019 - L 19 R 271/17
    Die vom SG angenommene stringente Gleichheit zwischen Steuerrecht und Sozialrecht auf der Grundlage des § 15 SGB IV gebe es in dieser Form nicht, vielmehr sei auch im Einzelfall unter Beachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge eine andere Bewertung vorzunehmen (Urteil des BSG vom 23.01.2008, Az B 10 KR 1/07 R, Rdnr. 30; BSG Urteil vom 17.02.2005, Az B 13 RJ 43/03 R).
  • BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 55/98 R

    Hinzuverdienstgrenze - Abgeordnetenentschädigung

    Auszug aus LSG Bayern, 13.02.2019 - L 19 R 271/17
    Durch den Wegfall des Rentenstammrechts bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen nach § 34 Abs. 3 SGB VI soll gleichzeitig ein Anreiz vermieden werden, dass der Versicherte auf Kosten seiner Gesundheit tätig ist oder Arbeitsgelegenheiten neben dem Bezug der vorzeitigen Altersrente nutzt, die ihn wirtschaftlich besser stellen als er im aktiven Erwerbsleben gestanden hat (BSG, Urteil vom 04.05.1999 - B 4 RA 55/98; BSG, Urteil vom 23.02.2000 - SozR 3-2600 § 34 Nr. 3; Dankelmann, in: Kreikeboom, Kommentar zum SGB VI, 4. Aufl., 2013, § 34 Rdnr 6).
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 26/99 R

    Abgeordnetenentschädigung kein Hinzuverdienst bei Altersrenten

    Auszug aus LSG Bayern, 13.02.2019 - L 19 R 271/17
    Durch den Wegfall des Rentenstammrechts bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen nach § 34 Abs. 3 SGB VI soll gleichzeitig ein Anreiz vermieden werden, dass der Versicherte auf Kosten seiner Gesundheit tätig ist oder Arbeitsgelegenheiten neben dem Bezug der vorzeitigen Altersrente nutzt, die ihn wirtschaftlich besser stellen als er im aktiven Erwerbsleben gestanden hat (BSG, Urteil vom 04.05.1999 - B 4 RA 55/98; BSG, Urteil vom 23.02.2000 - SozR 3-2600 § 34 Nr. 3; Dankelmann, in: Kreikeboom, Kommentar zum SGB VI, 4. Aufl., 2013, § 34 Rdnr 6).
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