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   LSG Bayern, 16.03.2007 - L 8 AL 118/05   

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https://dejure.org/2007,25284
LSG Bayern, 16.03.2007 - L 8 AL 118/05 (https://dejure.org/2007,25284)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.03.2007 - L 8 AL 118/05 (https://dejure.org/2007,25284)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. März 2007 - L 8 AL 118/05 (https://dejure.org/2007,25284)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sperrzeit für die Gewährung von Arbeitslosenhilfe wegen schuldhafter Herbeiführung der Arbeitslosigkeit; Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs der kombinierten Anfechtungsklage und Leistungsklage gegen Bescheide auf Feststellung einer Sperrzeit und des Ruhens eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96

    Wichtiger Grund für die Ablehnung des Arbeitsangebotes, besondere Härte bei

    Auszug aus LSG Bayern, 16.03.2007 - L 8 AL 118/05
    Eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn einem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen und der Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG, Urteil vom 17.10.2002, B 7 AL 136/01 R, Juris Rdnr. 19; Urteil vom 25.04.2002, B 11 AL 65/01 R m.w.N.; BSG vom 17.02.1981, 7 RAr 90/79; Urteil vom 13.03.1997, B 11 RAr 25/96).

    Grundgedanke der Sperrzeitregelung ist es nämlich, dass sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muss, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSG vom 13.03.1997 - 11 RAr 25/96; Urteil vom 13.03.1997 11 RAr 17/96).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.03.2007 - L 8 AL 118/05
    Eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn einem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen und der Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG, Urteil vom 17.10.2002, B 7 AL 136/01 R, Juris Rdnr. 19; Urteil vom 25.04.2002, B 11 AL 65/01 R m.w.N.; BSG vom 17.02.1981, 7 RAr 90/79; Urteil vom 13.03.1997, B 11 RAr 25/96).

    Diese gesetzliche Regelung entzieht sich grundsätzlich einer generalisierenden Betrachtung; vielmehr ist eine Bewertung der Gesamtumstände des Einzelfalls vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 17.10.2002, B 7 AL 136/01 R, Juris Rn.29; SozR 3-4100 § 119 Nr. 14, 60 m.w.N.).

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auszug aus LSG Bayern, 16.03.2007 - L 8 AL 118/05
    Eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn einem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen und der Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG, Urteil vom 17.10.2002, B 7 AL 136/01 R, Juris Rdnr. 19; Urteil vom 25.04.2002, B 11 AL 65/01 R m.w.N.; BSG vom 17.02.1981, 7 RAr 90/79; Urteil vom 13.03.1997, B 11 RAr 25/96).
  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 90/79

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Abfindung eines älteren Arbeitnehmers -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.03.2007 - L 8 AL 118/05
    Eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn einem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen und der Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG, Urteil vom 17.10.2002, B 7 AL 136/01 R, Juris Rdnr. 19; Urteil vom 25.04.2002, B 11 AL 65/01 R m.w.N.; BSG vom 17.02.1981, 7 RAr 90/79; Urteil vom 13.03.1997, B 11 RAr 25/96).
  • BSG, 09.02.2006 - B 7a/7 AL 48/04 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Entlassungsentschädigung - tariflicher

    Auszug aus LSG Bayern, 16.03.2007 - L 8 AL 118/05
    Hat aber die Bundesagentur für Arbeit mit dem Bescheid gleichzeitig über den Eintritt einer Sperrzeit, das Vorliegen von Ruhenszeiträumen sowie die Ablehnung von Arbeitslosengeld bzw. hier Arbeitslosenhilfe entschieden und korrespondieren diese Verfügungen mit Verfügungen anderer Bescheide über die Bewilligung von Arbeitslosenhilfe, so stellen die Bescheide insoweit eine einheitliche rechtliche Regelung dar (vgl. Urteil des BSG vom 29.06.1995 - 11 RAr 87/94 = SozR 3-1300 § 104 Nr. 9, vom 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R, SozR 3-4100 § 119 Nr. 19, vom 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R = SozR 4-4300 § 144 Nr. 4, BSG 7a. und vom 09.02.2006, Az.: B 7a/7 AL 48/04 R).
  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 17/96

    Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) statt gezahlter Arbeitslosenhilfe (Alhi) -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.03.2007 - L 8 AL 118/05
    Grundgedanke der Sperrzeitregelung ist es nämlich, dass sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muss, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSG vom 13.03.1997 - 11 RAr 25/96; Urteil vom 13.03.1997 11 RAr 17/96).
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 37/87

    Arbeitslosengeld Sperrfrist - Härte - NichtehelicheLebensgemeinschaft

    Auszug aus LSG Bayern, 16.03.2007 - L 8 AL 118/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist die Arbeitslosigkeit insbesondere schuldhaft herbeigeführt, wenn - wie hier - keine konkrete Aussicht auf einen Anschlussarbeitsplatz bestand (vgl. z.B. BSG SozR 4100 § 119 Nr. 28 S.126 = NZA 1987, 180; SozR a.a.O. Nr. 33 = NJW 1989, 3036 m.w.N.).
  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Auszug aus LSG Bayern, 16.03.2007 - L 8 AL 118/05
    Hat aber die Bundesagentur für Arbeit mit dem Bescheid gleichzeitig über den Eintritt einer Sperrzeit, das Vorliegen von Ruhenszeiträumen sowie die Ablehnung von Arbeitslosengeld bzw. hier Arbeitslosenhilfe entschieden und korrespondieren diese Verfügungen mit Verfügungen anderer Bescheide über die Bewilligung von Arbeitslosenhilfe, so stellen die Bescheide insoweit eine einheitliche rechtliche Regelung dar (vgl. Urteil des BSG vom 29.06.1995 - 11 RAr 87/94 = SozR 3-1300 § 104 Nr. 9, vom 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R, SozR 3-4100 § 119 Nr. 19, vom 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R = SozR 4-4300 § 144 Nr. 4, BSG 7a. und vom 09.02.2006, Az.: B 7a/7 AL 48/04 R).
  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.03.2007 - L 8 AL 118/05
    Hat aber die Bundesagentur für Arbeit mit dem Bescheid gleichzeitig über den Eintritt einer Sperrzeit, das Vorliegen von Ruhenszeiträumen sowie die Ablehnung von Arbeitslosengeld bzw. hier Arbeitslosenhilfe entschieden und korrespondieren diese Verfügungen mit Verfügungen anderer Bescheide über die Bewilligung von Arbeitslosenhilfe, so stellen die Bescheide insoweit eine einheitliche rechtliche Regelung dar (vgl. Urteil des BSG vom 29.06.1995 - 11 RAr 87/94 = SozR 3-1300 § 104 Nr. 9, vom 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R, SozR 3-4100 § 119 Nr. 19, vom 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R = SozR 4-4300 § 144 Nr. 4, BSG 7a. und vom 09.02.2006, Az.: B 7a/7 AL 48/04 R).
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 87/94

    Vergleichbare Leistungen und rechtzeitige Erfüllung der Leistungsverpflichtung

    Auszug aus LSG Bayern, 16.03.2007 - L 8 AL 118/05
    Hat aber die Bundesagentur für Arbeit mit dem Bescheid gleichzeitig über den Eintritt einer Sperrzeit, das Vorliegen von Ruhenszeiträumen sowie die Ablehnung von Arbeitslosengeld bzw. hier Arbeitslosenhilfe entschieden und korrespondieren diese Verfügungen mit Verfügungen anderer Bescheide über die Bewilligung von Arbeitslosenhilfe, so stellen die Bescheide insoweit eine einheitliche rechtliche Regelung dar (vgl. Urteil des BSG vom 29.06.1995 - 11 RAr 87/94 = SozR 3-1300 § 104 Nr. 9, vom 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R, SozR 3-4100 § 119 Nr. 19, vom 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R = SozR 4-4300 § 144 Nr. 4, BSG 7a. und vom 09.02.2006, Az.: B 7a/7 AL 48/04 R).
  • BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 1/86

    Kündigung aus wichtigem Grund - Facharbeiter - Weiterbeschäftigung mit

  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermeidung von Arbeitslosigkeit

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