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   LSG Bayern, 15.01.2018 - L 14 R 5201/16   

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https://dejure.org/2018,39593
LSG Bayern, 15.01.2018 - L 14 R 5201/16 (https://dejure.org/2018,39593)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.01.2018 - L 14 R 5201/16 (https://dejure.org/2018,39593)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Januar 2018 - L 14 R 5201/16 (https://dejure.org/2018,39593)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 280
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2018 - L 14 R 5201/16
    Dies habe das Bundesverfassungsgericht vom 25. Juli 2012 mit der Entscheidung 2 BvE 9/11 festgestellt.

    Soweit die Klägerin die Wirksamkeit und das ordnungsgemäße Zustandekommen des SGB IV sowie des SGB VI aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den negativen Stimmgewichten bei Überhangsmandaten vom 25.07.2012 (Az.: 2 BvE 9/11, 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11) in Zweifel zieht, ergeben sich für den Senat insoweit keine Bedenken.

  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2018 - L 14 R 5201/16
    In der Entscheidung zum Bundeswahlgesetz vom 25.07.2012 weist das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung keine Rückwirkung aufweist, nachdem das Bundesverfassungsgericht das zuvor gesetzlich vorgesehene Sitzzuteilungsverfahren zwar in wesentlichen Teilen ebenfalls für verfassungswidrig erklärt hatte, hierfür jedoch die weitere Anwendbarkeit der gesetzlichen Vorschriften bis zum Ablauf einer Übergangsfrist mit Urteil vom 03.07.2008 (Az.: 2 BvC 1/07) eingeräumt hat.
  • BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 82/88

    Auskunftspflicht nach § 144 Abs. 3 AFG

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2018 - L 14 R 5201/16
    Die getroffene Prüfanordnung sowie die damit einhergehende Zwangsgeldandrohung nach § 66 Abs. 1 S. 1 SGB X iVm §§ 6 Abs. 1, 11, 13 VwVG sind daher nicht zu beanstanden, insbesondere durfte die Beklagte zur Durchsetzung der Mitwirkungspflicht bzw der Pflicht des Arbeitgebers zur Prüfhilfe ( §§ 98 Abs. 2 SGB X, 28 p Abs. 5 S.1 SGB IV, hier konkret der Pflichten aus §§ 7 bis 11 bzw 13 der Beitragsverfahrensverordnung, BVV) eine Prüfungsanordnung mittels Verwaltungsaktes erlassen, nachdem der Kläger eine Mitwirkungsverweigerung angekündigt hatte (vgl. Beschluss des LSG Baden-Württemberg v. 23.10.2013, Az L 4 R 4066/13 ER-B, sowie Urteil d. BSG v. 16.08.1989 Az 7 Rar 82/88).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - L 4 R 4066/13

    Betriebsprüfung - Auskunftspflicht des Arbeitgebers - Vorlage von Unterlagen der

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2018 - L 14 R 5201/16
    Die getroffene Prüfanordnung sowie die damit einhergehende Zwangsgeldandrohung nach § 66 Abs. 1 S. 1 SGB X iVm §§ 6 Abs. 1, 11, 13 VwVG sind daher nicht zu beanstanden, insbesondere durfte die Beklagte zur Durchsetzung der Mitwirkungspflicht bzw der Pflicht des Arbeitgebers zur Prüfhilfe ( §§ 98 Abs. 2 SGB X, 28 p Abs. 5 S.1 SGB IV, hier konkret der Pflichten aus §§ 7 bis 11 bzw 13 der Beitragsverfahrensverordnung, BVV) eine Prüfungsanordnung mittels Verwaltungsaktes erlassen, nachdem der Kläger eine Mitwirkungsverweigerung angekündigt hatte (vgl. Beschluss des LSG Baden-Württemberg v. 23.10.2013, Az L 4 R 4066/13 ER-B, sowie Urteil d. BSG v. 16.08.1989 Az 7 Rar 82/88).
  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 119/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2018 - L 14 R 5201/16
    Das System der Rentenversicherungsträger im Bereich der Bundesrepublik Deutschland war bereits Gegenstand einer Vielzahl von höchstrichterlichen Entscheidungen und hält sich hinsichtlich Organisation, Aufbau und Zuständigkeit im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. u. a. zuletzt Beschluss des BSG vom 10.10.2017, Az.: B 12 KR 119/16 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2020 - L 8 BA 90/19
    Diese Bestimmungen stellen eine ausreichende Regelung der sachlichen Zuständigkeit dar, da es sich um abstrakt-generelle Regelungen handelt, die nach allgemeinen Grundsätzen festlegen, ob die Betriebsprüfung von der DRV Bund als Bundesträger oder von einem Regionalträger durchzuführen ist (vgl. Bay. LSG Beschl. v. 15.1.2018 - L 14 R 5201/16 - juris Rn. 24 f.; vgl. zum Verfahren auch Scheer in: jurisPK-SGB IV, § 28p Rn. 120).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2022 - L 8 BA 195/20

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Diese Bestimmungen des GR stellen eine ausreichende Regelung der sachlichen Zuständigkeit dar, da es sich um abstrakt-generelle Regelungen handelt, die nach allgemeinen Grundsätzen festlegen, ob die Betriebsprüfung von der DRV Bund als Bundesträger oder von einem Regionalträger durchzuführen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 30.8.2021 - L 8 BA 28/20 B ER - juris Rn. 10 und Beschl. v. 2.9.2020 - L 8 BA 90/19 B ER - juris Rn. 8; LSG Bayern Beschl. v. 15.1.2018 - L 14 R 5201/16 - juris Rn. 24 f.; vgl. auch Scheer in: jurisPK-SGB IV, § 28p Rn. 138).
  • SG Augsburg, 19.02.2021 - S 2 BA 1/20

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Bescheid, Rentenversicherung, Krankenkasse,

    Die Beklagte teilte mit, dass sie für die Betriebsprüfung zuständig war, dies ergebe sich aus § 28 p Abs. 6 SGB IV. Die Zuständigkeitsregelung in der Deutschen Rentenversicherung sei auch mit höherrangigem Recht vergleichbar (vgl. LSG Bayern vom 15.01.2018, L 14 R 5201/16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2021 - L 8 BA 28/20

    Begründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden

    Diese Bestimmungen stellen eine ausreichende Regelung der sachlichen Zuständigkeit dar, da es sich um abstrakt-generelle Regelungen handelt, die nach allgemeinen Grundsätzen festlegen, ob die Betriebsprüfung von der DRV Bund als Bundesträger oder von einem Regionalträger durchzuführen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 2.9.2020 - L 8 BA 90/19 B ER - juris Rn. 8; LSG Bayern Beschl. v. 15.1.2018 - L 14 R 5201/16 - juris Rn. 24 f.; vgl. zum Verfahren auch Scheer in: jurisPK-SGB IV, § 28p Rn. 130 ff.).
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