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   LSG Bayern, 15.04.2010 - L 8 SO 61/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,17427
LSG Bayern, 15.04.2010 - L 8 SO 61/10 B ER (https://dejure.org/2010,17427)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.04.2010 - L 8 SO 61/10 B ER (https://dejure.org/2010,17427)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. April 2010 - L 8 SO 61/10 B ER (https://dejure.org/2010,17427)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - Zuwarten bis zur endgültigen Entscheidung - Bedrohung der physischen Existenz - Grundsatz der Amtsermittlung - Mitwirkungsobliegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Anordnungsanspruch bei Verletzung der Mitwirkungsobliegenheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Anordnungsanspruch bei Verletzung der Mitwirkungsobliegenheiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Bayern, 23.03.2009 - L 8 SO 36/09

    1. Ist eine abschließende Prüfung im Rahmen der für das Eilverfahren zur

    Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2010 - L 8 SO 61/10
    Eine Bedrohung der pysischen Existenz liegt jedenfalls nicht vor, wenn lediglich ein Bestandteil des Regelsatzes fehlt, der nicht der Befriedigung einer gegenwärtigen Notlage, sondern der Ansparung für zukünftige Bedarfe wegen einmaliger anfallender Bedarfslagen dient (vgl. dazu den Beschluss des entscheidenden Senats vom 23.03.2009, Az.:L 8 SO 36/09 B ER).

    Sie entspricht jedenfalls dem Bestandteil des Regelsatzes, der nicht der Befriedigung einer gegenwärtigen Notlage dient, sondern der Ansparung für zukünftige Bedarfe wegen einmaliger anfallender Bedarfslagen (vgl. dazu den Beschluss des entscheidenden Senats vom 23.03.2009, Az.:L 8 SO 36/09 B ER).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2010 - L 8 SO 61/10
    Zutreffend hat das SG auf S. 3 seines Beschlusses auch angeführt, dass in Fällen, in denen es um Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums geht, eine Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzes aufgrund fehlender Erfolgsaussichten der Hauptsache nur zulässig ist, wenn das Gericht die Sach- und Rechtslage abschließend und nicht nur summarisch geprüft hat (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 Az. 1 BvR 569/05 und Beschluss vom 06.02.2007 Az. 1 BvR 3101/06).

    Eine "Gefahr der Entstehung schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Beeinträchtigungen" iSd Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05, vom 29.7.2003 - 2 BvR 311/03, vom 30.7.2003 - 1 BvR 646/02 = NVwZ 2004, 96 und vom 6.2.2007 - 1 BvR 3101/06) besteht damit nicht (vgl. dazu Beschluss des erkennenden Senats vom 03.12.2009, Az.: L 8 SO 191/09 B ER).

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2010 - L 8 SO 61/10
    Zutreffend hat das SG auf S. 3 seines Beschlusses auch angeführt, dass in Fällen, in denen es um Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums geht, eine Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzes aufgrund fehlender Erfolgsaussichten der Hauptsache nur zulässig ist, wenn das Gericht die Sach- und Rechtslage abschließend und nicht nur summarisch geprüft hat (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 Az. 1 BvR 569/05 und Beschluss vom 06.02.2007 Az. 1 BvR 3101/06).

    Eine "Gefahr der Entstehung schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Beeinträchtigungen" iSd Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05, vom 29.7.2003 - 2 BvR 311/03, vom 30.7.2003 - 1 BvR 646/02 = NVwZ 2004, 96 und vom 6.2.2007 - 1 BvR 3101/06) besteht damit nicht (vgl. dazu Beschluss des erkennenden Senats vom 03.12.2009, Az.: L 8 SO 191/09 B ER).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2010 - L 8 SO 61/10
    Eine "Gefahr der Entstehung schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Beeinträchtigungen" iSd Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05, vom 29.7.2003 - 2 BvR 311/03, vom 30.7.2003 - 1 BvR 646/02 = NVwZ 2004, 96 und vom 6.2.2007 - 1 BvR 3101/06) besteht damit nicht (vgl. dazu Beschluss des erkennenden Senats vom 03.12.2009, Az.: L 8 SO 191/09 B ER).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

    Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2010 - L 8 SO 61/10
    Im Übrigen liegt bereits ein Antrag auf Grundsicherung nach dem SGB II vor (vgl. zur Weitergeltung von Anträgen Urteil des BSG vom 28.10.2009, B 14 AS 56/08 R, Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2010 - L 8 SO 61/10
    13 Das Grundrecht des Ast auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010, 1 BvL 1/09 u.a.) ist hier nicht verletzt.
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 56/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - verspätete Abgabe des

    Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2010 - L 8 SO 61/10
    Im Übrigen liegt bereits ein Antrag auf Grundsicherung nach dem SGB II vor (vgl. zur Weitergeltung von Anträgen Urteil des BSG vom 28.10.2009, B 14 AS 56/08 R, Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R).
  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 646/02

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde eines Konkurrenten gegen die sog.

    Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2010 - L 8 SO 61/10
    Eine "Gefahr der Entstehung schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Beeinträchtigungen" iSd Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05, vom 29.7.2003 - 2 BvR 311/03, vom 30.7.2003 - 1 BvR 646/02 = NVwZ 2004, 96 und vom 6.2.2007 - 1 BvR 3101/06) besteht damit nicht (vgl. dazu Beschluss des erkennenden Senats vom 03.12.2009, Az.: L 8 SO 191/09 B ER).
  • LSG Bayern, 03.12.2009 - L 8 SO 191/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - Vorliegen besonderer Gründe -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2010 - L 8 SO 61/10
    Eine "Gefahr der Entstehung schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Beeinträchtigungen" iSd Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05, vom 29.7.2003 - 2 BvR 311/03, vom 30.7.2003 - 1 BvR 646/02 = NVwZ 2004, 96 und vom 6.2.2007 - 1 BvR 3101/06) besteht damit nicht (vgl. dazu Beschluss des erkennenden Senats vom 03.12.2009, Az.: L 8 SO 191/09 B ER).
  • LSG Bayern, 07.09.2010 - L 8 SO 151/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund - Sicherung des

    Zur Größenordnung des Bestandteils des Regelsatzes, der nicht der Befriedigung einer gegenwärtigen Notlage dient, sondern der Ansparung für zukünftige Bedarfe wegen einmaliger anfallender Bedarfslagen dient (vgl. dazu den Beschlüsse des entscheidenden Senats vom 23.03.2009, Az.: L 8 SO 36/09 B ER und vom 15.04.2010 Az.: L 8 SO 61/10 B ER sowie vom 03.12.2009, Az.: L 8 SO 191/09 B ER).

    Sie entspricht in etwa dem Bestandteil des Regelsatzes, der nicht der Befriedigung einer gegenwärtigen Notlage dient, sondern der Ansparung für zukünftige Bedarfe wegen einmaliger anfallender Bedarfslagen dient (vgl. dazu den Beschlüsse des entscheidenden Senats vom 23.03.2009, Az.: L 8 SO 36/09 B ER und vom 15.04.2010 Az.: L 8 SO 61/10 B ER sowie vom 03.12.2009, Az.: L 8 SO 191/09 B ER).

  • LSG Bayern, 13.12.2010 - L 8 SO 207/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums -

    Diese erlaubt auch unter Berücksichtigung des weitgehend aufgezehrten Schonvermögens von 2600 EUR nicht mehr die unmittelbare Befriedigung des existenziellen Bedarfs (vgl. zur Größenordnung des Bestandteils des Regelsatzes, der nicht der Befriedigung einer gegenwärtigen Notlage dient, sondern der Ansparung für zukünftige Bedarfe wegen einmaliger anfallender Bedarfslagen dient, Beschlüsse des entscheidenden Senats vom 23.03.2009, Az.: L 8 SO 36/09 B ER, vom 07.09.2010, Az.: L 8 SO 151/10 B ER und vom 15.04.2010 Az.: L 8 SO 61/10 B ER sowie vom 03.12.2009, Az.: L 8 SO 191/09 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2010 - L 19 AS 1439/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Da die Antragstellerin der ihr im einstweiligen Rechtschutzverfahren obliegenden Mitwirkungspflicht (vgl. hierzu BayLSG Beschluss vom 15.04.2010 - L 8 SO 61/10 B ER) nicht genügt hat, hat sie die sich daraus ergebenden Beweisnachteile - Nichtglaubhaftmachung eines Anspruchs auf Auszahlung von höheren Leistungen als 487, 48 EUR - zu tragen.
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