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   LSG Bayern, 13.08.2013 - L 1 R 479/11   

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https://dejure.org/2013,28700
LSG Bayern, 13.08.2013 - L 1 R 479/11 (https://dejure.org/2013,28700)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.08.2013 - L 1 R 479/11 (https://dejure.org/2013,28700)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. August 2013 - L 1 R 479/11 (https://dejure.org/2013,28700)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03

    Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2013 - L 1 R 479/11
    Gesetzliche Maßnahmen, die der Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung dienen, müssen allerdings von einem gewichtigen öffentlichen Interesse getragen und verhältnismäßig sein (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Juli 2007, Az.: 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07 in juris, m.w.N.).

    Schließlich ist auch nicht der Fall gegeben, dass für die zwangsweise erbrachten Beiträge im Versicherungsfall keine adäquaten Versicherungsleistungen mehr erbracht und die erreichten Ansprüche substantiell entwertet worden sind (vgl. Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2007, 1 BvR 824/03).

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2013 - L 1 R 479/11
    Eine Verletzung dieser Norm liegt nur dann vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Oktober 1991, Az.: 1 BvL 50/86, Urteil vom 8. Juni 2004, Az.: 2 BvL 5/00).
  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 25/96

    Anrechnung der Beitragszeiten im Rahmen der Studentenversicherung der ehemaligen

    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2013 - L 1 R 479/11
    Auch im Geltungsbereich des § 149 Abs. 5 Satz 2 SGB VI, wonach bei Änderung der dem Feststellungsbescheid zu Grunde liegenden Vorschriften der Feststellungsbescheid durch einen neuen Feststellungsbescheid oder im Rentenbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit aufzuheben ist, wobei die §§ 24 und 48 SGB X nicht anzuwenden sind, bedarf es eines ausdrücklich den bindenden Feststellungsbescheid aufhebenden Verwaltungsaktes (vgl. BSG vom 29. April 1997 - Az.: 4 RA 25/96).
  • BVerfG, 29.12.1999 - 1 BvR 679/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen sog. versicherungsfremde Leistungen

    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2013 - L 1 R 479/11
    Deswegen verleiht Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG dem Gesetzgeber auch die Befugnis, Rentenansprüche und Rentenanwartschaften zu beschränken, Leistungen zu kürzen und Ansprüche und Anwartschaften umzugestalten, soweit dies einem Gemeinwohlzweck dient und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Dezember 1999, Az.: 1 BvR 679/98).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2013 - L 1 R 479/11
    Aufgrund des Umlageverfahrens gibt es auch kein vom einzelnen Versicherten angespartes Kapital, das der Unterscheidung zwischen eigenfinanzierten und fremdfinanzierten Leistungen dienen könnte (vgl. BSG, a.a.O., unter Hinweis auf BVerfGE 87, 1.33 ff.).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2013 - L 1 R 479/11
    Eine Verletzung dieser Norm liegt nur dann vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Oktober 1991, Az.: 1 BvL 50/86, Urteil vom 8. Juni 2004, Az.: 2 BvL 5/00).
  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 77/07 R

    Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung - 17. Lebensjahr -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2013 - L 1 R 479/11
    Zusammen mit dem im Rentenbescheid beigefügten Versicherungsverlauf wurde hierdurch für den Empfänger hinreichend klar bestimmt, in welchem Umfang die Feststellungen des Feststellungsbescheids vom 10. Juli 1987 aufgehoben werden (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 13. November 2008, Az.: B 13 R 77/07 R, in juris).
  • BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 35/95 R

    Rentenversicherung - Höhe - Beitragssatz - Fremdlasten - "versicherungsfremde

    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2013 - L 1 R 479/11
    Die Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Sozialversicherung und denen der Gesamtgesellschaft ist vielmehr politischer Natur und vom Gesetzgeber zu treffen (BSG, Urteil vom 29. Januar 1998, Az.: B 12 KR 35/95, in juris).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2013 - L 1 R 479/11
    Der Anspruch auf Rente stellt eine vermögenswerte Rechtsposition dar, die auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruht und seiner Existenzsicherung dient (vgl. BVerfGE 53, 257, 290).
  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 28/98 R

    Regelaltersrentenanspruch - Fälligkeit - Rechtsänderung durch das WFG - Bewertung

    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2013 - L 1 R 479/11
    Anspruch im Sinne des § 300 Abs. 2 SGB VI setzt einen fälligen Anspruch auf Zahlung einer Rente voraus (vgl. BSG, Urteil vom 24. Februar 1999, Az.: B 5 RJ 28/98 R).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

  • BSG, 02.03.2010 - B 5 KN 1/07 R

    Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung - belegungsfähiger Gesamtzeitraum -

  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 55/10 R

    Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung - Bewertung von beitragsfreien Zeiten

  • SG München, 08.04.2015 - S 25 R 1274/14

    Keine Vergleichbarkeit zwischen den Altersversorgungssystemen in der gesetzlichen

    Das Bayerische Landessozialgericht hat hierzu mit Urteil vom 13.8.2013 (L 1 R 479/11) ausgeführt: "Denn dieses (das Berufsbeamtentum) beinhaltet entgegen der Annahme des Klägers für Beamte, Richter und Versorgungsbeziehern nicht nur Segnungen, sondern auch erhebliche Verpflichtungen und Einschränkungen, die im öffentlichen Interesse jedoch geboten sind.
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