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   LSG Bayern, 16.01.2019 - L 2 SB 83/18 B   

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https://dejure.org/2019,1314
LSG Bayern, 16.01.2019 - L 2 SB 83/18 B (https://dejure.org/2019,1314)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.01.2019 - L 2 SB 83/18 B (https://dejure.org/2019,1314)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - L 2 SB 83/18 B (https://dejure.org/2019,1314)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Beschwerde gegen die Verhängung von Ordnungsgeld wegen Nichtbefolgung einer Anordnung des persönlichen Erscheinens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Verhängung von Ordnungsgeld wegen Nichtbefolgung einer Anordnung des persönlichen Erscheinens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Bayern, 17.05.2022 - L 2 KR 74/22

    Unzulässiger Antrag nach § 381 Abs. 1 S.3 ZPO

    Das erstinstanzliche Gericht ist nach der Rechtsprechung dieses Senats gemäß § 202 SGG i. V. m. § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO i. V. m. § 381 Abs. 1 Satz 3 ZPO berechtigt und auch verpflichtet, bei nachträglich vorgebrachter Entschuldigung oder Glaubhaftmachung über die Aufhebung des Ordnungsmittels durch Beschluss zu entscheiden (Bayerisches LSG, Beschluss vom 16.01.2019 - L 2 SB 83/18 B, BeckRS 2019, 946, Rn. 15, BAYERN.RECHT).

    Diese Bestimmung ist Ausfluss des rechtlichen Gehörs (vgl. § 62 SGG, Art. 103 GG), insbesondere in den Fällen, in welchen die Festsetzung des Ordnungsmittels in dem versäumten Termin erfolgt ist (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 16.01.2019 - L 2 SB 83/18 B, a.a.O.).

    Sie berechtigt und verpflichtet das Gericht, welches ein Ordnungsgeld festgesetzt hat, sich im Falle einer nachträglichen ausreichenden Entschuldigung selbst zu korrigieren und ggf. seine Entscheidung aufzuheben (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 16.01.2019 - L 2 SB 83/18 B, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 05.04.2019 - L 6 SB 159/19
    Sie wahrt den Grundsatz rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG) insbesondere in den Fällen, in denen das Gericht Ordnungsmittel unmittelbar in dem versäumten Termin verhängt (Bayerisches LSG, Beschluss vom 16. Januar 2019 - L 2 SB 83/18 B -, Juris Rz. 16).
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