Rechtsprechung
LSG Bayern, 13.07.2006 - L 9 AL 165/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses; Rückforderung ohne Aufhebung des Bewilligungsbescheides; Eingliederungszuschüsse als Leistungen der aktiven Arbeitsförderung; Anforderungen an eine Kündigung aus wichtigem Grund; Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 26.03.2003 - S 7 AL 537/00
- LSG Bayern, 13.07.2006 - L 9 AL 165/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 38/02 R
Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Beendigung des …
Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2006 - L 9 AL 165/03
Die Übergangsregelung des § 422 SGB III gilt auch für die Rückzahlung von Leistungen, die aus einem Anspruch herrühren, der vor dem Inkrafttreten der auf diese Leistungen der aktiven Arbeitsförderung bezogenen Gesetzesänderung "entstanden" ist, und gilt auch für die Rückzahlung von Eingliederungszuschüssen nach § 223 Abs. 2 SGB III, so zuletzt ausführlich BSG vom 21.03.2002 Az.: B 7 AL 48/01 R, zuletzt vom 06.02.2003 Az.: B 7 AL 38/02 R, ebenso der 11. Senat mit Urteil vom 19.09.2002 Az.: B 11 AL 73/01 R.Den Akten lässt sich nicht entnehmen, dass das Arbeitsamt der Klägerin die D. etwa in besonderem Maße aufgedrängt und ihr dabei irgendwelche Mängel in der Person der D. verschwiegen hätte (vgl. BSG vom 06.02.2003 Az.: B 7 AL 38/02 R).
- BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 48/99 R
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeldanspruch bei Abfindung
Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2006 - L 9 AL 165/03
Eine außerordentliche Kündigung kommt - zudem in der Regel nur mit einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist- nur bei unkündbaren Arbeitnehmern in Betracht (Palandt/Weidenkaff Rz.51h sowie Schaub/Link Rz.90 zu § 125 jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen, BSG vom 20.01.2000 Az.: B 7 AL 48/99 R = SozR 3-4100 § 117 Nr. 20, dort S.141). - BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 48/01 R
Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Rechtsänderung - …
Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2006 - L 9 AL 165/03
Die Übergangsregelung des § 422 SGB III gilt auch für die Rückzahlung von Leistungen, die aus einem Anspruch herrühren, der vor dem Inkrafttreten der auf diese Leistungen der aktiven Arbeitsförderung bezogenen Gesetzesänderung "entstanden" ist, und gilt auch für die Rückzahlung von Eingliederungszuschüssen nach § 223 Abs. 2 SGB III, so zuletzt ausführlich BSG vom 21.03.2002 Az.: B 7 AL 48/01 R, zuletzt vom 06.02.2003 Az.: B 7 AL 38/02 R, ebenso der 11. Senat mit Urteil vom 19.09.2002 Az.: B 11 AL 73/01 R.
- BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem" …
Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2006 - L 9 AL 165/03
Eine Ausnahme für den Fall der Betriebseinstellung oder des Wegfalls des Arbeitsplatzes kann allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist; dabei würde allerdings die Einhaltung der sonst ordentlichen Kündigungsfrist verlangt (Schaub/Link Rz.116 zu § 125, BAG vom 05.12.1998 in NZA 98, 771, ebenso vom 17.09.1998 in NZA 99, 258). - BSG, 19.09.2002 - B 11 AL 73/01 R
Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht - Rechtsänderung - Übergangsrecht - …
Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2006 - L 9 AL 165/03
Die Übergangsregelung des § 422 SGB III gilt auch für die Rückzahlung von Leistungen, die aus einem Anspruch herrühren, der vor dem Inkrafttreten der auf diese Leistungen der aktiven Arbeitsförderung bezogenen Gesetzesänderung "entstanden" ist, und gilt auch für die Rückzahlung von Eingliederungszuschüssen nach § 223 Abs. 2 SGB III, so zuletzt ausführlich BSG vom 21.03.2002 Az.: B 7 AL 48/01 R, zuletzt vom 06.02.2003 Az.: B 7 AL 38/02 R, ebenso der 11. Senat mit Urteil vom 19.09.2002 Az.: B 11 AL 73/01 R. - BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97
Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei …
Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2006 - L 9 AL 165/03
Eine Ausnahme für den Fall der Betriebseinstellung oder des Wegfalls des Arbeitsplatzes kann allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist; dabei würde allerdings die Einhaltung der sonst ordentlichen Kündigungsfrist verlangt (Schaub/Link Rz.116 zu § 125, BAG vom 05.12.1998 in NZA 98, 771, ebenso vom 17.09.1998 in NZA 99, 258). - BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 63/00 R
Verwaltungsakt, Widerruf wegen Zweckverfehlung
Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2006 - L 9 AL 165/03
§ 223 Abs. 2 SGB III enthält eine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage, die die Beklagte unter den dort gegebenen Voraussetzungen zur Anordnung der Rückzahlung des geleisteten Eingliederungszuschusses ermächtigt, ohne dass es einer Aufhebung des Bewilligungsbescheides bedarf (s. BSG vom 14.11.2000, Az.: B 11 AL 63/00).