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   LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 134/06   

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LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 134/06 (https://dejure.org/2007,17410)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.03.2007 - L 7 AS 134/06 (https://dejure.org/2007,17410)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. März 2007 - L 7 AS 134/06 (https://dejure.org/2007,17410)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Hilfebedürftigkeit für die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Berücksichtigung des Vermögens eines Partners bei Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft; Aufteilung der Kosten für Unterkunft und Heizung nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 134/06
    Auch das Bundessozialgericht hat entschieden, werde eine Unterkunft von weiteren Personen genutzt, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörten, erfolge die Zuordnung entsprechend einer Aufteilung nach "Kopfzahl" (BSG, Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R).

    Denn im o.g. Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - hat das Bundessozialgericht das Problem gestreift, ob die Aufteilung nach "Kopfzahl" auch dann gelten kann, wenn auch das volljährige Kind seinerseits im Rahmen von Sozialleistungen den auf ihn fallenden Anteil der Unterkunftskosten nicht geltend machen kann.

    Ein hinreichendes Maß an Systemgerechtigkeit, verbunden mit geeigneten Härteregelungen, wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht, auch wenn das hier tangierte verfassungsrechtliche Rechtsgut, das Recht auf ein menschenwürdiges Dasein und auf das Existenzminimum, von sehr hoher Wertigkeit ist (vgl. auch BVerfG, info also 1991, S. 154; vgl. zur Pauschalierung der Regelleistung des § 20 SGB II BSG, Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - RdNr. 46 ff. des Umdrucks; vorher bereits BayLSG, Urteil vom 21.06.2006 - L 7 AS 73/05 - sowie Urteile vom 26.10.2006 - L 7 AS 90/06 und L 7 AS 212/06).

    Dazu hat das Bundessozialgericht ausführlich Stellung bezogen (Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R):.

    Auch insoweit hat sich das Bundessozialgericht in einer keine Zweifel zulassenden Weise geäußert (Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R):.

  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 134/06
    Derartige Steuererstattungen sind grundsätzlich Einkommen (so die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zum Sozialhilferecht, vgl. BVerwGE 108, 296 (300 f.); BayLSG, Beschluss vom 23.01.2007 - L 7 B 1029/06 AS ER; auch BayLSG, Urteil vom 19.12.2006 - L 7 AS 225/06, wo Einkommen nur deswegen verneint worden ist, weil die Steuererstattung bereits vor Beginn des Bedarfszeitraums zugeflossen war; a.A. Brühl in: Münder, LPK-SGB 11, 2.

    Dabei handelt es sich um eine einmalige Einnahme (BVerwGE 108, 296 (301); Brühl, a.a.O.).

    Zudem sei darauf hingewiesen, dass auch nach § 8 Abs. 1 Satz 3, § 3 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung zur Durchführung des § 76 des Bundessozialhilfegesetzes eine zeitliche Aufteilung normiert war (vgl. BVerwGE 108, 296 (301)).

  • LSG Bayern, 19.12.2006 - L 7 AS 225/06

    Anrechnung einer Einkommensteuererstattung im Zusammenhang mit der Gewährung von

    Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 134/06
    Derartige Steuererstattungen sind grundsätzlich Einkommen (so die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zum Sozialhilferecht, vgl. BVerwGE 108, 296 (300 f.); BayLSG, Beschluss vom 23.01.2007 - L 7 B 1029/06 AS ER; auch BayLSG, Urteil vom 19.12.2006 - L 7 AS 225/06, wo Einkommen nur deswegen verneint worden ist, weil die Steuererstattung bereits vor Beginn des Bedarfszeitraums zugeflossen war; a.A. Brühl in: Münder, LPK-SGB 11, 2.

    Das läuft zwar der herkömmlichen Unterscheidung zwischen Einkommen und Vermögen zuwider (vgl. dazu Brühl, a.a.O., § 11 RdNr. 6), wonach Einkommen alles das ist, was jemand in der Bedarfszeit wertmäßig dazu erhält und Vermögen das, was er in der Bedarfszeit bereits hat (BayLSG, Urteil vom 19.12.2006 - L 7 AS 225/06 - unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Sozialhilferecht).

  • LSG Bayern, 26.10.2006 - L 7 AS 72/06

    Berücksichtigung der tatsächlichen Unterkunftskosten und Heizungskosten bei der

    Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 134/06
    Der Senat schließt sich der Auffassung der Beklagten und des Sozialgerichts an, dass hier eine Aufteilung der KdU nach Köpfen zu erfolgen hat (so bereits die Senatsurteile vom 29.09.2006 - L 7 AS 91/06 - sowie vom 26.10.2006 - L 7 AS 90/06 und L 7 AS 72/06).

    Die vom Einkommen abzusetzenden Beträge sind in § 11 Abs. 2 SGB II abschließend geregelt (BayLSG, Beschluss vom 06.03.2006 - L 7 B 674/05 AS ER, Urteil vom 21.07.2006 - L 7 AS 109/05 - sowie Urteil vom 26.10.2006 - L 7 AS 72/06).

  • LSG Bayern, 26.10.2006 - L 7 AS 90/06

    Anspruch auf übergangsweise Zahlung von den angemessenen Umfang übersteigenden

    Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 134/06
    Der Senat schließt sich der Auffassung der Beklagten und des Sozialgerichts an, dass hier eine Aufteilung der KdU nach Köpfen zu erfolgen hat (so bereits die Senatsurteile vom 29.09.2006 - L 7 AS 91/06 - sowie vom 26.10.2006 - L 7 AS 90/06 und L 7 AS 72/06).

    Ein hinreichendes Maß an Systemgerechtigkeit, verbunden mit geeigneten Härteregelungen, wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht, auch wenn das hier tangierte verfassungsrechtliche Rechtsgut, das Recht auf ein menschenwürdiges Dasein und auf das Existenzminimum, von sehr hoher Wertigkeit ist (vgl. auch BVerfG, info also 1991, S. 154; vgl. zur Pauschalierung der Regelleistung des § 20 SGB II BSG, Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - RdNr. 46 ff. des Umdrucks; vorher bereits BayLSG, Urteil vom 21.06.2006 - L 7 AS 73/05 - sowie Urteile vom 26.10.2006 - L 7 AS 90/06 und L 7 AS 212/06).

  • LSG Bayern, 29.09.2006 - L 7 AS 91/06

    Zulässigkeit einer Aufteilung von Unterkunftskosten nach Kopfteilen bei der

    Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 134/06
    Der Senat schließt sich der Auffassung der Beklagten und des Sozialgerichts an, dass hier eine Aufteilung der KdU nach Köpfen zu erfolgen hat (so bereits die Senatsurteile vom 29.09.2006 - L 7 AS 91/06 - sowie vom 26.10.2006 - L 7 AS 90/06 und L 7 AS 72/06).

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 29.09.2006 - L 7 AS 91/06 - unterstrichen, allein die Tatsache, dass das Kind gemäß § 7 Abs. 5 SGB II wegen des Bezugs von Leistungen nach dem BAföG vom Bezug des Alg II ausgeschlossen sei, könne keine Besonderheit begründen, die ein Abweichen von der Aufteilung nach "Kopfzahl" erforderlich erscheinen lassen könnte.

  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 45/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Arbeitslosengeld II -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 134/06
    Jedoch setzt ein Zuschlag nach Maßgabe des § 24 SGB II das Bestehen eines Anspruchs auf Alg II voraus; allein durch die Zuschlagsregelung kann also ein Anspruch auf Alg II nicht begründet werden (ebenso u.a. Rixen a.a.O. § 24 RdNr. 3; a.A. Sächsisches LSG, Urteil vom 20.07.2006 - L 3 AS 3/05 -, Revision anhängig unter B 11b AS 45/06 R, m.w.N.; Brünner in Lehr- und Praxiskommentar zum SGB II (LPK-SGB II), 2004, § 24 RdNr. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 8 AS 307/05

    Berücksichtigung von Unterkunftskosten in der Bedarfsberechnung für die

    Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 134/06
    Das Kindergeld für die in der streitigen Zeit im Haushalt lebende volljährige Tochter kann dieser somit nicht zugerechnet werden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.07.2005 - L 14 B 48/05 AS ER, ZfSH/SGB 2006, 94; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.03.2006 - L 8 AS 307/05, Revision anhängig unter B 11b AS 13/06 R).
  • LSG Bayern, 26.10.2006 - L 7 AS 212/06

    Einmalige Leistungen für die Anschaffung von Verbrauchsgütern nach dem

    Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 134/06
    Ein hinreichendes Maß an Systemgerechtigkeit, verbunden mit geeigneten Härteregelungen, wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht, auch wenn das hier tangierte verfassungsrechtliche Rechtsgut, das Recht auf ein menschenwürdiges Dasein und auf das Existenzminimum, von sehr hoher Wertigkeit ist (vgl. auch BVerfG, info also 1991, S. 154; vgl. zur Pauschalierung der Regelleistung des § 20 SGB II BSG, Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - RdNr. 46 ff. des Umdrucks; vorher bereits BayLSG, Urteil vom 21.06.2006 - L 7 AS 73/05 - sowie Urteile vom 26.10.2006 - L 7 AS 90/06 und L 7 AS 212/06).
  • VG Aachen, 26.07.2005 - 6 K 2882/03

    Ausgestaltung des Umfangs der bedarfsorientierten Grundsicherung; Anforderungen

    Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 134/06
    Bereits das Sozialhilferecht hatte sich einer engen Anlehnung an das Einkommensteuerrecht enthalten (vgl. VG Aachen, Urteil vom 26.02.2005 - 6 K 2882/03 -, ähnlich - wenn auch in anderem Kontext - Linhart/Adolph/Gröschel-Gundermann, BSHG, § 76 RdNr. 13 ).
  • LSG Bayern, 14.06.2005 - L 11 B 218/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Verlusten

  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 13/06 R

    Arbeitslosengeld II - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl auch bei

  • LSG Bayern, 23.01.2007 - L 7 B 1029/06

    Anrechnung einer Steuerrückzahlung als Einkommen; Bezug von Arbeitslosengeld

  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 89.85

    Anspruch auf Sozialhilfe - Heizkosten-Nachzahlung - Ablauf der Heizperiode -

  • LSG Bayern, 06.03.2006 - L 7 B 674/05

    Anforderung an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes und

  • LSG Bayern, 29.09.2006 - L 7 AS 41/06

    Zeitpunkt für die Berücksichtigung von Einkommen i.R.d. Bestimmung der

  • LSG Bayern, 21.07.2006 - L 7 AS 109/05

    Berücksichtigung des Einkommens der Ehefrau bei der Feststellung der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2005 - L 14 B 48/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Bedarfsgemeinschaft -

  • LSG Sachsen, 20.07.2006 - L 3 AS 3/05

    Anspruch auf Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem

  • LSG Bayern, 14.07.2005 - L 7 B 163/05

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Berechnung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2007 - L 19 B 134/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 7 AS 4/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Einigkeit besteht aber insoweit, dass bei der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens nach § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB II die notwendigen Ausgaben für jede festgestellte Einkommensart gesondert festzustellen sind (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. März 2007 - L 7 AS 134/06 - und LSG Berlin-Brandenburg 06.03.2008 - L 28 AS 1276/07).
  • LSG Bayern, 14.03.2008 - L 7 AS 258/07

    Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Stromkosten im Rahmen von

    Der Senat hat dies im Urteil vom 15.03.2007 - L 7 AS 134/06 folgendermaßen begründet:.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2008 - L 28 AS 1276/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schüler-BAföG -

    Bei der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens nach § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB II sind deshalb die notwendigen Ausgaben für jede festgestellte Einkommensart gesondert festzustellen (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. März 2007 - L 7 AS 134/06 -, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 26/06
    Aber anders als im Steuerrecht findet im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II bei der Bestimmung des anzurechnenden Einkommens ein Verlustausgleich - zwischen den Einkunftsarten - nicht statt (ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urt. vom 6. März 2008 - L 28 AS 1276/06 -, zit. nach juris, Rz. 27; BayLSG, Urt. vom 15. März 2007 - L 7 AS 134/06 -, zit. nach juris, Rz. 49ff.; vgl. auch SächsLSG, Beschl. vom 14. Juni 2010 - L 7 AS 223/09 B ER -, zit. nach juris, Rz. 42); denn der Gesetz- und Verordnungsgeber des Sozialgesetzbuches Zweites Buch hat anders als im Sozialhilferecht (s. dazu § 10 Satz 2 der Durchführungsverordnung zu § 82 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, vom 28. November 1962, BGBl. I S. 692, zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 21. März 2005, BGBl. I S. 818) nicht einmal in Härtefällen wie etwa bei Anlaufschwierigkeiten, aber begründeter Aussicht auf baldige Gewinnerzielung (vgl. BSG, Urt. vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 75/91 -, ">134%20AFG%20Nr.%207#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4100 § 134 AFG Nr. 7 -, zit. nach juris, Rz. 23) einen Verlustausgleich für zulässig erachtet.
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