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LSG Bayern, 13.07.2005 - L 5 R 678/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit oder hilfsweise Berufsunfähigkeit; Unbeachtlichkeit der außerhalb der europäischen Union zurückgelegten Beschäftigungen bei der Bestimmung des bisherigen Berufs; Beurteilung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 30.06.2003 - S 12 RJ 1447/97
- LSG Bayern, 13.07.2005 - L 5 R 678/03
- BSG - B 5 RJ 210/05 B (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R
Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung - …
Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2005 - L 5 R 678/03
Der Hauptberuf ist regelmäßig die der Versicherungspflicht zugrunde liegende Berufstätigkeit, die der Versicherte zuletzt auf Dauer, d.h. mit dem Ziel verrichtet hat, sie bis zum Erreichen der Altersgrenze oder bis zum Eintritt der auf Krankheit oder Behinderung beruhenden Unfähigkeit auszuüben (BSG, Urteil vom 29. Juli 2004 Az.: B 4 RA 5/04 R). - BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94
Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten
Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2005 - L 5 R 678/03
Ob dem Kläger in Deutschland - nur hierauf kann es ankommen - ein Arbeitsplatz tatsächlich vermittelt werden könnte, ist rechtlich unerheblich, weil vollschichtig einsetzbar Versicherten der Arbeitsmarkt offen steht und das Risiko der Arbeitsplatzvermittlung von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung zu tragen ist (vgl. u.a. BSG in SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50). - BSG, 25.06.1980 - 1 RA 63/79
Bisheriger Beruf - Österreichisches Recht - Versicherungspflicht
Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2005 - L 5 R 678/03
Dabei sind Beschäftigungen, die in nicht der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörigen Staaten ausgeübt wurden, für die Bestimmung des bisherigen Berufs unbeachtlich (BSGE 50, 165). - BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R
Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - Hauptberuf - Verweisbarkeit
Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2005 - L 5 R 678/03
Eine zuletzt ausgeübte geringerwertige Tätigkeit ist dann unbeachtlich, wenn die vorangegangene höherwertige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben wurde (BSG, Urteil vom 5. August 2004 Az.: B 13 RJ 7/04 R m.w.N.). - BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84
Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - …
Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2005 - L 5 R 678/03
"Bisheriger Beruf" ist in der Regel die der Versicherungspflicht zugrundeliegende Berufstätigkeit, die der Versicherte zuletzt auf Dauer ausgeübt hat (Vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130, 164 m.w.N.).