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   LSG Bayern, 13.06.2019 - L 7 AS 382/19 B ER   

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https://dejure.org/2019,19816
LSG Bayern, 13.06.2019 - L 7 AS 382/19 B ER (https://dejure.org/2019,19816)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.06.2019 - L 7 AS 382/19 B ER (https://dejure.org/2019,19816)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Juni 2019 - L 7 AS 382/19 B ER (https://dejure.org/2019,19816)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB; II § 12 Abs. 1; II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4; II § 24 Abs. 5 S. 1; II § 9 Abs. 4
    Grundsicherungsrecht: Ablehnung darlehensweiser Leistungen bei fehlenden Verwertungsbemühungen

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Anspruch eines Leistungsberechtigten unter Berücksichtigung des Hausgr...

  • rewis.io

    Grundsicherungsrecht: Ablehnung darlehensweiser Leistungen bei fehlenden Verwertungsbemühungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2019 - L 7 AS 382/19
    Gewährt der Leistungsträger zunächst nach § 9 Abs. 4, § 24 Abs. 5 SGB II darlehensweise Leistungen im Hinblick auf die in einem Rechtsstreit anhängige Frage, ob Vermögen verwertbar ist, setzt eine Ablehnung darlehensweiser Leistungen wegen fehlender Verwertungsbemühungen neben einem entsprechenden Hinweis (vgl BSG, Urteil vom 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R - RdNr. 35 f) weiter voraus, dass der Leistungsberechtigte - nach dem Hinweis - dem Einzelfall entsprechend angemessen Zeit für eine Verwertung erhält.

    Werden Verwertungsbemühungen als Voraussetzung für die Fiktion der Hilfebedürftigkeit nach § 9 Abs. 4 SGB II nicht unternommen und sollen solche auch künftig unterbleiben, besteht für die vom Regelfall "abweichende Erbringung von Leistungen" nach § 24 Abs. 5 SGB II (so die amtliche Bezeichnung des § 24 SGB II) grundsätzlich kein Raum und kommen darlehensweise Leistungen für die Überbrückung der Wartezeit bis zur Verwertung in aller Regel nicht in Betracht (vgl BSG, Urteil vom 24.5.2017 - B 14 AS 16/16 R - RdNr. 35).

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Zweifamilienhaus - Angemessenheit des

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2019 - L 7 AS 382/19
    Sie könnten vorliegend allerdings zum Tragen kommen, wenn die im Leistungssystem der Sozialhilfe maßgebende Kombinationstheorie (vgl BSG, Urteil vom 19.5.2009 - B 8 SO 7/08 R - RdNr. 17 ff) eine fehlende Angemessenheit nicht tragen würde.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2019 - L 7 AS 382/19
    Insbesondere schließen auch die besonderen Anforderungen an existenzsichernde Leistungen betreffende Eilverfahren nicht aus, Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (BVerfG, Beschluss vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - RdNr. 26).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2019 - L 7 AS 382/19
    So ist auch nach der bundesobergerichtlichen Rechtsprechung aus der nach der Wohnfläche beurteilten Angemessenheit des selbst genutzten Hausgrundstücks nicht ohne weiteres zu folgern, dass die Grundstücksgröße keine weitere Bedeutung findet (vgl BSG, Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 34/06 - RdNr. 29).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2019 - L 7 AS 382/19
    Sie ergebe auch dann wenig Sinn, wenn man stärker auf den Aspekt der Vermögensverwertung zur Erzielung von Einnahmen für die Bestreitung der Lebenshaltungskosten abstelle (vgl BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 2/05 R - RdNr. 15).
  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1671/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Bayern, 13.06.2019 - L 7 AS 382/19
    Dabei hat das in der Hauptsache streitige Hausgrundstück unberücksichtigt zu bleiben (vgl BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 3.3.2014 - 1 BvR 1671/13).
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