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   LSG Bayern, 13.05.2013 - L 11 AS 215/13 B PKH   

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https://dejure.org/2013,13336
LSG Bayern, 13.05.2013 - L 11 AS 215/13 B PKH (https://dejure.org/2013,13336)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.05.2013 - L 11 AS 215/13 B PKH (https://dejure.org/2013,13336)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Mai 2013 - L 11 AS 215/13 B PKH (https://dejure.org/2013,13336)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unzulässig, wenn Berufungssumme nicht erreicht wird.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2013 - L 11 AS 215/13
    Eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung kann ein Rechtsmittel, das gesetzlich ausgeschlossen ist, nicht eröffnen (Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10.Aufl., Vor § 143 Rdnr 14b; BSG, Urteil vom 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R - veröffentl. in juris).
  • LSG Bayern, 18.04.2011 - L 11 AS 221/11

    Beschwerde gegen einen die Bewilligung von PKH mangels hinreichender

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2013 - L 11 AS 215/13
    Eine Bestimmung in diesem Sinn ist auch in § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG zu sehen, der u.a. auf § 127 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO verweist, wonach die Beschwerde bei einem PKH-Verfahren ausgeschlossen ist, wenn aufgrund des Streitgegenstandes kein zulassungsfreies Rechtsmittel in der Hauptsache stattfinden kann (vgl. hierzu Beschluss des Senates vom 18.04.2011 - L 11 AS 221/11 B PKH - veröffentl. in juris mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 14 AS 2248/10

    Zulässigkeit der Beschwerde - Gegenstandswert - Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2013 - L 11 AS 215/13
    Unter dem Aspekt der einheitlichen Rechtsordnung ist kein systematisch nachvollziehbarer Ansatz zu erkennen, aus welchen Gründen der Gesetzgeber die Beschwerdemöglichkeit im sozialgerichtlichen Verfahren (Beschwerde bei Ablehnung wegen hinreichender Erfolgsaussicht; nicht jedoch wegen fehlender persönlicher und wirtschaftlicher Voraussetzungen) gegenläufig zu den übrigen Verfahrensordnungen (Beschwerde bei Ablehnung wegen fehlender persönlicher und wirtschaftlicher Voraussetzungen; nicht jedoch wegen hinreichender Erfolgsaussichten) hätte ausgestalten sollen, so dass § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG - bei Vergleich mit anderen Verfahrensordnungen - nicht als abschließende Regelung in Bezug auf die Beschwerdemöglichkeiten im PKH-Verfahren anzusehen ist, sondern als zusätzliche, über § 127 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO hinausgehende Beschränkung des sozialgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (so iE auch: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.03.2012 - L 5 AS 323/11 B -, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 2248/10 B -, LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.05.2011 - L 3 AL 65/11 B PKH -, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.07.2008 - L 12 B 18/07 AL -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2008 - L 12 B 18/07

    Zulässigkeit einer Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren für den Fall eines

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2013 - L 11 AS 215/13
    Unter dem Aspekt der einheitlichen Rechtsordnung ist kein systematisch nachvollziehbarer Ansatz zu erkennen, aus welchen Gründen der Gesetzgeber die Beschwerdemöglichkeit im sozialgerichtlichen Verfahren (Beschwerde bei Ablehnung wegen hinreichender Erfolgsaussicht; nicht jedoch wegen fehlender persönlicher und wirtschaftlicher Voraussetzungen) gegenläufig zu den übrigen Verfahrensordnungen (Beschwerde bei Ablehnung wegen fehlender persönlicher und wirtschaftlicher Voraussetzungen; nicht jedoch wegen hinreichender Erfolgsaussichten) hätte ausgestalten sollen, so dass § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG - bei Vergleich mit anderen Verfahrensordnungen - nicht als abschließende Regelung in Bezug auf die Beschwerdemöglichkeiten im PKH-Verfahren anzusehen ist, sondern als zusätzliche, über § 127 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO hinausgehende Beschränkung des sozialgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (so iE auch: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.03.2012 - L 5 AS 323/11 B -, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 2248/10 B -, LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.05.2011 - L 3 AL 65/11 B PKH -, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.07.2008 - L 12 B 18/07 AL -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.03.2012 - L 5 AS 323/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2013 - L 11 AS 215/13
    Unter dem Aspekt der einheitlichen Rechtsordnung ist kein systematisch nachvollziehbarer Ansatz zu erkennen, aus welchen Gründen der Gesetzgeber die Beschwerdemöglichkeit im sozialgerichtlichen Verfahren (Beschwerde bei Ablehnung wegen hinreichender Erfolgsaussicht; nicht jedoch wegen fehlender persönlicher und wirtschaftlicher Voraussetzungen) gegenläufig zu den übrigen Verfahrensordnungen (Beschwerde bei Ablehnung wegen fehlender persönlicher und wirtschaftlicher Voraussetzungen; nicht jedoch wegen hinreichender Erfolgsaussichten) hätte ausgestalten sollen, so dass § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG - bei Vergleich mit anderen Verfahrensordnungen - nicht als abschließende Regelung in Bezug auf die Beschwerdemöglichkeiten im PKH-Verfahren anzusehen ist, sondern als zusätzliche, über § 127 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO hinausgehende Beschränkung des sozialgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (so iE auch: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.03.2012 - L 5 AS 323/11 B -, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 2248/10 B -, LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.05.2011 - L 3 AL 65/11 B PKH -, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.07.2008 - L 12 B 18/07 AL -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 30.05.2011 - L 3 AL 65/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2013 - L 11 AS 215/13
    Unter dem Aspekt der einheitlichen Rechtsordnung ist kein systematisch nachvollziehbarer Ansatz zu erkennen, aus welchen Gründen der Gesetzgeber die Beschwerdemöglichkeit im sozialgerichtlichen Verfahren (Beschwerde bei Ablehnung wegen hinreichender Erfolgsaussicht; nicht jedoch wegen fehlender persönlicher und wirtschaftlicher Voraussetzungen) gegenläufig zu den übrigen Verfahrensordnungen (Beschwerde bei Ablehnung wegen fehlender persönlicher und wirtschaftlicher Voraussetzungen; nicht jedoch wegen hinreichender Erfolgsaussichten) hätte ausgestalten sollen, so dass § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG - bei Vergleich mit anderen Verfahrensordnungen - nicht als abschließende Regelung in Bezug auf die Beschwerdemöglichkeiten im PKH-Verfahren anzusehen ist, sondern als zusätzliche, über § 127 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO hinausgehende Beschränkung des sozialgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (so iE auch: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.03.2012 - L 5 AS 323/11 B -, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 2248/10 B -, LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.05.2011 - L 3 AL 65/11 B PKH -, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.07.2008 - L 12 B 18/07 AL -).
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