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   LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 112/16   

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https://dejure.org/2016,50809
LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 112/16 (https://dejure.org/2016,50809)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.12.2016 - L 10 AL 112/16 (https://dejure.org/2016,50809)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - L 10 AL 112/16 (https://dejure.org/2016,50809)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld; Wichtiger Grund zur außerordentliche Kündigung; Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung

  • rewis.io

    Teilerfolg der Klage gegen die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen der Zahlung von Arbeitsentgelt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung; Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de

    SGB III § 157 ; SGB III § 158 Abs. 2 S. 2 Nr. 3
    Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen der Zahlung von Arbeitsentgelt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10

    Außerordentliche Kündigung wegen Unterschlagung von 50 Euro aus der Kasse

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 112/16
    Danach können nicht bestimmte Tatsachen ohne Rücksicht auf die Besonderheit des Einzelfalls stets als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung anerkannt werden, da es im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB keine absoluten Kündigungsgründe gibt (vgl. BAG, Urteil vom 15.11.1984 - 2 AZR 613/83 - juris; LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10 - juris).
  • BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 137/90

    Erstattungspflicht des Arbeitslosen nach § 117 Abs. 4 S. 2 AFG

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 112/16
    S. hat nach dem Vergleich das Arbeitsentgelt und die Abfindung für diesen Zeitraum an die Klägerin trotz des zuvor erfolgten Anspruchsübergangs iSv § 115 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) mit für ihn befreiender Wirkung nachgezahlt (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 16.10.1991 - 11 RAr 137/90 - SozR 3-4100 § 117 Nr. 7).
  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83

    Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 112/16
    Danach können nicht bestimmte Tatsachen ohne Rücksicht auf die Besonderheit des Einzelfalls stets als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung anerkannt werden, da es im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB keine absoluten Kündigungsgründe gibt (vgl. BAG, Urteil vom 15.11.1984 - 2 AZR 613/83 - juris; LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10 - juris).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 112/16
    Dazu muss es dem Arbeitgeber im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar sein, den Arbeitnehmer auch nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen (vgl. dazu die Rspr des BAG, z. B.: Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - BAGE 115, 195; Urteil vom 14.09.1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18).
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 112/16
    Dazu muss es dem Arbeitgeber im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar sein, den Arbeitnehmer auch nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen (vgl. dazu die Rspr des BAG, z. B.: Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - BAGE 115, 195; Urteil vom 14.09.1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 112/16
    Da der Änderungsbescheid vom 05.02.2014 und der "Ablehnungsbescheid" vom 05.02.2014 mit dem Aufhebungsbescheid vom 05.02.2014 eine Einheit bilden - sie setzen das festgestellte Ruhen des Anspruchs auf Alg leistungsrechtlich um -, sind auch diese Gegenstand des Verfahrens (vgl. BSG, Urteil vom 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R - BSGE 84, 225; Urteil vom 12.05.2012 - B 11 AL 6/11 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 23; Urteil des Senats vom 22.04.2015 - L 10 AL 168/14).
  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - drohende

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 112/16
    Da der Änderungsbescheid vom 05.02.2014 und der "Ablehnungsbescheid" vom 05.02.2014 mit dem Aufhebungsbescheid vom 05.02.2014 eine Einheit bilden - sie setzen das festgestellte Ruhen des Anspruchs auf Alg leistungsrechtlich um -, sind auch diese Gegenstand des Verfahrens (vgl. BSG, Urteil vom 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R - BSGE 84, 225; Urteil vom 12.05.2012 - B 11 AL 6/11 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 23; Urteil des Senats vom 22.04.2015 - L 10 AL 168/14).
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 112/16
    Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine Sollvorschrift und stellt keine zwingende Vorschrift dar, so dass der Verstoß dagegen - das genaue Datum der Übergabe des vollständig abgefassten Urteils des SG an die Geschäftsstelle ist in den Akten nicht vermerkt, erfolgte aber spätestens am 03.05.2016, dem vermerkten Auslaufdatum - grundsätzlich unschädlich ist (vgl. dazu im Einzelnen: BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 4; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage, § 134 Rn. 4).
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