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   LSG Bayern, 13.10.2008 - L 5 B 822/08 KR ER   

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https://dejure.org/2008,23282
LSG Bayern, 13.10.2008 - L 5 B 822/08 KR ER (https://dejure.org/2008,23282)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.10.2008 - L 5 B 822/08 KR ER (https://dejure.org/2008,23282)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Oktober 2008 - L 5 B 822/08 KR ER (https://dejure.org/2008,23282)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R

    Beantragung des Vertragsarztes bei Krankenkasse auf Nichtstellung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2008 - L 5 B 822/08
    Mit einem solchen Verlauf ist aber die vorliegende Situation gleichzustellenden, bei der akut und voraussichtlich innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraumes mit großer Wahrscheinlichkeit der nicht kompensierbare Verlust einer herausgehobenen Körperfunktion droht (vgl. BSG, Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R - Abs. 34 m.w.N.).

    Die Antragsgegnerin schuldet also nur die Versorgung mit Arzneimitteln, die für das jeweilige Indikationsgebiet eine arzneimittelrechtliche Zulassung besitzen (BSG, Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R).

    Ein off-label-use zu Lasten der GKV kommt nur in Betracht (st. Rspr., vgl. BSG, Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R), wenn es 1. um die Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebens qualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung geht, wenn 2. keine andere Therapie verfügbar ist und wenn 3. aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffen den Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann Zu1: Wie dargestellt ergibt sich dazu, dass wegen der akut drohenden MS-Schübe eine notstandsähnliche Situation besteht.

  • LSG Bayern, 31.07.2007 - L 5 KR 322/06

    Versorgung eines an Multipler Sklerose Erkrankten mit Immunglobulinen; Anspruch

    Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2008 - L 5 B 822/08
    Hierin unterscheidet sich der Fall der Klägerin von dem, der der o.g. Entscheidung des BSG zu Grunde gelegen war, in welchen trotz einer bestehenden MS in sekundär-progredienter Verlaufsform eine solche Situation nicht anzunehmen war (BSG, a.a.O. unter Verweis auf BSG-Urteil vom 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R) sowie von dem Sachverhalt der Entscheidung des LSG Essen, auf welche sich die Antragsgegnerin bezogen hatte (LSG Essen Beschluss vom 21.08.2008 - L 16 B 59/08 KR ER) sowie dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Senats vom 31.07.2007 (L 5 KR 322/06) zu Grunde gelegen hatte.

    Für die Indikation schubförmige MS ist aber die IVIG nicht zugelassen (Urteil des Senats vom 31.07.2007 - L 5 KR 322/06, vgl. Prüfauftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses 03.02.2006 - Sitzung vom 20.12.2005 - an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte).

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2008 - L 5 B 822/08
    Dann ist ausnahmsweise die Vorwegnahme der Hauptsache, wie sie hier von der Antragstellerin begehrt wird, im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zulässig (vgl. BVerwG Beschluss vom 13.08.1999, Az.: 2 VR 1/99; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl. 2005, § 86b RdNr. 31 m. w. N.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2008 - L 5 B 822/08
    Kann die Sach- und Rechtslage aber im Eilverfahren nicht vollständig geprüft werden, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfGK 5, 237 m.w.N.); die grundrechtlichen Belange des Antragstellers sind umfassend in die Abwägung einzustellen.
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2008 - L 5 B 822/08
    Stehen aber existentiell bedeutsame Leistungen der Krankenversicherung im Streit, ist eine lediglich summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage verwehrt, die Sach- und Rechtslage ist abschließend zu prüfen (vgl. BVerfGK 1, 292 ; BVerfG, Beschluss vom 22.11.2002, a.a.O., S. 1236 f.).
  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R

    Krankenversicherung - nicht zugelassenes Arzneimittel - Zulassung in anderem

    Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2008 - L 5 B 822/08
    Zwar führt es nicht schon zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung, dass die Medikation im konkreten Einzelfall positiv gewirkt hat und sie nach Ansicht des Behandlers einer herkömmlichen Therapie vorzuziehen ist (BSG, Urteil vom 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2008 - L 5 B 822/08
    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.11.2002, a.a.O., S. 1237; Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2008 - L 16 B 59/08

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2008 - L 5 B 822/08
    Hierin unterscheidet sich der Fall der Klägerin von dem, der der o.g. Entscheidung des BSG zu Grunde gelegen war, in welchen trotz einer bestehenden MS in sekundär-progredienter Verlaufsform eine solche Situation nicht anzunehmen war (BSG, a.a.O. unter Verweis auf BSG-Urteil vom 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R) sowie von dem Sachverhalt der Entscheidung des LSG Essen, auf welche sich die Antragsgegnerin bezogen hatte (LSG Essen Beschluss vom 21.08.2008 - L 16 B 59/08 KR ER) sowie dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Senats vom 31.07.2007 (L 5 KR 322/06) zu Grunde gelegen hatte.
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2008 - L 5 B 822/08
    Hierin unterscheidet sich der Fall der Klägerin von dem, der der o.g. Entscheidung des BSG zu Grunde gelegen war, in welchen trotz einer bestehenden MS in sekundär-progredienter Verlaufsform eine solche Situation nicht anzunehmen war (BSG, a.a.O. unter Verweis auf BSG-Urteil vom 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R) sowie von dem Sachverhalt der Entscheidung des LSG Essen, auf welche sich die Antragsgegnerin bezogen hatte (LSG Essen Beschluss vom 21.08.2008 - L 16 B 59/08 KR ER) sowie dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Senats vom 31.07.2007 (L 5 KR 322/06) zu Grunde gelegen hatte.
  • LSG Bayern, 29.01.2010 - L 5 KR 404/09

    Krankenversicherung - Anspruch auf häusliche Krankenpflege - Erbringung einer

    Unter diesen Voraussetzungen ist ausnahmsweise die faktische Vorwegnahme der Hauptsache im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zulässig (vgl. Bayer. Landessozialgericht, Beschluss vom 13.10.2008 - L 5 B 822/08 KR ER m. w. N.).
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