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   LSG Bayern, 13.11.2007 - L 3 U 387/05   

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https://dejure.org/2007,24696
LSG Bayern, 13.11.2007 - L 3 U 387/05 (https://dejure.org/2007,24696)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.11.2007 - L 3 U 387/05 (https://dejure.org/2007,24696)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. November 2007 - L 3 U 387/05 (https://dejure.org/2007,24696)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung der Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls zu der versicherten Tätigkeit als Voraussetzung des § 548 Abs. 1 S. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO); Nachweis der maßgebenden tatsächlichen Grundlagen, insbesondere der Zweckbestimmung der zum Unfall ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Betriebsweg - fehlender erforderlicher Vollbeweis für versicherte Tätigkeit - Abweg - keine Beachtung einer möglichen geringfügigen Unterbrechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 13.11.2007 - L 3 U 387/05
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zurechnungszusammenhang, vgl. BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).

    Innerhalb dieser Wertung stehen bei der Frage, ob der Versicherte zur Zeit des Unfalls eine versicherte Tätigkeit ausgeübt hat, Überlegungen nach dem Zweck des Handelns mit im Vordergrund (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine gemischte Tätigkeit wesentlich betrieblichen Interessen zu dienen bestimmt war, ist, ob diese Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (BSGE 20, 215, 219; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Bayern, 13.11.2007 - L 3 U 387/05
    Dieser Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zur Zeit des Unfalls ausgeübten Verrichtung ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).

    Es muss sicher feststehen, dass im Unfallzeitpunkt eine - noch - versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84 mwN).

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.11.2007 - L 3 U 387/05
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zurechnungszusammenhang, vgl. BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).

    Dieser Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zur Zeit des Unfalls ausgeübten Verrichtung ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 18/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei einer dienstlichen Tätigkeit während der

    Auszug aus LSG Bayern, 13.11.2007 - L 3 U 387/05
    Die Verrichtung braucht nicht überwiegend betrieblichen Interessen zu dienen bestimmt gewesen sein (vgl. BSG, Urteil vom 22.08.2000, B 2 U 18/99 R, RegNr.24953 mwN).

    Die Annahme einer derartigen, den Charakter der versicherten Tätigkeit unmittelbar verändernden Zäsur setzt voraus, dass dieser Einschnitt nach außen deutlich erkennbar wird (vgl. BSG, Urteil vom 22.08.2000, B 2 U 18/99 R).

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

    Auszug aus LSG Bayern, 13.11.2007 - L 3 U 387/05
    Ob das betriebliche Interesse wesentlich ist, beurteilt sich in erster Linie nach den aufgrund von objektiven Anhaltspunkten nachvollziehbaren subjektiven Vorstellungen des Versicherten (BSGE 20, 215, 218).

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine gemischte Tätigkeit wesentlich betrieblichen Interessen zu dienen bestimmt war, ist, ob diese Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (BSGE 20, 215, 219; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 45/90

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg nach und von dem Ort der

    Auszug aus LSG Bayern, 13.11.2007 - L 3 U 387/05
    Erst mit dem Erreichen der ursprünglichen Reiseroute hätte - bei unterstellter Fahrt nach R. - grundsätzlich wieder Versicherungsschutz bestanden (vgl. BSG SozR Nr. 27 zu § 548 RVO; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8).

    Der vom Ehemann der Klägerin vor dem Unfall zurückgelegte Weg kann auch nicht in zwei Abschnitte aufgeteilt werden, nämlich in eine unversicherte Teilstrecke bis zur Firma F. und von dort - unter Unfallversicherungsschutz - bis nach R ... Eine solche Aufteilung wäre nur dann möglich, wenn die Strecke durch eine deutliche Zäsur in zwei Abschnitte getrennt werden kann (vgl. BSG SozR Nr. 4 zu § 548 RVO - neuntägiger Urlaubsaufenthalt als Zäsur - BSG SozR Nr. 27 zu § 548 RVO - aus eigenwirtschaftlichen Gründen eingeschobener Umweg zur Übernachtung keine Zäsur; vgl. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8).

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus LSG Bayern, 13.11.2007 - L 3 U 387/05
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zurechnungszusammenhang, vgl. BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Bayern, 13.11.2007 - L 3 U 387/05
    Bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 mit weiteren Nachweisen ).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Bayern, 13.11.2007 - L 3 U 387/05
    Dieser Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zur Zeit des Unfalls ausgeübten Verrichtung ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Bayern, 13.11.2007 - L 3 U 387/05
    Eine unerhebliche tatsächliche Unterbrechung, während der der Versicherungsschutz fortbesteht, liegt zudem nur vor, wenn die Unterbrechung zeitlich und räumlich nur ganz geringfügig ist und einer Verrichtung dient, die "im Vorbeigehen" und "ganz nebenher" erledigt wird (vgl. BSG, Urteil vom 09.12.2003, B 2 U 23/03 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 3).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1997 - 4 U 101/96

    Vom VN unentgeltlich an volljährigen Sohn überlassene Mietwohnung

  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

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