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LSG Bayern, 16.05.2006 - L 5 KR 212/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung; Normzweck des § 27a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung als eigenständiger Versicherungsfall; Auslösung einer Leistungspflicht des Staates durch das ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 16.06.2005 - S 7 KR 31/05
- LSG Bayern, 16.05.2006 - L 5 KR 212/05
- BSG, 27.10.2006 - B 1 KR 92/06 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 28.07.2005 - III R 30/03
Kein Abzug von Aufwendungen für künstliche Befruchtungen einer unverheirateten …
Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2006 - L 5 KR 212/05
Dass die In-vitro-Fertilisation keine herkömmliche Heilbehandlung darstellt, wird auch aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Juli 2005 (BFHE 210, 355) deutlich, wenn es darin heißt, derartige Maßnahmen seien nicht unmittelbare Heilbehandlungsmaßnahmen, deren Kosten typisierend als zwangsläufig und angemessen anzusehen seien. - BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
Gesetzliche Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - intrazytoplasmatische …
Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2006 - L 5 KR 212/05
Vorausgesetzt wird allein, dass die vorgesehenen Maßnahmen zur Herbeiführung der gewünschten Schwangerschaft erforderlich und erfolgversprechend sind; nicht die Krankheit, sondern die Unfähigkeit des Paares, auf natürlichem Wege Kinder zu zeugen und die daraus resultierende Notwendigkeit einer künstlichen Befruchtung bildet den Versicherungsfall (BSG SozR 3-2500 § 27a Nr. 3 S.24). - BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
Lagerung chemischer Waffen
Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2006 - L 5 KR 212/05
Selbst aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz folgt aber regelmäßig kein verfassungsrechtlicher Anspruch gegen die Krankenkassen auf Bereitstellung bestimmter und insbesondere spezieller Gesundheitsleistungen (vgl. BVerfGE 77, 170 ff.; 79, 174 ff.; Beschlüsse vom 15. Dezember 1997, NJW 1998, S.1775 f.). - BSG, 07.01.2005 - B 1 KR 93/03 B
Verfassungsrechtlicher Schutz der Ehe, Versicherungsfall bei künstlicher …
Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2006 - L 5 KR 212/05
Diese Unterscheidung erklärt auch, weshalb die ungewollte Kinderlosigkeit einer unverheirateten Frau keine Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Krankenkasse begründet (BSG, Beschluss vom 7. Januar 2005, Az.: B 1 KR 93/03 B). - BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2006 - L 5 KR 212/05
Selbst aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz folgt aber regelmäßig kein verfassungsrechtlicher Anspruch gegen die Krankenkassen auf Bereitstellung bestimmter und insbesondere spezieller Gesundheitsleistungen (vgl. BVerfGE 77, 170 ff.; 79, 174 ff.; Beschlüsse vom 15. Dezember 1997, NJW 1998, S.1775 f.).