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   LSG Bayern, 13.04.2005 - L 2 U 336/03   

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https://dejure.org/2005,23963
LSG Bayern, 13.04.2005 - L 2 U 336/03 (https://dejure.org/2005,23963)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.04.2005 - L 2 U 336/03 (https://dejure.org/2005,23963)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. April 2005 - L 2 U 336/03 (https://dejure.org/2005,23963)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungspflicht des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung bei Tötung einer ohne eigenes Verschulden in eine Schlägerei verwickelten Person; Anforderungen an eine Hilfeleistung bzw. Rettung nach § 539 Abs. 1 Nr. 9 Buchst. a Reichsversicherungsordnung (RVO); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Sachentscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus LSG Bayern, 13.04.2005 - L 2 U 336/03
    Zusammenkünfte, welche der Pflege der Verbundenheit nur der Beschäftigten eines Unternehmens untereinander dienen, reichen daher nicht aus, um die Teilnahme an ihnen einer betrieblichen Tätigkeit gleichzustellen (BSG, Urteil vom 26.10.2004, Az.: B 2 U 16/04 R m.w.N.).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.04.2005 - L 2 U 336/03
    Hierbei ist, wie auch sonst im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. BSGE 45, 285) notwendig, dass die anspruchsbegründenden Tatsachen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bewiesen sind.
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 49/99 B

    Ordnungsgemäße Zeugenbenennung, Befragung eines notwendig Beigeladenen, Schätzung

    Auszug aus LSG Bayern, 13.04.2005 - L 2 U 336/03
    Bezüglich der "sämtlichen Zeugen, die im Rahmen des tschechischen Ermittlungsverfahrens vernommen worden sind", fehlt es schon an der Angabe der im einzelnen zu vernehmenden Personen und ihrer Anschriften (vgl. BSG vom 10.05.2000, Az.: B 6 KA 49/99 B), es ist jedoch auch nicht ersichtlich, dass eine dieser Personen zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen könnte.
  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 38/96

    Beweiswürdigung bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten

    Auszug aus LSG Bayern, 13.04.2005 - L 2 U 336/03
    Es bleibt dem Tatsachengericht im Rahmen seiner freien richterlichen Beweiswürdigung überlassen, je nach den Besonderheiten des maßgebenden Einzelfalls schon einzelne Beweisanzeichen, im Extremfall ein Indiz ausreichen zu lassen für die Feststellung einer Tatsache oder der daraus abgeleiteten Bejahung der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs (vgl. BSG Urteil vom 27.05.1997, Az.: 2 RU 38/96).
  • BSG, 29.01.1971 - 2 RU 186/67
    Auszug aus LSG Bayern, 13.04.2005 - L 2 U 336/03
    Von besonderer Bedeutung sei die Aussage des Zeugen S. Im übrigen sei nach der Entscheidung des BSG vom 29.01.1971, Az.: 2 RU 186/67 die Beklagte zu Leistungen verpflichtet, weil der Verstorbene ohne eigenes Verschulden in die Schlägerei geraten sei.
  • LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 252/07

    Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattungsanspruch der Krankenversicherung

    Den Tatsachengerichten bleibe es im Rahmen ihrer freien richterlichen Beweiswürdigung überlassen, je nach der Besonderheit des maßgebenden Einzelfalls schon einzelne Beweisanzeichen, im Extremfall sogar ein Indiz ausreichen zu lassen für die Feststellung einer Tatsache oder der daraus abgeleiteten Bejahung der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs (Hinweis auf BSG, Urteil vom 27. Mai 1997, SozR 3 1500 § 128 Nr. 11; Bay. LSG, Urteil vom 13. April 2005 - L 2 U 336/03; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. März 1998 - L 8 U 93/97).
  • SG Frankfurt/Main, 22.05.2007 - S 8 U 165/01

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Erkrankung - Nachweis -

    Den Tatsachengerichten bleibt es im Rahmen ihrer freien richterlichen Beweiswürdigung überlassen, je nach Besonderheit des maßgebenden Einzelfalls schon einzelne Beweisanzeichen, im Extremfall sogar ein Indiz ausreichen zu lassen für die Feststellung einer Tatsache oder der daraus abgeleiteten Bejahung der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs (BSG Urteil vom 27.5.1997 (SozR 3 1500 § 128 Nr. 11, s.a. Bay. LSG, Urteil vom 13.4.2005 - L 2 U 336/03; LSG Schlesw.-Holstein, Urteil vom 25.3.1998 - L 8 U 93/97 ).
  • SG Frankfurt/Main, 26.06.2007 - S 8 U 4640/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Kausalität - Nachweis -

    Den Tatsachengerichten bleibt es zwar im Rahmen ihrer freien richterlichen Beweiswürdigung überlassen, je nach Besonderheit des maßgebenden Einzelfalls schon einzelne Beweisanzeichen, im Extremfall sogar ein Indiz ausreichen zu lassen für die Feststellung einer Tatsache oder der daraus abgeleiteten Bejahung der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs (BSG Urteil vom 27.5.1997 (SozR 3 1500 § 128 Nr. 11, s.a. Bay. LSG, Urteil vom 13.4.2005 - L 2 U 336/03; LSG Schlesw.-Holstein, Urteil vom 25.3.1998 - L 8 U 93/97 ).
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