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   LSG Bayern, 15.11.2017 - L 19 R 287/14   

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https://dejure.org/2017,48339
LSG Bayern, 15.11.2017 - L 19 R 287/14 (https://dejure.org/2017,48339)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.11.2017 - L 19 R 287/14 (https://dejure.org/2017,48339)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. November 2017 - L 19 R 287/14 (https://dejure.org/2017,48339)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Abzweigung aus einer Altersrente bei Verletzung von Unterhaltspflichten; Anwendbarkeit der Düsseldorfer Tabelle für die Berechnung des Selbstbehalts; Keine Kostenfreiheit des die Abzweigung Begehrenden im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Abzweigung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und Belassung des Selbstbehalts nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenversicherung; Abzweigungsentscheidung; Verletzung einer bestehenden Unterhaltsverpflichtung; Feststellung der Unterhaltsfähigkeit

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Abzweigung aus einer Altersrente bei Verletzung von Unterhaltspflichten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 34/07 R

    Arbeitslosengeld II - Abzweigung - Vorliegen eines Unterhaltstitels - keine

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2017 - L 19 R 287/14
    Derjenige, der die Abzweigung begehrt, gehört nicht zum kostenprivilegierten Personenkreis des § 183 SGG (BSG Urteil vom 17.03.2009 - B 14 AS 34/07 R).

    Derjenige, der die Abzweigung begehrt, gehört nicht zum kostenprivilegierten Personenkreis des § 183 SGG (BSG Urteil vom 17.03.2009 - B 14 AS 34/07 R - zit. nach juris).

    Denn mit der Abzweigung wird kein eigenständiger, von dem bewilligten Leistungsanspruch zu unterscheidender Sozialleistungsanspruch geschaffen (vgl. BSG Urteil vom 17.03.2009 a.a.O.).

  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 30/08 R

    Abzweigung von Geldleistungen bei Verletzung der Unterhaltspflicht -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2017 - L 19 R 287/14
    Denn die Düsseldorfer Tabelle wird - jedenfalls für die Praxis in den alten Bundesländern - als allgemein geeigneter Maßstab für die pauschalierende Berechnung des Selbstbehalts des Leistungsberechtigten akzeptiert; eine darüber hinausgehende Prüfung jedes Einzelfalls würde dem Charakter der Abzweigung als Soforthilfemaßnahme widersprechen (zuletzt BSG Urteil 08.07.2009 - B 11 AL 30/08 R).

    Denn die Düsseldorfer Tabelle wird - jedenfalls für die Praxis in den alten Bundesländern - als allgemein geeigneter Maßstab für die pauschalierende Berechnung des Selbstbehalts des Leistungsberechtigten akzeptiert; eine darüber hinausgehende Prüfung jedes Einzelfalls würde dem Charakter der Abzweigung als Soforthilfemaßnahme widersprechen (BSG Urteil vom 23.10.1985 - 7 RAr 32/84, BSG Urteil vom 13.05.1987 - 7 RAr 13/68, BSG Urteil vom 07.10.2004 - B 11 AL 13/04 R, BSG Urteil 08.07.2009 - B 11 AL 30/08 R, LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 23.02.2012 - L 9 AS 764/11, zit. jew. nach juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2012 - L 9 AS 764/11

    Abzweigung; Unterhaltsansprüche; Düsseldorfer Tabelle; Anwendbarkeit auch bei SGB

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2017 - L 19 R 287/14
    Denn die Düsseldorfer Tabelle wird - jedenfalls für die Praxis in den alten Bundesländern - als allgemein geeigneter Maßstab für die pauschalierende Berechnung des Selbstbehalts des Leistungsberechtigten akzeptiert; eine darüber hinausgehende Prüfung jedes Einzelfalls würde dem Charakter der Abzweigung als Soforthilfemaßnahme widersprechen (BSG Urteil vom 23.10.1985 - 7 RAr 32/84, BSG Urteil vom 13.05.1987 - 7 RAr 13/68, BSG Urteil vom 07.10.2004 - B 11 AL 13/04 R, BSG Urteil 08.07.2009 - B 11 AL 30/08 R, LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 23.02.2012 - L 9 AS 764/11, zit. jew. nach juris).
  • BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 32/84

    Auszahlung von Teilen einer Arbeitslosenhilfe - Unterhaltsanspruch - Abzweigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2017 - L 19 R 287/14
    Denn die Düsseldorfer Tabelle wird - jedenfalls für die Praxis in den alten Bundesländern - als allgemein geeigneter Maßstab für die pauschalierende Berechnung des Selbstbehalts des Leistungsberechtigten akzeptiert; eine darüber hinausgehende Prüfung jedes Einzelfalls würde dem Charakter der Abzweigung als Soforthilfemaßnahme widersprechen (BSG Urteil vom 23.10.1985 - 7 RAr 32/84, BSG Urteil vom 13.05.1987 - 7 RAr 13/68, BSG Urteil vom 07.10.2004 - B 11 AL 13/04 R, BSG Urteil 08.07.2009 - B 11 AL 30/08 R, LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 23.02.2012 - L 9 AS 764/11, zit. jew. nach juris).
  • BSG, 20.05.1987 - 10 RKg 18/85

    Befristete Aufenthaltserlaubnis - Ausländer - Aufenthalt - Kindergeld

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2017 - L 19 R 287/14
    Grundsätzlich hat ein Ausländer, der sich nur aufgrund einer befristeten Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufhalten darf, dort nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt (BSG Urteil vom 10. Senat - 10 RKg 18/85, zit. nach juris).
  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 99/96

    Verfügbarkeit eines immatrikulierten Studenten

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2017 - L 19 R 287/14
    "Wirkung für die Zukunft" bedeutet hier für die Zeit nach der Bekanntgabe des Aufhebungsbescheides (BSG Urteil vom 24.07.1997 - 11 RAr 99/96, zit. nach juris).
  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 170/05

    Umfang des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2017 - L 19 R 287/14
    Dies ergibt sich in diesem Sinne nur in den Fallgestaltungen des § 1603 Abs. 2 BGB, nach denen Eltern ihren minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet sind, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden, und der notwendige Selbstbehalt mit Beträgen zu bemessen ist, die dem sozialhilferechtlichen Bedarf entsprechen oder allenfalls geringfügig darüber hinausgehen (s. BGH Urteil vom 09.01.2008 - XII ZR 170/05, zit. nach juris).
  • BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 13/04 R

    Abzweigung bei Verletzung der Unterhaltspflicht - minderjährige Kinder -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2017 - L 19 R 287/14
    Denn die Düsseldorfer Tabelle wird - jedenfalls für die Praxis in den alten Bundesländern - als allgemein geeigneter Maßstab für die pauschalierende Berechnung des Selbstbehalts des Leistungsberechtigten akzeptiert; eine darüber hinausgehende Prüfung jedes Einzelfalls würde dem Charakter der Abzweigung als Soforthilfemaßnahme widersprechen (BSG Urteil vom 23.10.1985 - 7 RAr 32/84, BSG Urteil vom 13.05.1987 - 7 RAr 13/68, BSG Urteil vom 07.10.2004 - B 11 AL 13/04 R, BSG Urteil 08.07.2009 - B 11 AL 30/08 R, LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 23.02.2012 - L 9 AS 764/11, zit. jew. nach juris).
  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R

    Versicherter iS von § 183 SGG - Nachholung der Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2017 - L 19 R 287/14
    Der Senat konnte die Kostenentscheidung des Sozialgerichts ändern und den Streitwert auch für das Klageverfahren festlegen; das Verbot der reformatio in peius gilt insoweit nicht (BSG Urteil vom 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R, zit. nach juris).
  • BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R

    Aufhebung der Vergabe von Haushaltsmitteln aufgrund Richtlinien

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2017 - L 19 R 287/14
    Bei Rücknahme einer Leistungsbewilligung beginnt die Zukunftswirkung eines Bescheides aber nicht bereits mit dem Tag nach dem Zugang, sondern erst mit dem Beginn des nächsten Leistungszeitraums (BSG Urteil vom 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R, zit. nach juris).
  • LSG Bayern, 09.01.2018 - L 15 BL 10/17

    Anspruch auf Blindengeld gemäß dem Bayerischen Blindengeldgesetz - Übereinkommen

    Abzustellen ist bei der Auslegung gem. §§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darauf, wie der Kläger die Willenserklärung des Beklagten unter Berücksichtigung der bekannten Begleitumstände vernünftigerweise verstehen durfte (vgl. z.B. das Urteil des BayLSG vom 15.11.2017 - L 19 R 287/14).
  • SG Regensburg, 25.04.2022 - S 6 SO 81/20

    Leistungen der Eingliederungshilfe, Eingliederungshilfeleistung,

    Abzustellen ist bei der Auslegung auf die §§ 133, 157 BGB, also darauf, wie der Kläger eine Willenserklärung unter Berücksichtigung der bekannten Begleitumstände vernünftigerweise verstehen durfte: LSG Bayern v. 15.11.2017 - L 19 R 287/14.
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