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   LSG Bayern, 16.01.2013 - L 12 KA 77/12   

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https://dejure.org/2013,24090
LSG Bayern, 16.01.2013 - L 12 KA 77/12 (https://dejure.org/2013,24090)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.01.2013 - L 12 KA 77/12 (https://dejure.org/2013,24090)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - L 12 KA 77/12 (https://dejure.org/2013,24090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    MVZ: Sitz kann nicht in Filiale verlegt werden, die in anderem Planungsbereich liegt

  • jusmedicus.de (Kurzinformation)

    Planungsbereichsübergreifender Erwerb von Vertragsarztsitzen durch MVZ im Wege des Zulassungsverzichts und der Anstellung des Praxisinhabers unzulässig

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • SG Nürnberg, 28.03.2012 - S 1 KA 60/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung der Anstellung eines Vertragsarztes in

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2013 - L 12 KA 77/12
    L 12 KA 77/12 S 1 KA 60/11.

    -2- Der 12. Senat des Bayer. Landessozialgerichts hat auf die mündliche Verhandlung in München am 16. Januar 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bayer. Landessozialgericht Spiegl, den Richter am Bayer. Landessozialgericht Dr. Adolf und die Richterin am Bayer. Landessozialgericht Kunz sowie die ehrenamtlichen Richter Dr. Speckner und Hackenberg für Recht erkannt: I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 28.03.2012, S 1 KA 60/11 sowie der Bescheid des Beklagten vom 19.10.2011 (Beschluss vom 29.09.2011) aufgehoben und der Widerspruch der Beigeladenen zu 9. gegen den Beschluss des Zulassungsausschusses vom 23.03.2011 (Bescheid vom 13.04.2011) zurückgewiesen.

    L 12 KA 77/12 das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 28.03.2012 (S 1 KA 60/11) sowie den Bescheid des Beklagten vom 19.10.2011 (Beschluss vom 29.09.2011), mit dem dem MVZ S., G., S., in Trägerschaft der OSG MVZ Betriebs GmbH mit Sitz in den A-Stadt, A-Straße die Genehmigung zur Beschäftigung von Frau Dr. med.

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 12/10 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - keine Begrenzung auf höchstens zwei

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2013 - L 12 KA 77/12
    Durch die Entscheidung des BSG vom 09.02.2011 - B 6 KA 12/10 R - sei klargestellt, dass Rechtsgrundlage für die Begrenzung für Tätigkeiten von MVZs an weiteren Standorten allein § 17 Abs. 1a Satz 3 i. V. m. Satz 5 BMV-Ä/§ 13 Abs. 7a Satz 3 i.V.m. Satz 5 EKV-Ä bilde.

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des BSG vom 09.02.2011 - B 6 KA 12/10 R.

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 8/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine "Verlegung" einer Anstellung eines Arztes

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2013 - L 12 KA 77/12
    Auf der Grundlage dieser Regelungen sind dem Interessenten verschiedene Möglichkeiten eröffnet, trotz festgestellter Überversorgung eine Zulassung oder Anstellung zu erlangen (vgl. zuletzt BSG vom 23.3.2011 - B 6 KA 8/10 R).
  • SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 45/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2013 - L 12 KA 77/12
    Ferner habe das SG Marburg in seinem Urteil vom 16.07.2008 - S 12 KA 45/08 - bestätigt, dass ein MVZ die Praxis zunächst an den eigenen Sitz verlegen müsse und es ihm ggf. vorbehalten bleibe, am Sitz der übernommenen Praxis eine Zweigpraxis zu betreiben.
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 44/10 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Flexibilisierungsoptionen des

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2013 - L 12 KA 77/12
    Der Grundsatz, dass einem Vertragsarzt (nur) ein Vertragsarztsitz zugeordnet werden kann, liegt dem Ordnungssystem des Vertragsarztrechts mit der Bedarfsplanung und Honorarverteilung als wesentlichem Element zu Grunde (vergleiche Beschluss des BSG, 9. Februar 2011, B 6 KA 44/10 B).
  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 15/15
    Es sei klargestellt worden, dass bei einer Verlegung eines Vertragsarztsitzes innerhalb desselben überversorgten Planungsbereichs die lokale Versorgungssituation vor Ort zur Versagung der Genehmigung führen könne (Hinweis auf Bayerisches LSG, Urteil vom 16. Januar 2013 - L 12 KA 77/12, juris Rn. 32; Kremer/Wittmann, a.a.O. Rn. 1054; Bäune a.a.O., § 24 Rn. 11; Dorra/Stellpflug, a.a.O., 239, 241; Schallen, Ärzte-ZV, 8. Aufl. 2012, § 24 Rn. 55).
  • SG Dresden, 28.01.2015 - S 18 KA 253/14
    Soweit das Bayerische Landessozialgericht in seinem Urteil vom 16.01.2013, Az. L 12 KA 77/12, die Kombination aus beiden zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten - Anstellung nach § 103 Abs. 4a Satz 1 SGB V in einer Zweigpraxis im einem anderen Planungsbereich als dem, in dem das Medizinische Versorgungszentrum seinen Sitz - für unzulässig gehalten hat, ist dem jedenfalls für die vorliegende Konstellation nicht zu folgen (ebenfalls kritisch: Pawlita in: Juris-PK SGB V, § 95, Rn. 288.2; Reiter, GesR 2013, S. 531 f.).
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