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   LSG Bayern, 13.06.2013 - L 6 R 366/12   

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https://dejure.org/2013,15086
LSG Bayern, 13.06.2013 - L 6 R 366/12 (https://dejure.org/2013,15086)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.06.2013 - L 6 R 366/12 (https://dejure.org/2013,15086)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - L 6 R 366/12 (https://dejure.org/2013,15086)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Internationales Sozialrecht - Witwenrente und Wartezeiterfüllung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bayerisches LSG zur Errechnung und Berücksichtigung von Wartezeiten zum Vollerwerb von Renten bei Wanderarbeitern - Berechnung der Wartemonate richtet sich nach Deutschem Recht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 03.02.2004 - L 16 RJ 110/03

    Freiwillige Beiträge zur Erfüllung der Wartezeit für eine Altersrente für

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2013 - L 6 R 366/12
    Das SG folge bei seiner Entscheidung dem Urteil des 16. Senats des Bayerischen LSG vom 03.02.2004 (L 16 RJ 110/03), wonach auch unter Berücksichtigung des fort geltenden deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommens, nur teilweise mit Versicherungszeiten belegte Monate nach § 122 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, Sechstes Buch - SGB VI - als volle Monate zählten.

    Art. 27 Nr. 5 DJSVA soll - wie die Beklagte im vergleichbaren Verfahren (L 16 RJ 110/03) eingeräumt hat - lediglich dem Umstand Rechnung tragen, dass nach bosnischem Recht Versicherungszeiten auch über deren kalendermäßig bestimmte Dauer hinaus rentenrechtlich Anrechnung finden können.

    28 Zusammenfassend sieht der erkennende Senat keine Veranlassung, von den Entscheidungen des 16. Senats des Bayerischen LSG zur Frage der Wartezeitermittlung nach § 122 Abs. 1 SGB VI abzuweichen (vgl. hierzu Urteile des 16. Senats vom 19.05.2004,s.o., und vom 03.02.2004, L 16 RJ 110/03).

  • LSG Bayern, 19.05.2004 - L 16 RJ 93/03

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2013 - L 6 R 366/12
    Dabei ist außerdem zu berücksichtigen, dass die Frage der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen eine rein deutsche Vorschrift ist, so dass sich die Berücksichtigung dieser Zeiten auch rein nach deutschen Bestimmungen, also nach § 122 Abs. 1 SGB VI, zu richten hat" (so Urteil des 16. Senats des Bayerischen LSG vom 19.05.2004, L 16 RJ 93/03).
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