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LSG Bayern, 15.05.2002 - L 18 U 212/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung eines Knorpelschaden am rechten Kniegelenk als Folge eines Arbeitsunfalles
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 22.04.1999 - S 2 U 363/97
- LSG Bayern, 15.05.2002 - L 18 U 212/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus LSG Bayern, 15.05.2002 - L 18 U 212/99
Voraussetzung dafür, dass eine Gesundheitsstörung als Folge eines Arbeitsunfalles gemäß § 548 Abs. 1 Satz 1 RVO anerkannt werden kann, ist, dass zwischen dem Unfall und der Gesundheitsstörung ein mit Wahrscheinlichkeit zu bejahender ursächlicher Zusammenhang besteht (BSGE 12, 242, 245 ff; 45, 285, 286;… Lauterbach/Watermann Gesetzliche Unfallversicherung, Kommentar, 3. Auflage, Anm 3 zu § 548 RVO).Unter hinreichender Wahrscheinlichkeit ist eine Wahrscheinlichkeit zu verstehen, nach der bei vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommt (BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286).
- BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
Auszug aus LSG Bayern, 15.05.2002 - L 18 U 212/99
Voraussetzung dafür, dass eine Gesundheitsstörung als Folge eines Arbeitsunfalles gemäß § 548 Abs. 1 Satz 1 RVO anerkannt werden kann, ist, dass zwischen dem Unfall und der Gesundheitsstörung ein mit Wahrscheinlichkeit zu bejahender ursächlicher Zusammenhang besteht (BSGE 12, 242, 245 ff; 45, 285, 286;… Lauterbach/Watermann Gesetzliche Unfallversicherung, Kommentar, 3. Auflage, Anm 3 zu § 548 RVO). - BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70
Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang
Auszug aus LSG Bayern, 15.05.2002 - L 18 U 212/99
Unter hinreichender Wahrscheinlichkeit ist eine Wahrscheinlichkeit zu verstehen, nach der bei vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommt (BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286).