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   LSG Bayern, 16.01.2018 - L 5 KR 601/15   

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https://dejure.org/2018,7749
LSG Bayern, 16.01.2018 - L 5 KR 601/15 (https://dejure.org/2018,7749)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.01.2018 - L 5 KR 601/15 (https://dejure.org/2018,7749)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - L 5 KR 601/15 (https://dejure.org/2018,7749)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattung von Kosten für eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Kosten für eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation; Spezialgesetzlicher Erstattungsanspruch gegen den materiell-rechtlich originär zuständigen Rehabilitationsträger; Bewusste Kenntnis der Unzuständigkeit; Rechtsmissbrauch; Rentenantragstellung des ...

  • rewis.io

    Erstattungsstreit zwischen einer Krankenkasse und einem Rentenversicherungsträger über Kosten für eine medizinische Rehabilitation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Kosten für eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 72 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Angelegenheiten der Krankenkassen | Erstattungsansprüche | Kosten für medizinische Rehabilitationsleistung und gesetzliche Rentenversicherung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2018 - L 5 KR 601/15
    Dieser spezielle Anspruch geht den allgemeinen Erstattungsansprüchen nach dem SGB X vor (vgl. BSG, Urt. v. 26.06.2007, Az.: B 1 KR 34/06 R).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist ein erstangegangener Rehabilitationsträger, der seine Zuständigkeit geprüft und bejaht hat, hinsichtlich einer möglichen Korrektur auf die Erstattungsansprüche der §§ 103 und 104 SGB X begrenzt (vgl. BSG, Urteil vom 26.6.2007, Az.: B 1 KR 34/06 R, Rz. 21 ff nach juris).

    Da die Klägerin als erstangegangener Träger die Rehaleistungen in Bejahung ihrer Zuständigkeit erbracht hat, ist § 103 SGB X als Anspruchsgrundlage zwar nicht grundsätzlich auszuschließen (BSG, Urt. v. 26.06.2007, a.a.O.), denn sie muss im Nachhinein zu einer Korrektur im Rahmen der Erstattung befugt sein.

  • Drs-Bund, 16.01.2001 - BT-Drs 14/5074
    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2018 - L 5 KR 601/15
    Die zeitgerechte, zügige Erbringung von Leistungen zur Teilhabe liegt im Interesse der Leistungsberechtigten, aber auch der zuständigen Rehabilitationsträger (BT-Drucks. 14/5074 S. 102 f.).

    aa) Das Vorrangverhältnis der ambulanten Leistungserbringung im SGB V (§ 40 Abs. 2 SGB V) ist allein von medizinischen Gründen geprägt, während im Recht der Rentenversicherung über § 19 Abs. 2 SGB IX die Flexibilität nach dem Bedürfnissen des Versicherten, insbesondere im Hinblick auf die familiäre Situation, im Vordergrund steht (BT-Drucks. 14/5074 S. 104).

  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R

    Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber der

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2018 - L 5 KR 601/15
    Die Festlegung einer Regel-Obergrenze fixiert im Wege einer Soll-Vorschrift klar die Dauer, die nur unter den genannten strengen Voraussetzungen erweitert werden kann (vgl. BSG, Urt. v. 30.5.2006, Az.: B 1 KR 17/05 R).
  • SG Karlsruhe, 26.07.2016 - S 14 KR 1317/15

    Rentenversicherung - Krankenversicherung - Gewährung von medizinischen Leistungen

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2018 - L 5 KR 601/15
    Dies ist vorliegend nicht gegeben, zumal der Bewilligungsbescheid vom 14.11.2008 nicht Entsprechendes enthält (aA SG Karlsruhe, Urt. v. 26.07.2016, Az.: S 14 KR 1317/15).
  • BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83

    Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2018 - L 5 KR 601/15
    Eine Dauerwirkung ist bereits dem Verwaltungsakt beizumessen, der in rechtlicher Hinsicht über den Zeitpunkt seiner Bekanntgabe bzw. Bindungswirkung hinaus Wirkung entfaltet (BSG, Urt. v. 16.02.1984, Az.: 1 RA 15/83 unter Hinweis auf die Legaldefinition in § 31 SGB X; BSG, Urt. v. 28.09.1999, Az.: B 2 U 32/98 R), bzw. dessen rechtliche Wirkungen sich über eine einmalige Gestaltung der Rechtslage hinaus auf eine gewisse zeitliche Dauer erstrecken (BSG, Urt. v. 30.01.1985, Az.: 1 RJ 2/84).
  • BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84

    Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2018 - L 5 KR 601/15
    Eine Dauerwirkung ist bereits dem Verwaltungsakt beizumessen, der in rechtlicher Hinsicht über den Zeitpunkt seiner Bekanntgabe bzw. Bindungswirkung hinaus Wirkung entfaltet (BSG, Urt. v. 16.02.1984, Az.: 1 RA 15/83 unter Hinweis auf die Legaldefinition in § 31 SGB X; BSG, Urt. v. 28.09.1999, Az.: B 2 U 32/98 R), bzw. dessen rechtliche Wirkungen sich über eine einmalige Gestaltung der Rechtslage hinaus auf eine gewisse zeitliche Dauer erstrecken (BSG, Urt. v. 30.01.1985, Az.: 1 RJ 2/84).
  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 11/84

    Finalprinzip der Rehabilitation - Zuständigkeit bei Behandlung in Kur- oder

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2018 - L 5 KR 601/15
    Es wäre demnach in einem solchen Fall rechtsmissbräuchlich, die Leistungen auf den an sich zuständigen Leistungsträger abwälzen zu wollen (BSG, Urt. v. 17.7.1985, Az.: 1 RA 11/84).
  • BSG, 17.06.1993 - 5 RJ 13/90

    Erstattungsanspruch - Zusammenarbeit der Leistungsträger - Eintritt des

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2018 - L 5 KR 601/15
    Hieraus folgt eine allgemeine, der Kooperationsbeziehung immanente Verpflichtung, eine Entscheidung zu korrigieren, die offensichtlich fehlerhaft ist und einem anderen Leistungsträger zum Nachteil gereicht, oder zumindest ihn so zu stellen, als wenn von Anfang an richtig entschieden worden wäre (vgl. BSG, Urt. v. 17.06.1993, Az.: 13/5 RJ 13/90).
  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 32/98 R

    Verletztenrente - Abfindung - Überprüfung - Rücknahme - Anrechnung -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2018 - L 5 KR 601/15
    Eine Dauerwirkung ist bereits dem Verwaltungsakt beizumessen, der in rechtlicher Hinsicht über den Zeitpunkt seiner Bekanntgabe bzw. Bindungswirkung hinaus Wirkung entfaltet (BSG, Urt. v. 16.02.1984, Az.: 1 RA 15/83 unter Hinweis auf die Legaldefinition in § 31 SGB X; BSG, Urt. v. 28.09.1999, Az.: B 2 U 32/98 R), bzw. dessen rechtliche Wirkungen sich über eine einmalige Gestaltung der Rechtslage hinaus auf eine gewisse zeitliche Dauer erstrecken (BSG, Urt. v. 30.01.1985, Az.: 1 RJ 2/84).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 90/18

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe

    Der Träger der Sozialhilfe darf zudem die Leistung nicht nach außen erkennbar als eigene gewähren (vgl. BSG, Urt. v. 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R -, juris, Rn. 18; BayLSG, Urt. v. 16.01.2018 - L 5 KR 601/15 -, juris, Rn. 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - L 11 KR 392/17

    Anspruch auf Gewährung stationärer Leistungen zur medizinischen Rehabilitation;

    Diese Weitergabe des Antrags "über die Krankenkasse" an den Rentenversicherungsträger ist daher als Antrag bei diesem zu verstehen (so auch Bayerisches LSG, Urteil vom 16. Januar 2018 - L 5 KR 601/15 -, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15. Mai 2019 - L 2 R 237/17 -, juris).
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